
Zulassung, Anmeldung und Eignungsabklärung (Bachelor of Arts)
Sie interessieren sich für ein Bachelor-Studium an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW? Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um die Bewerbung und Zulassung zum Studium.
Falls Sie Fragen zu den Zulassungsbedingungen haben oder eine Unklarheit zu den schulischen Voraussetzungen besteht, können Sie sich in einem unverbindlichen, klärenden Gespräch beim Sekretariat des entsprechenden Instituts telefonisch melden, bevor Sie sich online anmelden.
Bei Fragen zur Eignungsabklärung wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Sekretariat des entsprechenden Instituts.
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren am Institut Kunst wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die HGK eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Eine einjährige Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines gestalterischen Propädeutikums werden nicht vorausgesetzt, aber empfohlen.
Vorbereitungskurs der AKAD
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW für den Studienbeginn im Herbstsemester 2021/22 bewerben, müssen die AKAD-Prüfung bis zum 15. Februar 2021 absolviert und bestanden haben. Die Hochschule kann Kandidatinnen und Kandidaten, welche die AKAD-Prüfung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, zur gestalteri-schen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni 2022 erbracht wird, können sie im Herbstsemester 2022/23 mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
AKAD College Zürich
Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
T +41 44 307 31 31
aW5mb0Bha2FkLmNo
www.akad.ch
Nachholen der Berufsmaturität
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen. Kandidatinnen und Kandidaten ohne abgeschlossene Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zum Bachelor-Studium. Sie können in Ausnahmefällen durch die Prüfungsleitung des Instituts Kunst zum Zulassungsverfahren zugelassen werden, wenn sie sich über mehrjährige Berufstätigkeit und Weiterbildung und über hervorragende künstlerische und gestalterische Fähigkeiten ausweisen (Zulassung sur dossier). Den Anmeldeunterlagen sind entsprechend ein Portfolio, ein Motivationsschreiben sowie ein schriftliches Gesuch beizulegen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in Bildender Kunst
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
Termine:
22.03.2021
1. Teil – Abgabe Portfolio sowie einem Motivationsschreiben
13.04. – 16.04.2021
2. Teil – Eignungsgespräch an der HGK FHNW
20.04.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren im Bereich Design wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die HGK FHNW eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Zusätzlich ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines einjährigen gestalterischen Propädeutikums erforderlich. Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und -theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermitteln.
Der Nachweis einer Arbeitswelterfahrung oder eines gestalterischen Propädeutikums ist nicht erforderlich für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Berufsmaturität mit einer Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf oder eine eidgenössisch anerkannte Maturität mit Schwerpunkt Bildnerisches Gestalten oder eine Berufsmaturität gestalterischer Richtung nachweisen können. Der Abschluss muss nicht zwingend in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erfolgt sein.
Die Liste der anerkannten Berufe finden Sie hier.
Vorbereitungskurs der AKAD
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW für den Studienbeginn im Herbstsemester 2021/22 bewerben, müssen die AKAD-Prüfung bis zum 15. Februar 2021 absolviert und bestanden haben. Die Hochschule kann Kandidatinnen und Kandidaten, welche die AKAD-Prüfung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, zur gestalterischen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni 2022 erbracht wird, können sie im Herbstsemester 2022/23 mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
AKAD College Zürich
Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
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Nachholen der Berufsmaturität
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in Produkt- und Industriedesign
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
Termine:
18.03.2021
1. Teil – Abgabe des Portfolios
19.04. – 23.04.2021
2. Teil – Eignungsgespräch und Präsentation der Hausaufgabe an der HGK FHNW
28.04. – 05.05.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
13.09 – 17.09.2021
Einführungswoche (obligatorisch)
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
HIER finden Sie weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren Industrial Design.
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren im Bereich Design wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die HGK FHNW eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Zusätzlich ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines einjährigen gestalterischen Propädeutikums erforderlich. Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und -theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermitteln.
Der Nachweis einer Arbeitswelterfahrung oder eines gestalterischen Propädeutikums ist nicht erforderlich für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Berufsmaturität mit einer Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf oder eine eidgenössisch anerkannte Maturität mit Schwerpunkt Bildnerisches Gestalten oder eine Berufsmaturität gestalterischer Richtung nachweisen können. Der Abschluss muss nicht zwingend in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erfolgt sein.
Die Liste der anerkannten Berufe finden Sie hier.
Vorbereitungskurs der AKAD
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW für den Studienbeginn im Herbstsemester 2021/22 bewerben, müssen die AKAD-Prüfung bis zum 15. Februar 2021 absolviert und bestanden haben. Die Hochschule kann Kandidatinnen und Kandidaten, welche die AKAD-Prüfung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, zur gestalterischen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni 2022 erbracht wird, können sie im Herbstsemester 2022/23 mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
AKAD College Zürich
Jungholzstrasse 43
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Nachholen der Berufsmaturität
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in Innenarchitektur
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
Termine:
22.03. – 20.04.2021
1. Teil – Hausarbeit, Abgabe am 2. Teil der Eignungsabklärung
21.04. – 23.04.2021
2. Teil – Präsentation der Hausarbeit an der HGK FHNW
28.04.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren im Bereich Design wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die HGK FHNW eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Zusätzlich ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines einjährigen gestalterischen Propädeutikums erforderlich. Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und -theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermitteln.
Der Nachweis einer Arbeitswelterfahrung oder eines gestalterischen Propädeutikums ist nicht erforderlich für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Berufsmaturität mit einer Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf oder eine eidgenössisch anerkannte Maturität mit Schwerpunkt Bildnerisches Gestalten oder eine Berufsmaturität gestalterischer Richtung nachweisen können. Der Abschluss muss nicht zwingend in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erfolgt sein.
Die Liste der anerkannten Berufe finden Sie hier.
Vorbereitungskurs der AKAD
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW für den Studienbeginn im Herbstsemester 2021/22 bewerben, müssen die AKAD-Prüfung bis zum 15. Februar 2021 absolviert und bestanden haben. Die Hochschule kann Kandidatinnen und Kandidaten, welche die AKAD-Prüfung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, zur gestalterischen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni 2022 erbracht wird, können sie im Herbstsemester 2022/23 mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
AKAD College Zürich
Jungholzstrasse 43
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Nachholen der Berufsmaturität
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in Mode-Design
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
Termine:
10.03. – 26.03.2021
1. Teil – Vorbereitung für die Eignungsabklärung
29.03. – 01.04.2021
2. Teil – Gestalterische Arbeit, Präsentation und Eignungsgespräch an der HGK FHNW
06.04. – 21.04.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
06.09. – 17.09.2021
Einführungswochen (obligatorisch)
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren im Bereich Design wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die HGK FHNW eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Zusätzlich ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines einjährigen gestalterischen Propädeutikums erforderlich. Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und -theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermitteln.
Der Nachweis einer Arbeitswelterfahrung oder eines gestalterischen Propädeutikums ist nicht erforderlich für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Berufsmaturität mit einer Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf oder eine eidgenössisch anerkannte Maturität mit Schwerpunkt Bildnerisches Gestalten oder eine Berufsmaturität gestalterischer Richtung nachweisen können. Der Abschluss muss nicht zwingend in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erfolgt sein.
Die Liste der anerkannten Berufe finden Sie hier.
Vorbereitungskurs der AKAD
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW für den Studienbeginn im Herbstsemester 2021/22 bewerben, müssen die AKAD-Prüfung bis zum 15. Februar 2021 absolviert und bestanden haben. Die Hochschule kann Kandidatinnen und Kandidaten, welche die AKAD-Prüfung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, zur gestalterischen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni 2022 erbracht wird, können sie im Herbstsemester 2022/23 mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
AKAD College Zürich
Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
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Nachholen der Berufsmaturität
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in HyperWerk
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
Termine:
02.04.2021
1.Teil – Abgabe der schriftlichen Absichtserklärung zur Gestaltung des eigenen Studienverlaufs
Anschliessend
Versand der Ergebnisse und Einladung zum 2. Teil
23.04. – 25.04.2021
2. Teil – Eignungsprüfung in Form eines Assessments
10.05.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
Weitere Informationen zum 2. Teil – Assessment
Während des Assessments wird anhand von Workshops und der Arbeit in interdisziplinären Projektteams der Studiengang erfahrbar gemacht und geprüft, ob die Erwartungen der Bewerbenden mit den Anforderungen des Studiums übereinstimmen.
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren am Institut Lehrberufe für Gestaltung und Kunst ist eine Maturität (Gymnasiale Maturität, Fachmaturität (alle Berufsfelder zugelassen), Berufsmaturität (alle Berufsfelder zugelassen), Maturität Liceo Artistico, Baccalauréat) erforderlich. Auch ist die Zulassung gegeben, wenn ein IMS F Abschluss (Rudolf Steiner Schule), eine Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife oder ein Lehrpatent (ohne gymnasiale Matur) vorliegt. Bei einem bereits abgeschlossenen akademischen Abschluss (beispielsweise ein BA Diplom einer Schweizer Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule...) ist die Zulassung ebenfalls gegeben, jedoch bitten wir Sie in diesem Fall zuerst das Institutssekretariat zu kontaktieren (da bei verwandten Studienabschlüssen durch Anrechnung der Vorkenntnisse gegebenfalls ein verkürztes BA Studium möglich ist).
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Eine einjährige Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines gestalterischen Propädeutikums werden nicht vorausgesetzt, aber empfohlen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in Vermittlung von Kunst und Design
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
07.04.2021 bis 23.59 Uhr
Digitale Abgabe Portfolio
Sobald Sie zur Eignungsabklärung zugelassen sind, bitten wir Sie Ihr Portfolio bei der Online Anmeldung hochzuladen.
12.04.2021
Aufnahmetag: Eignungsworkshop und Einzelgespräch mit Mappenpräsentation an der HGK FHNW
15.04.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
Anforderung an die Mappen- / Portfoliopräsentation am Aufnahmetag
Arbeitsmappe oder Portfolio: Anzahl Projekte mindestens 12 (gerne Mischung aus Malerei, Zeichnungen, Fotografien, Videos, digitale Arbeiten, handwerkliche Arbeiten, falls vorhanden Dokumentation von Vermittlungsprojekten). Stellen Sie die Arbeitsmappe oder das Portfolio mit Blick auf ein Studium in Vermittlung von Kunst und Gestaltung zusammen. Uns interessieren eine Bandbreite an Materialien, Techniken, Ideen, Projekten, Vermittlungsarbeiten.
Beschriften Sie die Arbeitsmappe bzw. das Portfolio aussen gut sicht- und lesbar mit Name, Vorname und Adresse.
Zeigen Sie in der Mappenpräsentation (etwa 10 Minuten) eine möglichst breite Auswahl Ihrer Arbeiten. Gehen Sie mit den Erläuterungen aber nur bei einigen ausgewählten Arbeiten in die Tiefe.
Schulische Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zulassungsverfahren im Bereich Design wird in der Regel vorausgesetzt:
- eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
- eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
- eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität
Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die HGK FHNW eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Arbeitswelterfahrung oder Gestalterisches Propädeutikum
Zusätzlich ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung oder der Besuch eines einjährigen gestalterischen Propädeutikums erforderlich. Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und -theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermitteln.
Der Nachweis einer Arbeitswelterfahrung oder eines gestalterischen Propädeutikums ist nicht erforderlich für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Berufsmaturität mit einer Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf oder eine eidgenössisch anerkannte Maturität mit Schwerpunkt Bildnerisches Gestalten oder eine Berufsmaturität gestalterischer Richtung nachweisen können. Der Abschluss muss nicht zwingend in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erfolgt sein.
Die Liste der anerkannten Berufe finden Sie hier.
Vorbereitungskurs der AKAD
Kandidatinnen und Kandidaten ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW für den Studienbeginn im Herbstsemester 2021/22 bewerben, müssen die AKAD-Prüfung bis zum 15. Februar 2021 absolviert und bestanden haben. Die Hochschule kann Kandidatinnen und Kandidaten, welche die AKAD-Prüfung bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen haben, zur gestalterischen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni 2022 erbracht wird, können sie im Herbstsemester 2022/23 mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert.
Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
AKAD College Zürich
Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
T +41 44 307 31 31
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Nachholen der Berufsmaturität
Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.
Anmeldeschluss: 15.02.2021
Studienbeginn: Herbstsemester 2021/22 | September 2021
Anmeldung zum Bachelor-Studiengang in Visueller Kommunikation
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Online-Anmeldung
Termine:
23.03. – 26.03.2021
1. Teil – Eignungsgespräch und Mappenpräsentation an der HGK FHNW
31.03.2021
Versand der Ergebnisse und Einladung zum 2. Teil
01.04. – 16.04.2021
2.Teil – Hausarbeit (schriftliche und gestalterische Arbeit), Einsendeschluss: 16.04.2021 per Briefpost (A-Post – Format: DIN A4) an das Institut Visuelle Kommunikation
05.05.2021
Versand der Ergebnisse und Aufnahme für das Studienjahr 2021/22
06.09. – 17.09.2021
Einführungswochen (obligatorisch)
20.09.2021
Studienbeginn Herbstsemester 2021/22
Weitere Informationen zum 1. Teil – Mappenpräsentation
Arbeitsmappe oder Portfolio: Format max. DIN A2 (42 x 60 cm), Umfang max. 10 cm, Anzahl Projekte max. 12 (dreidimensionale Objekte als Fotografien). Stellen Sie die Arbeitsmappe oder das Portfolio mit Blick auf ein Studium in Visueller Kommunikation zusammen. Uns interessieren: Grundlagen, Untersuchungen, Experimente, angewandte und freie Projekte aus dem Vorkurs, Ihrem Propädeutikum, Praktikum, Beruf, privat oder Schule. Nehmen Sie jedoch nur relevante Arbeiten hinein. Versuchen Sie sich bei der Zusammenstellung der Arbeiten und bei der Vorbereitung Ihrer Präsentation in die Lage derjenigen zu versetzen, die etwa 100 Arbeitsmappen zur Begutach-tung erhalten.
Beschriften Sie die Arbeitsmappe bzw. das Portfolio aussen gut sicht- und lesbar mit Name, Vorname und Adresse.
Zeigen Sie in der Mappenpräsentation (etwa 12 Minuten) eine möglichst breite Auswahl Ihrer Arbeiten. Gehen Sie mit den Erläuterungen aber nur bei einigen ausgewählten Arbeiten in die Tiefe.
Dreispitz Basel / Münchenstein
- Telefon
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