Evaluation der Ergänzungsleistungen für Familien im Kanton Solothurn

Schlussbericht

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Als einer der ersten Kantone in der Schweiz hat Solothurn per 1. Januar 2010 Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) eingeführt. Die neue Massnahme zur Bekämpfung von Familienarmut zielt insbesondere auf eine finanzielle Besserstellung von Working Poor-Familien ab, deren jüngstes Kind weniger als 6 Jahre alt ist. Die Laufzeit der FamEL ist auf 5 Jahre – bis Ende 2014 – befristet. Damit der Gesetzgeber aufgrund fundierter Informationen entscheiden kann, ob die FamEL ab 2015 weitergeführt, erweitert oder beendet werden sollen, hat er eine Evaluation in Auftrag gegeben. Mit Beschluss vom Februar 2011 (RRB 2011/220) hat der Regierungsrat, vertreten durch das Department des Innern, die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beauftragt, diese Evaluation in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) durchzuführen. Die Evaluation verfolgt zwei Ziele. Einerseits wird geprüft, ob die zentralen Zielsetzungen der FamEL erreicht werden. Im Vordergrund steht die Frage, ob die Ablösung von der Sozialhilfe gelingt und ob über die Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens Armut überwunden werden kann. Andererseits erfordert die Neuartigkeit des Leistungssystems auch eine formative Ausrichtung der Evaluation, um mögliche Problematiken des Modells und des Vollzugs sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen zu können. Es wird dargelegt, wie das neue Leistungssystem tatsächlich umgesetzt, wie über Gesuche entschieden und von welchen Familien die Leistung in Anspruch genommen wird.

Lizenz: Open Access

Quelle: IRF FHNW

Sammlungen: Forschungsberichte

Schlagwörter: Armut, Working Poor, Ergänzungsleistungen, Familienhilfe, Kindheit und Jugend, Sozialhilfe

Zuletzt geändert von Beat Mürner am 27.05.2020

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