
Sekundarstufe II: Zulassung
Hier erfahren Sie, wie Sie der PH FHNW Ihren universitären Abschluss melden, um die fachwissenschaftlichen Zulassungs- und Anerkennungsbedingungen des Studiengangs Sekundarstufe II zu erfüllen.
Zulassungs- und Anerkennungsbedingungen
- Für die Zulassung mindestens fachwissenschaftlicher universitärer Abschluss auf Bachelorniveau (Ausnahme: Musik und Bildnerisches Gestalten mit FH-Abschluss)
- für die fachwissenschaftliche Anerkennung ist ein universitärer Masterabschluss in einem Schulfach nachzuweisen.
- Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern: Zulassung bzw. Anerkennung wird sorgfältig im Einzelfall geprüft.
- Die Anerkennung (Fachausweis) bzw. Erfüllung aller fachwissenschaftlicher Anforderungen muss ein Semester vor der Diplomierung vorliegen.
Empfehlung: Den Fachausweis so früh wie möglich beantragen.
Die fachwissenschaftlichen Zulassungsbedingungen Sekundarstufe II (PDF) zeigen im Überblick den für das jeweilige Unterrichtsfach erforderlichen fachwissenschaftlichen Abschluss.
Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern wird die Zulassung bzw. Anerkennung sorgfältig im Einzelfall geprüft. Dazu ist der Antrag um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses (DOC) für den Studiengang Sekundarstufe II einzureichen.
Für immatrikulierte Studierende im Studiengang Sekundarstufe II
Der Masterabschluss, bzw. die Erfüllung des universitären fachwissenschaftlichen Abschlusses im gewählten Fach (Monofach) oder Fächern (Zweifach) muss mit dem sogenannten Fachausweis bis spätestens ein Semester vor der Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II nachgewiesen werden. Der Fachausweis belegt, dass alle universitären Leistungen gemäss den Vorgaben der EDK erfüllt sind.
Der Fachausweis muss zusammen mit der Anmeldung zur Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II eingereicht werden: Für eine Diplomierung Ende Frühjahrssemester (August/September) muss die Anmeldung bis am 31. Mai, für eine Diplomierung Ende Herbstsemester (Februar/März) bis am 30. November des Vorjahres bei der zuständigen Kanzlei eingetroffen sein.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung eines Anerkennungsgesuches eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen haben kann.
Für Studieninteressierte des Studiengangs Sekundarstufe II
Möchten Sie wissen, ob Ihr Abschluss die fachwissenschaftlichen Zulassungs- und Anerkennungsbedingungen erfüllt? Dann können Sie jederzeit ein Gesuch um fachwissenschaftliche Anerkennung einreichen. Ihre Unterlagen werden durch unsere Fachpersonen geprüft und Sie erhalten im Anschluss einen Auflagenentscheid.
So stellen Sie Ihren Antrag
Der Antrag um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses für den Studiengang Sekundarstufe II (Fachausweis) stellen Sie folgendermassen.
Mit dem Formular können Sie einen Antrag auf fachwissenschaftliche Anerkennung Ihres Abschlusses (DOC) stellen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und legen Sie folgende Dokumente bei:
- Lebenslauf
- Kopie der Bachelor- und Masterurkunde / des äquivalenten Abschlusses
- Datenabschrift / Transcript of Records / Kopien der Testathefte des gesamten universitären Studiums (Kopien)
Senden Sie dann Ihr Dossier per E-Mail an enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2g=.
Hinweise zur Antragstellung
- Nicht unterzeichnete, nicht korrekt oder unvollständig eingereichte Gesuche werden an die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller retourniert.
- Das Gesuch um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses für den Studiengang Sekundarstufe II gilt nicht als Anmeldung zum Studiengang.
Gebühren
Falls Sie Ihren fachwissenschaftlichen Master an der Universität parallel zu Ihrem Studium an der Pädagogischen Hochschule FHNW absolvieren, können Sie sich von den Studiengebühren an der PH befreien lassen. Voraussetzung für eine Befreiung ist der Nachweis der bezahlten Semestergebühr für das kommende Semester oder die Studienbestätigung für das kommende Semester der Hochschule, an der das Fachstudium absolviert wird. Der Nachweis muss bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters eingereicht werden.
Fristen
Ein Gesuch um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses ist unabhängig von einer Anmeldung zum Studium und kann jederzeit eingereicht werden. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen.
Die Gesuchsbearbeitung ist kostenlos.
Beachten Sie auch die Hinweise zum Sprachkompetenznachweis Deutsch bei ausländischem Diplom und/oder nicht-deutscher Muttersprache.