Projekte und Praxis - Privatrecht
Die Studierenden sind sich der praktischen Bedeutung des in den Modulen «Einführung ins Privatrecht» sowie «Vertiefung ins Privatrecht» Erlernten bewusst.
Die Studierenden sind in der Lage, die massgeblichen Gesetzes-normen in den behandelten Privatrechtsgebieten aufzufinden. Sie verfügen über die notwendigen Kompetenzen, die eruierten Gesetzesnormen zu unterscheiden, zu analysieren, zu interpretieren und anzuwenden.
Das im Rahmen der vorgenannten Module vermittelte Wissen befähigt die Studierenden, konkrete wirtschaftsjuristische Praxis-fälle sowie ausgewählte bundesgerichtliche Entscheide metho-disch korrekt und rechtskonform zu analysieren, kritisch zu beleuchten und zu bearbeiten.
Wissen und Verstehen: Die Studierenden ...
- erkennen und beschreiben die für die Bearbeitung des konkreten Praxisfalls/BGE relevanten rechtlichen Gesetzesbestimmungen.
- lokalisieren die für die Bearbeitung des Praxisfalls/BGE relevanten Rechtsgebiete.
- identifizieren die zur Bearbeitung des Praxisfalls/BGE primär geeigneten Quellen.
Anwendung von Wissen und Verstehen: Die Studierenden ...
- recherchieren zielgerichtet nach Informationen zur Aufbereitung des Praxisfalls/BGE.
- diskutieren ihre Rechercheergebnisse konstruktiv im Klassenverband oder in der Gruppe.
- spiegeln ihre Rechercheergebnisse an ihrem im Studium bereits erlangten Wissen und an ihrem selbständig erarbeiteten zusätzlichen Fachwissen.
Urteilen: Die Studierenden ...
- beurteilen kritisch die konkreten Praxisfälle/BGE.
- können aus der Konsultation der Fachliteratur oder anderen Bundesgerichtsentscheiden korrekte Schlussfolgerungen für den zu beurteilenden Praxisfall/BGE ableiten.
- vertreten in juristisch korrekter Art und Weise ihre Schlussfolgerungen in ihrer vorgeschlagenen Lösung
Kommunikative Fertigkeiten: Die Studierenden ...
- können sich sowohl schriftlich als auch mündlich fachgerecht ausdrücken.
- schreiben Falllösungsvorschläge und rechtliche Einschätzungen in verständlicher Sprache und unter Einbezug der juristischen Terminologie.
- legen ihr Verständnis des Praxisfalls/BGE im Klassenverband überzeugend dar und präsentieren das Ergebnis ihrer Analyse und Lösung verständlich.
Selbstlernfähigkeit: Die Studierenden ...
- können ihre Kompetenzen adäquat einschätzen
- erkennen eigene Wissenslücken in Bezug auf die behandelten Praxisfälle/BGE und vermögen diese selbständig zu schliessen, z.B. indem sie relevante (Zusatz-)Literatur sinnvoll evaluieren / nutzen
Die Studierenden beleuchten kritisch und analysieren sowie bearbeiten methodisch korrekt und rechtskonform konkrete wirtschaftsjuristische Praxisfälle sowie ausgewählte bundesgerichtliche Entscheide einzeln oder in Gruppen während des Unterrichts (Tutorate) zu den behandelten Themen aus den Modulen "Einführung Privatrecht" sowie "Vertiefung Privatrecht".
☒ Vorlesung
☒ Übung
☒ Diskussion
☒ Präsentation
☒ Gruppenarbeit
☒ Fallstudien
☒ Einzelarbeit
☒ Gruppenarbeit
☒ Literaturstudium
☒ Andere: Bearbeitung und Auseinandersetzung mit weitergehender Literatur oder anderen Bundesgerichtsentscheiden im Selbststudium
- Einführung Privatrecht
- Vertiefung Privatrecht (gleichzeitige Belegung mit Projekte & Praxis ist zulässig)
Anwesenheit an mind. 2 der 3 Unterrichtsblöcke
erfüllt / nicht erfüllt
- Bruno Zwick, Tatbestand Recht, Band 1, Allgemeiner Teil OR, Rechtsgrundlagen, Rechtsgrundsätze, Sachenrecht, IZ-Verlag Bruno Zwick, Feldmeilen, 14. Auflage 2022 / ISBN 3-9522392-0-8
- Bruno Zwick, Tatbestand Recht, Band 2, Ausgewählte Vertragsverhältnisse, Gesellschaftsrecht, IZ-Verlag Bruno Zwick, Feldmeilen, 15. Auflage 2021; ISBN 3-9522392-1-6
Weitere Unterlagen wie Praxisfälle bzw. BGE werden auf Moodle durch die Dozentinnen zur Verfügung gestellt.