
Anerkennung fachwissenschaftlicher Abschluss für Sekundarstufe II
Hier erfahren Sie, wie Sie der PH FHNW Ihren universitären Abschluss melden, um die fachwissenschaftlichen Zulassungs- und Anerkennungsbedingungen des Studiengangs Sekundarstufe II zu erfüllen.
Die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II setzt einen fachwissenschaftlichen, universitären Bachelorabschluss voraus. (Musik und Bildnerisches Gestalten mit FH-Abschluss).
Der Masterabschluss, bzw. die Erfüllung des fachwissenschaftlichen Abschlusses im gewählten Fach (Monofach) oder Fächern (Zweifach) muss mit dem sogenannten Fachausweis bis spätestens ein Semester vor der Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II nachgewiesen werden.
Die fachwissenschaftlichen Zulassungsbedingungen Sekundarstufe II zeigen im Überblick den für das jeweilige Unterrichtsfach erforderlichen fachwissenschaftlichen Abschluss.
Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern wird die Zulassung bzw. Anerkennung sorgfältig im Einzelfall geprüft. Dazu ist der Antrag um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses für den Studiengang Sekundarstufe II einzureichen.
So stellen Sie Ihren Antrag
Der Antrag um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses für den Studiengang Sekundarstufe II (Fachausweis) stellen Sie folgendermassen.
Mit dem Formular können Sie einen Antrag auf fachwissenschaftliche Anerkennung Ihres Abschlusses stellen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und legen Sie folgende Dokumente bei:
- Lebenslauf
- Kopie der Bachelor- und Masterurkunde / des äquivalenten Abschlusses
- Datenabschrift / Transcript of Records / Kopien der Testathefte des gesamten universitären Studiums (Kopien)
Senden Sie dann Ihr Dossier per E-Mail an enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2g= .
Hinweise zur Antragstellung
- Nicht unterzeichnete, nicht korrekt oder unvollständig eingereichte Gesuche werden an die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller retourniert.
- Das Gesuch um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses für den Studiengang Sekundarstufe II gilt nicht als Anmeldung zum Studiengang.
Fristen
Ein Gesuch um fachwissenschaftliche Anerkennung eines Masterabschlusses ist unabhängig von einer Anmeldung zum Studium und kann jederzeit eingereicht werden. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen.
Die Gesuchsbearbeitung ist kostenlos.
Hinweis zu den Fristen
Der Fachausweis muss zusammen mit der Anmeldung zur Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II eingereicht werden: Für eine Diplomierung Ende Frühjahrssemester (August/September) muss die Anmeldung bis am 31. Mai, für eine Diplomierung Ende Herbstsemester (Februar/März) bis am 30. November des Vorjahres bei der zuständigen Kanzlei eingetroffen sein.
Kontakt
Bei Fragen hilft Ihnen das Team Zulassung und Anerkennung der Zentralen Studienadministration gerne weiter: enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2g=