Aus- & Weiterbildung

CAS Webtrends & Crossmedia Management: Copyright und Datenschutz

25. Mai 2016
Internet Recht by Celia Arnold. CAS Webtrends, Automation & Crossmedia Management. Prof. Dalla Vecchia Back-to-School: Aus dem Klassenzimmer vom CAS Webtrends, Automation & Crossmedia Management. So haben unsere #Digitaltalents die Facetten des Internet Rechts zu Copyright und Datenschutz mit Lukas Fässler (FSDZ Rechtsanwälte & Notariat) erlebt: CAS Webtrends, Automation & Crossmedia Management Tag 12: Internet Recht

Im Zweifel für den Angeklagten

Rechtliche Aspekte? Sind wir ehrlich, da denken doch Viele: Das wird ein langer Tag mit doch eher trockenem und schwerfälligem Inhalt. Aber Lukas Fässler, Rechtsanwalt und Informatikexperte FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG Zug, schaffte es spielend leicht, die ganze Klasse aus dem Zimmer CAS Webtrends, Automation und Crossmedia Management hochmotiviert durch den ganzen Tag zu begleiten. Mit Beispielen aus seinem Businessalltag gestaltete er den Unterricht höchst interessant und konnte dadurch verständlich den komplexen Inhalt rund ums Thema Recht einfach erklären. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an den tollen Experten. Der Tag war gefüllt mit Infos über Verantwortung & Compliance, gesetzliche Vorgaben, Standards, Normen und Richtlinien sowie Sonderbestimmungen. Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Mitarbeitende & Aktionäre Der Verwaltungsrat hat vor allem die strategische Führung einer Unternehmung zu lenken und sollte keine operativen Tätigkeiten ausführen. Er hat somit die Aufsicht über die Unternehmung inkl. Geschäftsleitung, trägt aber auch die Verantwortung, dass z.B. Weisungen und Reglemente eingehalten werden. In der Position eines Verwaltungsrates liegen jedoch auch gewisse Risiken. Bei einer Verschuldung haftet dieser mit seinem Privatvermögen. Ein Verwaltungsrat hat eine Beweispflicht zu leisten und die Sorgfaltspflich muss klar eingehalten werden. Bei ihm liegt die Verantwortung, selbst wenn er Aufgaben weiterdelegiert. Lukas Fässler empfiehlt jedem VR-Mitglied, ein besonderes Auge auf die Protokollierung zu werfen. Auf der operativen Ebene sind vor allem die Geschäftsleitung, aber auch Mitarbeitende tätig. Man soll sich bewusst sein, dass wenn etwas schief läuft, die GL aber auch die Mitarbeitenden mitverantwortlich sind. Jeder Mitarbeitende sollte seine Aufgaben gemäss Pflichtenheft ausführen und sich fragen: Welche Funktion hab ich genau, welche Zuständigkeiten und Verantwortungen, und bin ich überhaupt in der Lage, diese Aufgaben auszuführen? Ein Aktionär hat diverse Rechte und Pflichten: Teilnahme an der Generalversammlung, Auskunftsrecht aber auch das Recht auf Anfechtung eines Beschlusses. Auch können Sonderprüfungen verlangt werden, wenn die Mehrheit der Aktionäre dem zustimmt. Ein Einfluss auf die Strategie hat er jedoch nicht. Corporate Governance (Grundsätze der Unternehmensführung) CG bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Der Ordnungsrahmen wird massgeblich durch den Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Unternehmensführung. Das unternehmensspezifische Corporate-Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbild, und Gewohnheit der Unternehmensleitung und -überwachung (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Governance). Sonderbestimmungen beinhalteten vor allem Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht/Lauterkeitsrecht, Impressum und Haftungsfragen. In einem Workshop durften wir dann selbst über Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation recherchieren. Der Begriff «Schweizer Ware» darf zum Beispiel nur bei einheimischen Produkten oder bei Fabrikaten, die zu 100% in der Schweiz hergestellt wurden oder bei deren Herstellung mind. 50% der Produktionskosten in der Schweiz angefallen sind verwendet werden. Einige interessante Aussagen von Lukas Fässler erwähne ich in einer kleinen Zusammenfassung: – Jede Marke hat einen Wert und kann über Lizenzen an Dritte verkauft werden oder mit Nutzungsgebühren versehen werden – Lizenzverträge. – Wenn Dokumente in elektronischer Form aufbewahrt werden, müssen auch diese 10 Jahre zurückverfolgt werden können. – Wenn eine Unternehmung geschäftsrelevante Unterlagen vernichtet, nimmt das Gericht an, dass die Anschuldigungen korrekt sind. – Ein Mailversand sollte meistens nicht mehr mit Attachements erfolgen. Mehrheitlich sollten Links versendet werden – z.B. mit Zugriff auf die Originaldatei in den entsprechenden Ordnern. – Es ist z.B. verboten, Werbung mit Alkohol oder Schweinefleisch im Arabischen Raum zu publizieren. – K.O. Tropfen: wie lange diese nachweisbar sind, konnten wir leider nicht ausfindig machen – Zitate und Quellenangaben müssen immer angegeben sein. – Urheber oder Urheberin ist immer eine natürliche Person, nie eine Firma. – Empfehlung: Bildmarke schützen! (z.B. Apple, erwähnt wurde hier auch der Fall der Oeko-Energie Gotthard AG) – Telefonspam und unbestellte adressierte Werbung müssen nicht sein: Eintrag in die Robinsonliste ist möglich. – Konsumenten, vor allem in der Schweiz, werden extrem geschützt. – Richtlinien werden stärker: z.B. muss jedes Häkchen selbst gesetzt werden. Einverständnis des Konsumenten. – Welche Richtlinien und Weisungen in der eigenen Branche gelten, liegt in der Eigenverantwortung (Softlaw) – Grundsätzlich sollten Cookie-Richtlinien in AGB’s verwendet werden oder beim Aufruf einer Website direkt eine Meldung betreffend Cookies schalten. Interessante und empfehlenswerte Links: www.fsdz.ch www.shophilfe.ch www.economiesuisse.ch www.sdv-konsumenteninfo.ch www.faire-werbung.ch www.zefix.ch www.admin.ch www.edoeb.admin.ch/
Zusammenfassung vom Tag 13 CAS Webtrends, Automation & Crossmedia Management von Celia Arnold Beim nächsten CAS live dabei sein? Link zur Ausschreibung  CAS Webtrends, Automation & Crossmedia Management Persönliche Beratung gewünscht? Einfach Prof. Martina Dalla Vecchia ein E-Mail schreiben und einen Termin vorschlagen. Mehr über E-Commerce erfahren? Hier der Link zu verschiedenen E-Commerce Büchern aus dem BPX Verlag
zurück zu allen Beiträgen

Kommentare

Keine Kommentare erfasst zu CAS Webtrends & Crossmedia Management: Copyright und Datenschutz

Neuer Kommentar

×