Subjekt- und teilhabebezogene Leistungsbemessung in der Behindertenhilfe

Schlussbericht

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Hauptziel der vorliegenden Studie war die Entwicklung und Evaluation von subjekt- und teilhabebezogenen Bedarfsbemessungssystemen in der Behindertenhilfe. Entwickelt wurde ein System zur Hilfebedarfsbemessung, welches nicht mehr die Hilflosigkeit oder die Defizite einer Person mit Beeinträchtigungen fokussiert, sondern den Zusammenhang von Angebot, individueller Teilhabe und notwendigen Ressourcen zur kompetenten Teilhabe aufzeigen kann. In vorliegendem Projekt ging es zudem darum, bestehende Teilhabemöglichkeiten in repräsentativ ausgewählten Organisationen der Behindertenhilfe zu erfassen und zu bewerten. Referenzsysteme hierfür waren das Modell und die Konzeption der Funktionalen Gesundheit und die Setzungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten sind aus verschiedener Hinsicht als brisant zu bezeichnen. Sie machen zum einen deutlich, dass ein gewichtiger Teil der professionellen Behindertenhilfe noch nicht den aktuellen normativen Vorgaben von kantonalen, nationalen und übernationalen Setzungen entspricht. Zum anderen werden Hilfebedarfe genutzt, um Personen mit Beeinträchtigungen an diese nicht-normalisierten Teilhabesituationen und -formen anzupassen. Es lassen sich in den entsprechenden Einrichtungen eigentliche "Bedarfsdomänen" festhalten, mit welchen die konstruierten Hilfebedarfe gerechtfertigt werden. Eine Erfassung "tatsächlicher" Hilfebedarfe zur gelingenden Teilhabe ist in diesen Einrichtungen und Angeboten noch nicht möglich. Es gibt jedoch auch normalisierte Praxen, welche einen Vergleich zulassen. Das System ist also institutionell geprägt und verankert - es scheint jedoch auch veränderbar zu sein (in Richtung echter Teilhabe). Zusammenfassend veranschaulichen die Ergebnisse überinstitutionelle, teilhabebezogene Referenzdaten, welche für die derzeit anstehenden (im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung, NFA, angestossenen) Reorganisationen und Entwicklungen der Behindertenhilfe in allen Kantonen genutzt werden könnten. Sie machen es möglich, ein Wahl- und Entscheidungssystem (Reglersystem) zu entwickeln, welches die Bedingungszusammenhänge rund um die Gewährleistung kompetenter Teilhabe deutlich macht und gute Teilhabemöglichkeiten zu befördern vermag.

Lizenz: Open Access

Quelle: IRF FHNW

Sammlungen: Forschungsberichte

Schlagwörter: Teilhabe, Beeinträchtigung, Behindertenhilfe, Behindertenrechskonvention, Bedarfsbemessung, Gesundheit

Zuletzt geändert von Beat Mürner am 27.05.2020

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