BA6039 Eingriffssozialrecht - Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Jugend- und Erwachsenenstrafrecht
Soziale Arbeit baut auf rechtlichen Grundlagen auf, spielt sich innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen ab und befasst sich mit Rechtsansprüchen, Rechten, aber auch Pflichten der Klient*innen der Sozialen Arbeit.
Im sogenannten Eingriffssozialrecht übernimmt die Soziale Arbeit zentrale Aufgaben wahr.
Das Eingriffssozialrecht stellt die Grundlage dar für Massnahmen, die Kinder oder erwachsene Personen schützen oder unterstützensollen. Gestützt auf das Eingriffssozialrecht werden auch Massnahmen angeordnet, die Personen, die straffällig geworden sind, in die Gesellschaft reintegrieren sollen.
Die Massnahmen des Eingriffssozialrechts stützen sich auf Prognosen über das künftige Verhalten der betroffenen Menschen und gestützt auf diese Prognosen werden Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Personen vorgenommen .
Die Aufgaben der Professionellen der Sozialen Arbeit in diesem Feld sind vielfältig; sie bestehen im Erkennen eines Unterstützungsbedarfs, im Mitentscheiden über das Anordnen von Massnahmen und im Umsetzen der angeordneten Massnahmen.
Fachwissen
- Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen
Themenfelder des Eingriffssozialrechts sind
- Kindesschutzrecht
- Erwachsenenschutzrecht
- Jugendstrafrecht (Strafen und Schutzmassnahmen)
- Erwachsenenstrafrecht (Massnahmen und Bewährungshilfe)
Referate, Diskussionen, Fallübungen, Gruppenarbeiten, angeleitetes Selbststudium
BA2501 FW Sozialpolitik und Sozialrecht: Pflichtmodul oder BA102 Sozialpolitik und Sozialrecht
2er-Skala
Wird online zur Verfügung gestellt.