Nummer09LeitungAlexandra Caplazi Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziale ArbeitEinführungstextDas am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Opferhilfegesetz schliesst eine Lücke im Schweizer Sozialrecht. Opfer von Straftaten erhalten einen Anspruch auf Beratung, auf Schutz und Wahrung ihrer Rechte im Strafverfahren und bei der Durchsetzung von Schadens- und Genugtuungssansprüchen. Zur Zeit befindet sich das Gesetz in einer umfassenden Revision. Richtungsweisende Tendenzen zeichnen sich ab.ZielDie Teilnehmenden
- kennen die Voraussetzungen für die Beanspruchung von Opferhilfe,
- können die im Einzelfall zu beanspruchenden Leistungen bestimmen und kennen das Verfahren für deren Durchsetzung
InhaltDie wichtigsten Aspekte
- Voraussetzungen für die Beanspruchung von Opferhilfe
- Die einzelnen Leistungen der Opferhilfe
- Das Vorgehen zur Beanspruchung von Opferhilfe
- Tendenzen aus der laufenden Gesetzesrevision
ZielpublikumProfessionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die in ihrer Arbeit die Opfer von Straftaten beraten und unterstützen.