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Organisation

Die FHNW ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und dem Recht auf Selbstverwaltung im Rahmen des Staatsvertrages vom 27. Oktober/9. November 2004 und des jeweiligen vierjährigen Leistungsauftrages.

Strategisches Führungsorgan der FHNW ist der Fachhochschulrat, der von den Regierungen der Trägerkantone gewählt wird. Operativ wird die FHNW vom Direktionspräsidium und der Direktion geführt.

Die Oberaufsicht über die FHNW wird von den Parlamenten der vier Trägerkantone ausgeübt. Sie setzen eine Interparlamentarische Kommission (IPK) ein. Die gemeinsame Aufsicht über die FHNW haben die vier Kantonsregierungen inne, deren Geschäfte vom Regierungsausschuss bzw. den vier Bildungsdirektorinnen und -direktoren vorbereitet werden. Die Finanzaufsicht wird von den Finanzkontrollen der Vertragskantone wahrgenommen.

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