Die folgenden Rechtserlasse definieren die für die Weiterbildung an der FHNW relevanten Rahmenbedingungen.
Für Weiterbildungen mit Beginn vor dem 1. September 2026 gelten die Rahmenordnung Weiterbildung FHNW und die Weiterbildungsordnungen der Hochschulen sowie Erlasse der jeweiligen Hochschule, die diese Rahmenbedingungen weiter ausführen und ergänzen.
Die Rahmenordnung und Weiterbildungsordnungen der Hochschulen gelten für alle Programme mit Start vor dem 1. September 2026. Für Progamme mit Start nach dem 1. September 2026 gelten die neue Weiterbildungsordnung FHNW (siehe unten) und die darauf beruhenden rechtlichen Grundlagen der Hochschulen. Diese werden auf im Bereich «Weiterbildung» auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule publiziert.
Weiterbildungsordnungen der Hochschulen
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Angewandte Psychologie FHNW (PDF, 400 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW (PDF, 325 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW (PDF, 296 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Informatik FHNW (PDF, 329 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Life Sciences FHNW (PDF, 331 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Musik Basel FHNW (PDF, 359 KB)
- Weiterbildungsordnung der Pädagogischen Hochschule FHNW (PDF, 339 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (PDF, 335 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Technik und Umwelt FHNW (PDF, 331 KB)
- Weiterbildungsordnung der Hochschule für Wirtschaft FHNW (PDF, 390 KB)
Weiterbildungsordnung FHNW ab 1. September 2026
Auf den 1. September 2026 tritt die Weiterbildungsordnung FHNW in Kraft. Sie ersetzt die bestehende Rahmenordnung Weiterbildung FHNW sowie die Weiterbildungsordnungen der Hochschulen. Sie gilt für Weiterbildungsprogramme, die ab dem 1. September 2026 beginnen. Gestützt darauf erlassen die Hochschulen weiterführende rechtliche Dokumente.