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Module
Opferhilferecht (R05)

Opferhilferecht (R05)

Nummer
09
Leitung
Alexandra Caplazi Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziale Arbeit
Einführungstext
Das am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Opferhilfegesetz schliesst eine Lücke im Schweizer Sozialrecht. Opfer von Straftaten erhalten einen Anspruch auf Beratung, auf Schutz und Wahrung ihrer Rechte im Strafverfahren und bei der Durchsetzung von Schadens- und Genugtuungssansprüchen. Zur Zeit befindet sich das Gesetz in einer umfassenden Revision. Richtungsweisende Tendenzen zeichnen sich ab.
Ziel
Die Teilnehmenden
  • kennen die Voraussetzungen für die Beanspruchung von Opferhilfe,
  • können die im Einzelfall zu beanspruchenden Leistungen bestimmen und kennen das Verfahren für deren Durchsetzung
Inhalt
Die wichtigsten Aspekte
  • Voraussetzungen für die Beanspruchung von Opferhilfe
  • Die einzelnen Leistungen der Opferhilfe
  • Das Vorgehen zur Beanspruchung von Opferhilfe
  • Tendenzen aus der laufenden Gesetzesrevision
Zielpublikum
Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die in ihrer Arbeit die Opfer von Straftaten beraten und unterstützen.
Weitere Informationen
Download Flyer

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