Dürfen wir als Institution Informationen über Studierende und deren Studienverläufe an eine nachfolgende Praxislehrperson weitergeben?
Die Frage beschäftigte uns in den vergangenen Jahren aus aktuellem Anlass immer mal wieder. Wir wollten es jetzt genau wissen und haben beim Rechtsdienst nachgefragt.
Die Antwort ist einfach. Sie heisst: Nein, und nichts. Der Grund ist ebenso einfach. Es geht um den Datenschutz der Studierenden und um die Gefahr, wegen Vorinformationen Nachteile zu erfahren.
Wir wollten es noch ein bisschen genauer wissen, denn Transparenz über den bisherigen Studienverlauf kann ja auch helfen, früh an bekannten Entwicklungsfeldern zu arbeiten, anstatt sie jedes Mal neu entdecken zu müssen.
Aber auch die Idee, Studierende zu verpflichten, diese Informationen vor Beginn des Praktikums ihrerseits als «Informationsträger» euch als Praxislehrpersonen mitzuteilen, ist ausgeschlossen.
In dieser Klarheit war das für uns überraschend, aber es ist verbindlich und nun heisst es, damit einen guten Umgang zu pflegen.
Ich sehe drei Konsequenzen:
In der Summe scheint mir ein Gewinn aus der ‘neuen Klarheit’ zu entstehen: Erwachsene sprechen miteinander über transparente Erwartungen und arbeiten auf dieser Basis konstruktiv und entwicklungsbezogen zusammen.