Studierende Master konsekutiv

Konsekutiv Studierende können sowohl die Erweiterungs– als auch die Konsolidierungsphase in eigener Anstellung absolvieren. Beachten Sie im ersten Schritt die nachstehenden Bedingungen, füllen Sie anschliessend den Antrag aus und reichen Sie diesen gemäss der nachfolgenden Abgabefristen an diese Adresse ein: praxis.sek1.ph@fhnw.ch  .

Antrag für das Erweiterungspraktikum in eigener Anstellung einreichen bis:HS25: spätestens Ende KW 21
FS26: spätestens Ende KW 37
Antrag für das Konsolidierungspraktikum in eigener Anstellung einreichen bis:HS25: spätestens Ende KW 21
FS26: spätestens Ende KW 37
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