- Nummer
- 06039
- Leitung
- -
- ECTS
- 3.0
- Unterrichtssprache
- Deutsch
- Methodik und Didaktik
Soziale Arbeit baut auf rechtlichen Grundlagen auf, spielt sich innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen ab und befasst sich mit Rechtsansprüchen, Rechten, aber auch Pflichten der Klient*innen der Sozialen Arbeit.
Im sogenannten Eingriffssozialrecht übernimmt die Soziale Arbeit zentrale Aufgaben wahr.
Das Eingriffssozialrecht stellt die Grundlage dar für Massnahmen, die Kinder oder erwachsene Personen schützen oder unterstützensollen. Gestützt auf das Eingriffssozialrecht werden auch Massnahmen angeordnet, die Personen, die straffällig geworden sind, in die Gesellschaft reintegrieren sollen.
Die Massnahmen des Eingriffssozialrechts stützen sich auf Prognosen über das künftige Verhalten der betroffenen Menschen und gestützt auf diese Prognosen werden Eingriffe in die (Grund)Rechte der betroffenen Personen vorgenommen.
Die Aufgaben der Professionellen der Sozialen Arbeit im Feld des Eingriffsozialrechts sind vielfältig; sie bestehen darin, den Unterstützungsbedarf zu erkennen, über das Anordnen/Abschliessen von Massnahmen mitzuentscheiden, die angeordneten Massnahmen umzusetzen und geeignete Anschlusslösungen zu finden.
- Leistungsnachweis
Fachwissen
- Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen
- Soziale Probleme und Lebenslagen
Fach- und Methodenkompetenz
- Fähigkeit zur Prozessgestaltung
Sozialkompetenz
- Fähigkeit zur Kooperation
Selbstkompetenz
- Fähigkeit zur selbstregulierten Wissenserweiterung
- Voraussetzung
In diesem Wahlmodul werden die erarbeiteten Grundlagen des Fachwissensbereichs Sozialpolitik und Sozialrecht (2501 und 2503) mit Expert:innen aus der Praxis vertieft.
Das Eingriffssozialrecht findet sich im
- Kindesschutzrecht
- Erwachsenenschutzrecht
- Jugendstrafrecht
- Erwachsenenstrafrecht
Mit dem Eingriffssozialrecht können auch Professionelle der Sozialen Arbeit massiv in die (Grund)Rechte ihrer Klient:innen eingreifen. Der Zweck des jeweiligen Rechtsgebiets (z.B. Schutz des Kindeswohls, Unterstützung einer volljährigen Person bei einem Schwächezustand, Reintegration in die Gesellschaft nach einer strafrechtlichen Verurteilung) wird von den Betroffenen denn auch nicht unbedingt als Unterstützung wahrgenommen. Die Professionellen der Sozialen Arbeit müssen deshalb die Instrumente des Rechtsgebiets, in dem sie arbeiten, gut kennen und sie müssen wichtige Prinzipien wie z.B. das Verhältnismässigkeitsprinzip verinnerlichen und im konkreten Fall immer anwenden.
Die Studierenden werden im Verlauf des Moduls erkennen, dass die betreffenden Rechtsgebiete bei den Schnittstellen nicht immer gut aufeinander abgestimmt sind und dass dabei Probleme für Adressat:innen (z.B. Care Leavers) und für Professionelle der Sozialen Arbeit entstehen können (z.B. Anschlusslösung nach der Bewährungshilfe).
- Empfehlung
Referate, Diskussionen, Fallübungen, Gruppenarbeiten, angeleitetes Selbststudium
Die Lerninhalte erarbeiten die Studierenden mit Expert:innen aus den jeweiligen Praxisfeldern.
- Literatur
BA2501 FW Sozialpolitik und Sozialrecht: Pflichtmodul oder BA102 Sozialpolitik und Sozialrecht
BA2503 FW Sozialpolitik und Sozialrecht: Wahlmodul II
- Modulinhalte
- Themenfelder des Eingriffssozialrechts sind
- Kindesschutz
- Erwachsenenschutz
- Jugendstrafrecht (Strafen und Schutzmassnahmen)
- Erwachsenenstrafrecht (Massnahmen und Bewährungshilfe)
- Fach- und Methodenkompetenz
2er-Skala
- Selbstkompetenz
Wird online zur Verfügung gestellt.
- Fachwissen
- Sozialwesen, Sozialstaat und Rechtswesen