Projekte und Praxis - Staatsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht
Die Studierenden lösen zwei schriftliche Falllösungen (je eine Falllösung im Staatsrecht und eine Falllösung im Verwaltungsrecht) (multiple choice), welche der Kursverantwortlichen zu einem bestimmten Zeitpunkt im Frühlingssemester 2026 abzugeben sind. Die Fälle werden anschliessend im Plenum gelöst und besprochen. Auf diese Weise erhalten die Studierenden Gelegenheit, das in der Vorlesung erworbene theoretische Wissen mittels Fällen anzuwenden.
Wissen und Verstehen: Die Studierenden...
- verstehen die Relevanz des Fachgebiets und können es in einen grösseren Kontext einordnen.
- kennen und verstehen die grundlegenden Begriffe und Konzepte.
Anwendung von Wissen: Die Studierenden...
- analysieren Fragen und Problemstellungen aus dem Staats-recht und Allgemeinen Verwaltungsrecht anhand von einfacheren und komplexeren Fallbeispielen aus der Berufspraxis mit richtigem Ergebnis.
- lösen konkrete Fälle aus dem Staats- und Verwaltungsrecht
Urteilen: Die Studierenden...
- beurteilen einfachere und komplexere Fragen- und Problemstellungen aus dem Staatrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht, die ihnen in der Berufspraxis begegnen können, zweckmässig.
- wissen ihre rechtlichen Einschätzungen/Beurteilungen zweckmässig zu vertreten.
Kommunikative Fertigkeiten: Die Studierenden...
- können sich fachsprachlich korrekt ausdrücken, dies sowohl schriftlich als auch mündlich.
- schreiben rechtliche Einschätzungen ebenso wie Antworten und Lösungsvorschläge in verständlicher Sprache und unter Einbezug der juristischen Terminologie.
Selbstlernfähigkeiten: Die Studierenden...
- vermögen ihre Kompetenzen adäquat einzuschätzen.
- können die in diesem Modul erworbenen fachlichen Inhalte mit Inhalten aus anderen Modulen vernetzen und fachübergreifend abbilden.
Inhaltlich gestalten sich die Lernziele gleich wie im Theoriemodul Staats- und allgemeines Verwaltungsrecht.
Mit Blick auf die Vorträge sollen die Studierenden im Praxismodul lernen, ein Thema selbständig zu erarbeiten und anschliessend zu präsentieren. Mittels der Zusammenfassung soll geübt werden, ein Thema in seiner Wesentlichkeit zu erfassen und für Dritte nachvollziehbar zu machen.
- Modul Einführung in das Recht
- Modul «Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht»
keine
erfüllt / nicht erfüllt
Für das Modul «Projekte und Praxis: Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht» ist dieselbe Literatur massgebend wie für das Modul «Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht».
Weitere Literatur wird – soweit notwendig – während des Semesters von der Kursverantwortlichen zur Verfügung gestellt.
