Staatsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht
Die Studierenden haben die Grundlagen und Mechanismen des Staatsrechts und allgemeinen Verwaltungsrechts verstanden. Sie erkennen in der Praxis Sachverhalte, die einen Bezug zum Staats- und allgemeinen Verwaltungsrecht aufweisen und sind in der Lage, diese unter die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen zu subsumieren. Sie sind somit befähigt, kleinere Fälle im Staats- und allgemeinen Verwaltungsrecht selbständig zu lösen.
Wissen und verstehen
Die Studierenden...
- kennen die verfassungsstaatlichen Grundlagen,
- kennen die Grundzüge der Demokratie und deren Bedeutung für die Staatsbildung,
- verstehen die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen,
- verstehen, wie die Kantone an der Willensbildung des Bundes mitwirken,
- kennen die demokratischen Prozesse, usw.
Anwendung von Wissen
Die Studierenden...
können Sachverhalte so strukturieren, dass sie die darin enthaltenen öffentlich-rechtlichen Problemstellungen erkennen und sachgerecht beschreiben können,
- können die Interessenlage von Akteuren im Bereich des öffentlichen Rechts juristisch einordnen,
- können die richtigen Fragen stellen, um öffentlich-rechtliche Fälle zu lösen,
- sind in der Lage, eine juristische Argumentation im Bereich des öffentlichen Rechts zu entwickeln oder kritisch zu hinterfragen, usw.
Urteilen
Die Studierenden...
- können die Rechtslage bei Sachverhalten mit öffentlich-rechtlichem Bezug beurteilen, soweit hierfür keine besonderen Kenntnisse des Spez.verwaltungsrechts erforderlich sind,
- können tragende Prinzipien des Staats- und Verwaltungsrechts einzelfallbezogen anwenden,
- vertreten in juristisch korrekter Art und Weise ihre Schlussfolgerungen in der Fallarbeit, usw.
Kommunikative Fähigkeiten
Die Studierenden...
- beherrschen das juristische Vokabular im Bereich des öffentlichen Rechts,
- schreiben nachvollziehbare und verständliche Falllösungsvorschläge unter Verwendung der einschlägigen juristischen Terminologie.
Selbstlernfähigkeit
Die Studierenden...
- können ihre Kompetenzen adäquat einschätzen.
- können die in diesem Modul erworbenen fachlichen Inhalte mit Inhalten aus anderen Modulen des öffentlichen Rechts vernetzen und fachübergreifend dar
Im Staatsrecht werden folgende Lerninhalte vermittelt:
- Grundlagen und Begriffe des Staates (moderner Verfassungsstaat, Demokratie, Grundfragen der Verfassungsstaatlichkeit, Verfassung im Normengefüge)
- Bundesstaatlichkeit, rechtsstaatliche Staatsorganisation (Gewaltenteilung und deren Akteure)
- Demokratische Staatsorganisation und Prozesse (Rechtsetzung), Verhältnis Individuum und Staat (Grundrechtslehre, wirtschaftsbezogene Grundrechte)
Im allgemeinen Verwaltungsrecht werden folgende Lerninhalte vermittelt:
- Grundlagen und Begriffe, unter anderem Begriff der Verwaltung, Verwaltungsaufgaben und Verwaltungsträger
- Rechtsquellen und Verfassungsgrundsätze des Verwaltungsrechts
- Die Handlungsformen der Verwaltung, unter anderem die Verfügung
- Verwaltungsrechtsverhältnisse, unter anderem Bewilligungen, Konzessionen, öffentliches Sachenrecht
Kontaktstudium
- Vorlesung
- Diskussion
- Gruppenarbeit
- Fallstudie
Begleitetes Selbststudium
- Wissenscheck
- Literaturstudium
Modul Einführung Recht
Keine
Note 1 - 6 (halbe Noten)
Staatsrecht:
BIAGGINI GIOVANNI/GÄCHTER THOMAS/KIENER REGINA (Hrsg.), Staatsrecht, 3. Auflage, Zürich 2021
Verwaltungsrecht:
TSCHANNEN PIERRE/MÜLLER MARKUS/KERN MARKUS, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Bern 2022
Weitere Literatur wird – soweit notwendig – während des Semesters von den Dozierenden zur Verfügung gestellt.
