Einführung Privatrecht
Die Studierenden sind in der Lage, die massgeblichen Gesetzesnormen in den behandelten Privatrechtsgebieten aufzufinden. Sie verfügen über die notwendigen Kompetenzen, die eruierten Gesetzesnormen zu unterscheiden, zu analysieren, zu interpretieren und anzuwenden. Das im Rahmen des Moduls vermittelte Wissen befähigt die Studierenden, wirtschaftsjuristische, praxisorientierte Problemstellungen und konkrete Fälle methodisch korrekt und rechtskonform zu bearbeiten.
Wissen und Verstehen: Die Studierenden ...
- verstehen die grundlegenden Strukturen, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und den Aufbau des schweizerischen Privatrechts.
- können die Begriffe Besitz und Eigentum erklären, beschreiben und unterscheiden.
- können die Entstehungs- und Erlöschungsgründe von Obligationen erklären, beschreiben und unterscheiden
Anwendung von Wissen und Verstehen: Die Studierenden ...
- können rechtlich relevante Sachverhalte und juristische Grundprobleme in ihrer beruflichen Praxis erkennen, korrekt einordnen und entsprechend handeln.
- analysieren in einfacheren und komplexeren Fallbeispielen der wirtschaftsjuristischen Berufspraxis die relevanten Fragestellungen.
- wenden die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen selbständig korrekt an.
- können Inhalte von Bundesgerichtsentscheiden verstehen und deren Inhalte auf Fallbeispiele korrekt übertragen.
Urteilen: Die Studierenden ...
- beurteilen einfachere und komplexere juristische Fragestellungen und Fallbeispiele aus der wirtschaftsjuristischen Berufspraxis.
- können aus der Lektüre von Bundesgerichtsentscheiden korrekte Schlussfolgerungen für den zu beurteilenden Einzelfall ableiten.
- vertreten in juristisch korrekter Art und Weise ihre Schlussfolgerungen in der Fallarbeit.
Kommunikative Fertigkeiten: Die Studierenden ...
- können sich sowohl schriftlich als auch mündlich fachgerecht ausdrücken.
- schreiben Falllösungsvorschläge und rechtliche Einschätzungen in verständlicher Sprache und unter Einbezug der juristischen Terminologie
Selbstlernfähigkeit: Die Studierenden ...
- können ihre Kompetenzen adäquat einschätzen.
- können die in diesem Modul erworbenen fachlichen Inhalte mit Inhalten aus anderen Modulen vernetzen und fachübergreifend darstellen.
Einführung Rechtslehre
- Rechtsquellen/Rechtsordnung
- Objektives/subjektives Recht
- Allg. Rechtsgrundsätze und Behandlung der Einleitungsartikel
Grundlagen Privatrecht
- Rechts-/Handlungsfähigkeit
- Persönlichkeitsrecht
Grundlagen Sachenrecht
- Besitz/Eigentum
- Eigentumserwerb/Besitzesschutz
Obligation aus Vertrag
- Vertragsabschluss/Form der Verträge
- Nichtigkeit/Anfechtung der Verträge
- Bedingungen
Obligation aus unerlaubter Handlung
- Verschuldenshaftung/Einfache Kausalhaftung/Gefährdungshaftung
Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung
Wirkungen
- Erfüllung/Leistungsstörungen/Erlöschen/Solidarität
Kontaktstudium:
Vorlesung, Übungen, Gruppenarbeiten, Diskussion
Begleitetes Selbststudium:
Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Literaturstudium, Andere: Bearbeitung von Fallstudien, Auseinandersetzung mit Bundesgerichtsentscheiden
Keine
Keine
Note 1-6 (halbe Noten)
Pflichtliteratur:
•Bruno Zwick, Tatbestand Recht, Band 1, Allgemeiner Teil OR, Rechtsgrundlagen, Rechtsgrundsätze, Sachenrecht, IZ-Verlag Bruno Zwick, Feldmeilen, 14. Auflage 2022
•Obligationenrecht OR: Amtliche Ausgabe, SR 220.D, Stand 1. Januar 2023
•Zivilgesetzbuch ZGB: Amtliche Ausgabe, SR 210.D, Stand 23. Januar 2023
Ergänzende Literatur:
Weitere Literatur wird während des Semesters von den Dozentinnen zur Verfügung gestellt.