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      Module
      Projekte und Praxis – Staatsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht

      Projekte und Praxis – Staatsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht

      Nummer
      20105
      Leitung
      Barbara Widmer , barbara@widmer.net
      ECTS
      3.0
      Unterrichtssprache
      Deutsch
      Leitidee / Kurzbeschreibung

      Das Modul «Projekte und Praxis im Staatsrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht» soll die im Theoriemodul «Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht» vermittelten Inhalte vertiefen und für die Studierenden anhand von Fällen und Gruppenarbeiten mit Blick auf die Praxis veranschaulichen.

      Ein wichtiger Teil stellt dabei das Selbststudium der Studierenden dar. In dessen Rahmen bereiten sie einen Vortrag vor und präsentieren diesen den Mitstudierenden und den Dozierenden des Moduls. Im Weiteren verfassen sie zuhanden desselben Publikums eine Zusammenfassung ihres Vortrags.


      Zu erreichende Kompetenzen

      Wissen und Verstehen: Die Studierenden...

      • verstehen die Relevanz des Fachgebiets und können es in einen grösseren Kontext einordnen.
      • kennen und verstehen die grundlegenden Begriffe und Konzepte.


      Anwendung von Wissen: Die Studierenden...

      • analysieren Fragen und Problemstellungen aus dem Staats-recht und Allgemeinen Verwaltungsrecht anhand von einfacheren und komplexeren Fallbeispielen aus der Berufspraxis mit richtigem Ergebnis.


      Urteilen: Die Studierenden...

      • beurteilen einfachere und komplexere Fragen- und Problemstellungen aus dem Staatrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht, die ihnen in der Berufspraxis begegnen können, zweckmässig.
      • wissen ihre rechtlichen Einschätzungen/Beurteilungen zweckmässig zu vertreten.


      Kommunikative Fertigkeiten: Die Studierenden...

      • können sich fachsprachlich korrekt ausdrücken, dies sowohl schriftlich als auch mündlich.
      • schreiben rechtliche Einschätzungen ebenso wie Antworten und Lösungsvorschläge in verständlicher Sprache und unter Einbezug der juristischen Terminologie.


      Selbstlernfähigkeiten: Die Studierenden...

      • vermögen ihre Kompetenzen adäquat einzuschätzen.
      • können die in diesem Modul erworbenen fachlichen Inhalte mit Inhalten aus anderen Modulen vernetzen und fachübergreifend abbilden.




      Lerninhalte

      In theoretischer Hinsicht unterscheiden sich die Lerninhalte nicht von jenen des Theoriemoduls zum Staatsrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht. Es kann daher auf die dort zu den Lerninhalten gemachten Ausführungen verwiesen werden.

      In praktischer Hinsicht bestehen die Lerninhalte primär darin, dass die Studierenden lernen, den im Theoriemodul vermittelten Stoff anhand von Fällen und Gruppenarbeiten zu vertiefen und schliesslich für Dritte (das Publikum) nachvollziehbar aufzubereiten. Die vorgesehenen Vorträge halten die Studierenden in Kleingruppen, wobei die eine Hälfte der Vorträge ein Staatsrechtsthema und die andere Hälfte ein Thema aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht umfassen wird. Die Themen werden den Gruppen zugeteilt oder ausgelost.



      Lehr- und Lernmethoden

      Kontaktstudium:

      Vorlesung / Übung / Diskussion / Gruppenarbeit / Fallstudie

      Begleitetes Selbststudium:

      Gruppenarbeit / Literaturstudium / Vorträge

      Voraussetzungen

      - Modul Einführung in das Recht

      - Modul «Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht»


      Anwesenheitspflicht

      keine

      Modulbewertung

      erfüllt / nicht erfüllt

      Literatur

      Für das Modul «Projekte und Praxis: Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht» ist dieselbe Literatur massgebend wie für das Modul «Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht».


      Weitere Literatur wird – soweit notwendig – während des Semesters von den Dozierenden zur Verfügung gestellt.

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