Nummer60012ECTS1.0StandardbezugStudierende nicht-kaufmännischer Vorbildung (technische und gymnasiale Berufsmaturandinnen und -maturanden ohne Matura E) sollen die Grundzüge des Rechts (mit Schwerpunkt Obligationenrecht) verstehen und anwenden können.Zielsetzung- Der Wirtschaftsingenieur ist in der Lage mit den wesentlichen Rechtsquellen des Privatrechts (ZGB / OR) und des öffentlichen Rechts (SchKG) zu arbeiten.
- Der Wirtschaftsingenieur kann die Grundregeln des Vertragsrechts sowie ausgewählter Vertragsformen (Kauf und Tausch, Miete, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag) in einfachen Fällen anwenden.
- Der Wirtschaftsingenieur kennt die schweizerischen Rechtsformen von Unternehmungen nach OR.
- Der Wirtschaftsingenieur kennt die wesentlichen Phasen der Gründung, und des Betriebs einer Kapitalgesellschaft (Schwerpunkt AG / GmbH).InhaltNach einer kurzen Einführung in Wesen und Inhalt des schweizerischen Rechts werden insbesondere grundlegende Begriffe des Personen- und Sachenrechts erarbeitet. Gestützt darauf wird das Entstehen und Untergehen einer Obligation im allgemeinen sowie insbesondere in den genannten speziellen Vertragsverhältnissen ausgeführt.
Die allgemeinen Eigenschaften der verschiedenen Rechtsformen von Unternehmungen werden ausgehend von der einfachen Gesellschaft und dem Einzelkaufmann erläutert und erste Kriterien für eine sachgerechte Wahl der Rechtsform gegeben. Schliesslich werden anhand eines Lebenszyklusmodells die wesentlichen rechtlichen Phasen von Kapitalgesellschaften (am Beispiel der AG und der GmbH) durchgenommenPrüfungsleistungschriftliche Prüfung