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3.9.2025 | Hochschule für Soziale Arbeit, Institut Integration und Partizipation, Institut Professionsforschung und -entwicklung

Neue Studie zur beruflichen Eingliederung: Sozialpartner als Schlüsselakteure

Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ist in einigen Ländern gesetzliche Pflicht. Nicht jedoch in der Schweiz. Eine Vergleichsstudie gibt Einblick in verschiedene Ansätze und beleuchtet die Rolle der Sozialpartner.

Wie gelingt es, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Eine Studie der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW ist dieser Frage nachgegangen und hat dabei sechs Länder genauer untersucht: drei mit gesetzlicher Beschäftigungspflicht (Deutschland, Frankreich, Niederlande) und drei ohne (Schweiz, Schweden, Grossbritannien).

Heraus kamen sehr heterogene Ergebnisse zur Wirkung von gesetzlichen Beschäftigungspflichten. Eine eindeutige Beurteilung ist schwierig. Nur so viel ist sicher: Eine gesetzliche Pflicht allein garantiert keine erfolgreiche Eingliederung. Zwar signalisiere, so die Studie, eine Pflicht klar, dass Arbeitgebende Verantwortung übernehmen müssen, doch schwächten fehlende Sanktionen und Kontrollen die Wirkung. Freiwillige Modelle hingegen könnten innovativ und flexibel sein, bergen jedoch das Risiko, dass die Integration vom Engagement einzelner Betriebe abhängt. Auffallend: Sowohl Frankreich (mit Pflicht) als auch die Schweiz (ohne Pflicht) verzeichnen vergleichsweise geringe Beschäftigungslücken.

Zwischen Interessensvertretung, Innovationen und Ressourcenverwaltung

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Rolle der Sozialpartner, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Sie vertreten nicht nur politische Interessen, sondern übernehmen je nach Land ganz unterschiedliche Funktionen:

  • In Frankreich gestalten sie die Eingliederungsprozesse aktiv mit, bestimmen über Ressourcen und unterstützen Beschäftigte unmittelbar in den Betrieben.
  • In Deutschland und der Schweiz geben sie wichtige Impulse, etwa über Modellprojekte oder Gesamtarbeitsverträge.
  • In Grossbritannien spielen sie punktuell eine Rolle, während in Schweden und den Niederlanden ihre Einbindung auf die politische Ebene beschränkt bleibt.

Die Studie macht deutlich, dass es nicht allein rechtliche Faktoren sind, die für die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt relevant sind. Vielmehr ist das Zusammenspiel vieler Faktoren entscheidend – von ausreichenden Ressourcen über qualifizierte Eingliederungsfachpersonen bis hin zu einer inklusiven Unternehmenskultur. Besonders ausschlaggebend: die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Betroffenen und den Sozialpartnern, so das Fazit der Studie.

Weitere Informationen zur Studie sowie die vollständigen Ergebnisse finden Sie hier:

Artikel in Soziale Sicherheit CHSS

Vollständiger Bericht

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Thomas Geisen

Prof. Dr. Thomas Geisen

Dozent, Institut Integration und Partizipation, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

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E-Mail

thomas.geisen@fhnw.ch

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Prof. Dr. Edgar Baumgartner

Institutsleiter, Institut Professionsforschung und -entwicklung, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

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edgar.baumgartner@fhnw.ch

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