Die folgenden Rechtserlasse definieren die für die Weiterbildung an der FHNW relevanten Rahmenbedingungen.
Jede Hochschule verfügt über eine Weiterbildungsordnung. Weiterführende Erlasse, um diese Rahmenbedingungen weiter auszuführen und ergänzende Bestimmungen festzulegen, werden von der jeweiligen Hochschule veröffentlicht. Alle Dokumente sind gültig ab 1. Oktober 2018.
Auf den 1. September 2026 tritt die neue Weiterbildungsordnung FHNW in Kraft. Sie ersetzt die bestehende Rahmenordnung Weiterbildung FHNW sowie die Weiterbildungsordnungen der Hochschulen. Sie gilt für Weiterbildungsprogramme, die ab diesem Datum beginnen. Für Programme mit Start vor dem 1. September 2026 gelten noch die Bestimmungen der unten aufgeführten Weiterbildungsordnungen der Hochschulen der FHNW.
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Angewandte Psychologie FHNW (PDF, 400KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW (PDF, 325 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW (PDF, 296 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Informatik FHNW (PDF, 329 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Life Sciences FHNW (PDF, 331 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Musik Basel FHNW (PDF, 359KB)
- Weiterbildungsordnung der Pädagogischen Hochschule FHNW (PDF, 339 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (PDF, 335 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Technik und Umwelt FHNW (PDF, 331 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Wirtschaft FHNW (PDF, 390KB)