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Co-Working Zone

Die Zone für Zusammenarbeit und Vernetzung

Co-Working-Zone
Bild: Die Co-Working Zone im Normalbetrieb.

Die Co-Working Zone in einem offenen und flexiblen Büro ermöglicht:

  • Während dem Arbeiten sichtbar und ansprechbar zu sein
  • Im Team ad hoc oder geplant zusammenzuarbeiten

Optimal unterstützte Tätigkeiten im Normalbetrieb:

  • Kollaboration und Zusammenarbeit: Durch das Nebeneinander-her-arbeiten können die Kolleg*innen direkt adressiert oder intensiv im Team zusammengearbeitet werden
  • Austausch: Da die Mitarbeitenden für andere gut sichtbar sind, können ihre Kolleg*innen sie einfacher ansprechen. Die Platzierung an den stärker frequentierten Verkehrswegen fördert zudem den unternehmensinternen Informationsaustausch
  • Routinearbeiten: Diese Arbeiten gehen mit einer geringeren mentalen Beanspruchung einher. Die Mitarbeitenden sind daher produktiver, wenn latente, moderate Hintergrundgeräusche aus der Umgebung hörbar sind
  • Co-Working: Für Arbeiten mit einer geringeren mentalen Beanspruchung und von kurzer Dauer (z.B. zwischen zwei Terminen) findet sich so spontan ein Arbeitsplatz, wo die Kontaktaufnahme zu Kolleg*innen niederschwellig erfolgen kann

Sicherheitsmassnahmen und deren Auswirkungen:

  • Reduzierung der Arbeitsplätze in der Zone › Kann den Austausch wahrscheinlicher machen. Dies durch die geringere Hemmschwelle, das Gefühl einer «Schicksalsgemeinschaft» und mehr Platz sich für informelle Besprechungen im Büro zu verteilen sowie kein Bedarf an akustischer Abschirmung (Kopfhörer)
  • Einhaltung der Abstandsregeln › Der Austausch, eine Kollaboration und Zusammenarbeit sowie auch das Co-Working sind immer noch möglich
  • Einhaltung der Abstandsregeln › Kann dazu führen, dass die Anwesenden durch spontanen Austausch bzw. durch spontane Begegnung stärker gestört werden. Dies durch die erhöhte Sprechlautstärke bei grösserem Abstand. Die Co-Working Zone sollte daher mit entsprechenden akustischen Massnahmen ausgestatten sein oder durch ihre Lage andere Zonen, wie beispielsweise die Silent Zone, in ihrer Nutzung nicht beeinträchtigen

Unterstützte Tätigkeiten im Ausnahmebetrieb:

  • Kollaboration und Zusammenarbeit (unter akustischen Massnahmen)
  • Austausch (unter akustischen Massnahmen)
  • Routinearbeiten
  • Co-Working
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