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25.4.2018 | Hochschule für Soziale Arbeit

Wenn passiert, was nicht sein darf!

Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe befasst sich seit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechtes 2013 intensiv mit dem Thema Kindesschutz. Es stellt sich die Frage: «Wie vermeidet man Fehler, die schwerwiegende Konsequenzen haben»?

Wenn grobe Fehler passieren, dann erfährt man davon durch traurige Schlagzeilen, wie beim Fall Flaach «Zweifache Kindstötung in Flaach: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in der Kritik». In solchen Fällen – wenn Kinder zu Schaden oder gar zu Tode gekommen sind – richtet sich die Aufmerksamkeit schnell auf die Frage, ob individuelles Versagen im Spiel ist. Eine solche Perspektive ist nicht nur verkürzt, sie schürt auch Angst und Abwehr und sie verhindert, dass aus Fehlern gelernt werden kann. Sie fördert zudem die Herausbildung von Absicherungsmentalitäten und Kontrollprozeduren in den Organisationen des Kindesschutzes.

Forschungen zu Fehlern im Kindesschutz haben gezeigt, dass diese durch individuelles Versagen allein nicht erklärt werden können. Vielmehr resultieren sie aus einem komplexen Wechselspiel zwischen individuellem Handeln, strukturellen Arbeitsbedingungen, der Organisationskultur, Kommunikationsproblemen, unhinterfragten Routinen und blinden Flecken.

Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Kindesschutz. Es hat in einem Forschungsprojekt zusammen mit der Praxis ein Prozessmanual zur Kindswohlabklärung entwickelt, bietet Weiterbildungen an und lädt im Juni zu einer Fachtagung ein:

Fachtagung «Fehler im Kindesschutz – Wenn passiert, was nicht sein darf!»

Bild zur Fachtagung Kindesschutz am 22. Juni 2018 (©istock.com/Sayan_Moongklang).Im Vordergrund der Tagung am 22. Juni 2018 steht die Frage, inwieweit Fehler im Kindesschutz vermieden werden und Sicherheiten des Aufwachsens von in ihrem Wohl gefährdeten Kindern gewährleistet werden können. In diesem Zusammenhang wird erörtert, welche Fehler für den Kindesschutz typisch sind, wie sich Debatten über Fehler im Kindesschutz gesellschaftlich bedingt verändert haben und welche Ansätze und Konzepte der Fehlervermeidung im Kindesschutz existieren.
Weitere Informationen

 «Prozessmanual. Dialogische-systemische Kindeswohlabklärung»

Cover des Prozessmanuals «Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»

In einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt hat das Institut Kinder- und Jugendhilfe von 2013 bis 2017 mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis ein «Prozessmanual zur dialogisch-systemischen Kindeswohlabklärung» entwickelt. Das Prozessmanual ist eine Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie.
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