
Sekundarstufe I – Facherweiterung – Anrechnung formale Studien- und Bildungsleistungen
Standardisierte Anrechnungen werden gewährt, wenn Sie bei einem Integrationsfach bereits über ein Lehrdiplom für ein Einzelfach verfügen. Langjährige Unterrichtserfahrung ermöglicht ebenfalls Anrechnungen.
Für Studium Einzelfach oder Integrationsfach
Sie sind im Besitz eines EDK-anerkannten Lehrdiploms Sekundarstufe I und möchten die Lehrberechtigung für ein weiteres Fach erwerben
Zu absolvieren sind für ein Facherweiterungsstudium Sekundarstufe I für ein Einzelfach 39 ECTS-Punkte und für ein Integrationsfach 41 ECTS-Punkte. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Fachdidaktik | Fachwissenschaft | Berufspraktische Studien (Videoportfolio) | |
Einzelfach* | 15 ECTS | 22 ECTS | 2 ECTS |
Integrationsfach | 15 ECTS | 22 ECTS | 4 ECTS |
* Zusätzliche Anforderungen für die Sprachausbildung in den Fremdsprachen
Sie weisen Berufspraxis/Unterrichtserfahrung auf der Sekundarstufe I vor – erbracht nach Abschluss des Lehrdiploms Sekundarstufe I
Umfang der Unterrichtserfahrung – erbracht nach Abschluss des Lehrdiploms Sekundarstufe I | Anrechnungen |
Nachweis eigenverantwortlicher Unterrichtstätigkeit
| Berufspraktische Studien/Videoportfolio: 2 ECTS bei einem Einzelfach 4 ECTS bei einem Integrationsfach |
Nur für Studium Integrationsfach
Sie verfügen über ein Lehrdiplom für ein Einzelfach eines Integrationsfachs und möchten für dieses die Lehrberechtigung erwerben
Es sind Anrechnungen in der Fachwissenschaft möglich.
Facherweiterung Räume/Zeiten/Gesellschaften (RZG)
Bereits absolviertes Einzelfach | Anrechenbar in der Fachwissenschaft |
Geografie | 11 von 22 ECTS |
Geschichte | 11 von 22 ECTS |
Facherweiterung Natur und Technik (NT)
Bereits absolviertes Einzelfach | Anrechenbar in der Fachwissenschaft |
Biologie | 4 von 22 ECTS |
Chemie | 4 von 22 ECTS |
Physik | 4 von 22 ECTS |
Chemie und Physik sowie Einzelfach Naturwissenschaften (Physik und Chemie) | 8 von 22 ECTS |
Physik, Chemie und Biologie | 12 von 22 ECTS |
Sie verfügen über ein Lehrdiplom für ein Einzelfach eines Integrationsfachs und möchten für dieses die Lehrberechtigung erwerben. ZUSÄTZLICH weisen Sie mehrjährige Berufspraxis/Unterrichtserfahrung auf Sekundarstufe I vor.
Neben den Anrechnungen in der Fachwissenschaft (siehe Fall oben), sind zusätzliche Anrechnungen in der Fachdidaktik möglich.
Bedingungen:
- mindestens drei Schuljahre Berufspraxis auf Sekundarstufe I nach Abschluss des Lehrdiploms und
- mit einem Pensum von mindestens 50 Stellenprozent (inklusive Lehrtätigkeit im entsprechenden Einzelfach) und
- Unterrichtstätigkeit in derselben Anstellung während mindestens eines ganzen Schuljahrs (kürzere Einsätze zusammenzurechnen ist nicht möglich)
Facherweiterung Räume/Zeiten/Gesellschaften (RZG)
Bereits absolviertes Einzelfach | Anrechenbar in der Fachdidaktik |
Geografie | 10 von 15 ECTS |
Geschichte | 10 von 15 ECTS |
Facherweiterung Natur und Technik (NT)
Bereits absolviertes Einzelfach | Anrechenbar in der Fachdidaktik |
Biologie | 6 von 15 ECTS |
Chemie | 6 von 15 ECTS |
Physik | 6 von 15 ECTS |
Chemie und Physik sowie Einzelfach Naturwissenschaften (Physik und Chemie) | 8 von 15 ECTS |
Physik, Chemie und Biologie | 10 von 15 ECTS |
Kontakt, Fristen, Gesuchseinreichung
Haben Sie spezielle Voraussetzungen, die in der Übersicht nicht erwähnt sind? Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung per E-Mail an die Zentrale Studienadministration der PH FHNW: enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2gu
Bitte beachten Sie, dass für die Anrechnung ein Anrechnungsgesuch eingereicht werden muss. Anrechnungsgesuche sind möglich nach erfolgter Anmeldung zum Studium bis spätestens vor Studienbeginn (1. September bei Studienstart im Herbstsemester, respektive 1. Februar bei Studienstart im Frühjahrssemester).