
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Weiterbildungsprogramme der Hochschule für Musik
Die Inhalte der Weiterbildungsprogramme sind in der Programmausschreibung beschrieben. Die Hochschule für Musik behält sich Änderungen im Programm und bei den Dozierenden vor.
Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der Hochschule für Musik FHNW kommt mit der formellen Bestätigung durch die FHNW zustande.
Bei Programmen mit Aufnahmeprüfung wird die Bewerberin / der Bewerber, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, zur Prüfung eingeladen. Die Information über den Entscheid erfolgt schriftlich. Bei positivem Entscheid kommt der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der Hochschule für Musik durch die schriftliche Annahme des Studienplatzes innerhalb einer angegeben Frist zustande.
Die Kosten für die Weiterbildungsprogramme sowie allfällige Anmelde, Prüfungs- und Materialgebühren sind in der Ausschreibung (Website) ausgewiesen (exklusive allfällige Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität usw.)
Die Kosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen.
Werden einzelne Programmteile nicht besucht oder wird das Programm seitens der Teilnehmerin / des Teilnehmers vorzeitig abgebrochen, sind die vollen Kosten geschuldet. Erfolgt der Abbruch wegen einer schweren Krankheit und ist diese durch ein ärztliches Zeugnis belegt, kann die Programmleitung die Kosten oder einen Teil der Kosten erlassen.
Abmeldungen durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer nach der Bestätigung der Anmeldung durch die Hochschule für Musik müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Abmeldungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Hochschule für Musik eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-- bei kursorischen Angeboten und CHF 250.--. bei CAS, DAS und MAS. Bei Abmeldungen, die weniger als 4 Wochen vor dem Programmbeginn erfolgen, stellt die Hochschule für Musik die gesamten Programmkosten in Rechnung.
Die Hochschule für Musik behält sich vor, Weiterbildungsprogramme abzusagen bzw. zu verschieben, wenn sich nicht genügend Teilnehmende für ein Programm angemeldet haben. Die Information der Angemeldeten über die Absage oder Verschiebung eines Programms erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Programmbeginn.
Bei einer Absage erstattet die Hochschule für Musik bereits bezahlte Kosten zurück. Bei einer Verschiebung kann die angemeldete Person ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Information schriftlich zurückziehen. In diesem Fall bezahlt die Hochschule für Musik die Kosten ebenfalls zurück
Für die Programmteilnahme gilt die Weiterbildungsordnung der Hochschule für Musik und das massgebende Weiterbildungsreglement.
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Die FHNW übernimmt keine Haftung.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer anerkennt ausdrücklich, dass Name und Adresse für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Statistikzwecke verwendet werden dürfen.