
Bewerben
Hier finden Sie alle Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Arbeitswelterfahrung, Zulassungs- und Aufnahmeverfahren, Bewerbungsdossier, Anmeldung und Gebühren.
Vorbildung
- Anerkannte Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität
- Anerkannte 4-jährige Handelsmittelschule mit Berufsmaturität
- Diplom einer Höheren Fachschule – Ein HF-Abschluss Sozialpädagogik ermöglicht die Zulassung zu einem verkürzten Studium.
- Gleichwertige allgemeinbildende Ausbildung (Äquivalenz Berufsmatura AKAD, IMS-F-Zertifikat Rudolf-Steiner Schule)
- Anerkannter Ausländischer Studienberechtigungsausweis (Abitur, Fachhochschulreife u.a.)
- Personen über 30 Jahre ohne diese Abschlüsse können sich für ein Atelier sur Dossier bewerben. www.asdvillari.ch
Arbeitswelterfahrung
- Mindestens 1 Jahr Arbeitswelterfahrung, davon mindestens 6 Monate im Arbeitsfeld Soziale Arbeit (Arbeitspensum mindestens 50 %)
Der Nachweis der Arbeitswelterfahrung entfällt bei bereichsspezifischer Vorbildung:
- Berufsmaturität Gesundheit/Soziales mit einer Lehre im Arbeitsfeld Soziale Arbeit
- Fachmaturität Arbeitsfeld Soziale Arbeit
- Diplom Höhere Fachschule Sozialpädagogik
Sprache
Personen, die ihre Vorbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben, müssen mit der Anmeldung ein Deutsch-Zertifikat C1 einreichen.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Arbeitswelterfahrung
Um einen Studienplatz zu erhalten, ist der Nachweis einer allgemeinen beruflichen Tätigkeit von mindestens sechs Monaten mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent zu erbringen. Diese allgemeine Arbeitswelterfahrung muss spätestens einen Monat vor Studienbeginn abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit
Um sich für einen Studienplatz zu bewerben, ist der Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit von mindestens sechs Monaten mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent zu erbringen. Diese spezifische Arbeitswelterfahrung muss durchgehend in derselben Organisation stattfinden und zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Davon profitieren Sie
- Entscheidungshilfe für das Studium in Sozialer Arbeit
- Praktischer Erfahrungshintergrund für das Studium
- Einblick in die Berufswelt der Sozialen Arbeit und Kennenlernen der fachbezogenen Arbeitsbedingungen
Voraussetzungen für die Anerkennung ohne bereichsspezifische Vorbildung
- Die Erfahrung verschafft einen vertiefenden Einblick in die Aufgaben, Methoden und Arbeitsweisen der Sozialen Arbeit und erfolgt in der gleichen Organisation der Sozialen Arbeit. Praxistätigkeiten, die hauptsächlich pflegerisch (z. B. in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen) oder als schulische Unterstützung von Lehrpersonen im Schulunterricht angelegt sind, gelten nicht als typische Arbeitsfelder der professionellen Sozialen Arbeit und werden nicht als äquivalent angerechnet.
- Die Studienanwärter und Studienanwärterinnen werden von diplomierten Sozialarbeitenden oder diplomierten Sozialpädagoginnen und -pädagogen (HF/FH) angeleitet, welche am Ende zur Arbeitswelterfahrung eine Bewertung gemäss den Vorgaben der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW verfassen. Die Anleitung versteht sich als Einführung in die praktische Arbeit, als kontinuierliche Begleitung in der täglichen Arbeit und als Reflexion der Erfahrungen.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten im Praxisfeld der Sozialen Arbeit werden im Einzelfall geprüft und müssen mit einem Sozialzeitausweis belegt werden. Allfällige weitere Äquivalenzen werden im Einzelfall geprüft.
- Die abgeschlossene Arbeitswelterfahrung darf nicht mehr als zehn Jahre zurück liegen.
Download Formular Bewertung der Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit durch die Praxisorganisation
Bei Unklarheiten bzgl. der Anerkennung der Arbeitswelterfahrung können Sie Ihr Arbeitszeugnis zur Prüfung an aW5mby5zdHVkaWVyZW5kZW5iZXJhdHVuZy5oc2FAZmhudy5jaA== senden.
Wenn Sie sich zu einer Bewerbung für einen Studienplatz entschieden haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, melden Sie sich für das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren an. Das gesamte Verfahren beinhaltet die folgenden Schritte:
Besuch Info-Anlass
Info-Anlässe finden regelmässig statt. Der Besuch ist obligatorisch. Sie können sich jedoch bereits vorher für das Studium bewerben, sobald Sie sich zu einem Info-Anlass angemeldet haben und alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Für die Anmeldung in die Pilotstudienform Freiform ist der Besuch eines zweiten Anlasses obligatorisch.
Achtung: Aufgrund der besonderen Lage finden die nächsten Info-Anlässe per Videokonferenz statt. Zu gegebener Zeit werden die Info-Anlässe auch wieder vor Ort in Olten und Muttenz durchgeführt.
Anmeldung mit vollständigem Online-Bewerbungsdossier
Sie können sich bis 20. Juni jederzeit für das jeweils kommende Studienjahr anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung ist für alle Bewerber und Bewerberinnen obligatorisch. Geprüft wird Ihre Eignung für das Studium und die berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit. Das Bewerbungsdossier wird anhand der folgenden Kriterien inhaltlich bewertet:
- Berufsmotivation
- Selbstreflexionsfähigkeit
- Umgang mit Diversität
- Studierfähigkeit und Lernmotivation
- Verständnis von Sozialer Arbeit und ihren Tätigkeitsfeldern
Falls nach der Prüfung des Bewerbungsdossiers Fragen offen sind oder Unklarheiten bestehen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Einzelgespräch. Das Gespräch wird von zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen der Hochschule durchgeführt.
Zulassungsentscheid
Die Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung zum Studium auf der Grundlage des geprüften vollständigen Bewerbungsdossiers und des Ergebnisses der Eignungsabklärung. Wer keinen Studienplatz erhält, kann sich frühestens nach einem Jahr ein zweites Mal bewerben. Die Zulassung zum Studium ist drei Jahre gültig.
Anrechnung von Vorleistungen
Nach dem Zulassungsentscheid können bis zum Studienbeginn Anträge zur Anrechnung bereits erbrachter Vorleistungen eingereicht werden.
Leitfaden und Antragsformulare werden demnächst hier aufgeschaltet.
Stellen Sie für die Online-Anmeldung folgende Unterlagen in elektronischer Form bereit:
- Passfoto zur Erstellung des Studierendenausweises
- Studienberechtigungsausweis/Abschlusszeugnis/Fähigkeitsausweis
- Arbeitszeugnis und Bewertungsformular der Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit
- Arbeitszeugnis der allgemeinen Arbeitswelterfahrung (falls bereits vorhanden oder spätestens einen Monat vor Studienbeginn)
- Tabellarischer Lebenslauf*
- Erzählender Lebenslauf*, in welchem Sie wichtige und prägende Stationen Ihres Lebens beschreiben und reflektieren (3-5 Seiten)
- Motivationsschreiben*, aus dem hervorgeht, was Sie dazu bewegt, Soziale Arbeit zu studieren
- Stärken-Schwächen-Profil* mit Bezug zu den Anforderungen Sozialer Arbeit
- Erwartungen an das Studium*
- Informationen bzw. Berichte zu bereits geleisteten Arbeitstätigkeiten im Feld der Sozialen Arbeit bzw. von Engagements im ausserberuflichen Bereich
- Personen, die den Studienberechtigungsausweis nicht in deutscher Sprache erworben haben: Deutsch-Zertifikat C1
- Exmatrikulationsbestätigung einer früher besuchten Fachhochschule/Päd. Hochschule/Universität
- Zusicherung Praxisausbildungsstelle für die Studienbegleitende Praxisausbildung (falls bereits vorhanden oder spätestens bis 20. Juni für das kommende Studienjahr)
* Diese Unterlagen bitte mit dem vorgegebenen Titel versehen und einreichen.
Sie können sich spätestens bis 20. Juni für das kommende Studienjahr anmelden, wenn Sie zu einem Info-Anlass angemeldet sind und alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Einmalig | |
Anmeldung Zulassungs- und Aufnahmeverfahren | CHF 200 |
Diplom | CHF 300 |
Pro Semester | |
Semester(1) | CHF 700 |
Beurlaubung gültig ab Studienjahr 2020/2021 | CHF 100 |
Material | CHF 60 |
Studierendenorganisation | CHF 10 |
(1) Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem Schweizer Kanton oder im Fürstentum Liechtenstein sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Andere Studierende erkundigen sich bitte bei der Ausbildungsadministration über die aktuellen Beiträge.
Die Gebühren sind auch bei einer Abmeldung nach Einreichung des Bewerbungsdossiers zu bezahlen. Weitere Informationen:
- Gebührenordnung der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW (Rahmenordnung gültig ab Studienjahr 2020/2021)
- Gebührenordnung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (gültig ab Studienjahr 2020/2021)
Vorbehaltlich freier Plätze in den Modulen können interessierte Personen mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen als Gasthörende aufgenommen werden.
Kontakt
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Fragen zur Studienorganisation
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Fragen zum Zulassungs- und Aufnahmeverfahren und zur Anmeldung
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Öffnungszeiten Ausbildungsadministration
Olten | Muttenz |
T +41 62 957 21 10 | T +41 61 228 55 44 |
Von Roll-Strasse 10 2. Stock, Raum A215 | Hofackerstrasse 30 7. Stock Süd, Raum 07.S.25 |
Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr | Montag – Freitag 08.15 – 12.00 Uhr 13.15 – 16.00 Uhr |