Die von den vier Kantonsregierungen eingesetzte Beschwerdekommission beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der FHNW.
Beschwerdeerhebung
Gegen Entscheide der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die eine Einzelperson betreffen und für diese individuelle Rechte oder Pflichten begründen, aufheben oder feststellen, kann, soweit der interne Rechtsweg ausgeschöpft wurde, Beschwerde bei der Beschwerdekommission geführt werden.
Die Beschwerde ist innert 30 Tagen (nicht erstreckbar) nach Erhalt der Verfügung schriftlich bei der Beschwerdekommission einzureichen, bei:
Beschwerdekommission FHNW
Klosterzelgstrasse 2
5210 Windisch
Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Leitentscheide
Auszüge aus Leitentscheiden der Beschwerdekommission sind unter folgendem Link publiziert:
Mitglieder der Beschwerdekommission
- Caroline Meyer Honegger, Präsidentin der Beschwerdekommission
- Christoph Meyer (Kanton Aargau)
- Béatrice Müller (Kanton Basel-Stadt)
- Dieter Eglin (Kanton Basel-Landschaft)
- Raphael Cupa (Kanton Solothurn)