BA6009 Soziale Sicherheit (Sozialversicherungsrecht - Sozialhilferecht - Opferhilferecht)
Soziale Arbeit baut auf rechtlichen Grundlagen auf, spielt sich innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen ab und befasst sich mit Rechtsansprüchen, Rechten, aber auch Pflichten der Klient*innen. Sozialversicherungs-, Sozialhilfe- und Opferhilferecht sind Rechtsgebiete, mit denen Sozialarbeitende in zahlreichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit häufig konfrontiert werden. Umfassende und vertiefte Kenntnisse der drei Rechtsgebiete sind deshalb notwendig um den Klient*innen der Sozialen Arbeit wirksame Unterstützung leisten zu können.
Fachwissen
- Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen
Sozialversicherungsrecht (Vertiefung)
Sozialhilferecht inklusive SKOS-Richtlinien (Vertiefung)
Opferhilferecht
Referate, Diskussionen, Fallübungen, Gruppenarbeiten, angeleitetes Selbststudium
BA2501 oder BA102 Sozialpolitik und Sozialrecht
Sozialhilferecht inklusive SKOS-Richtlinien (Vertiefung)
Opferhilferecht
2er-Skala
Wird abgegeben.
