
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Certificate of Advanced Studies (CAS) und für andere Weiterbildungsveranstaltungen,
die sich ausdrücklich auf diese AGB beziehen.
Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der Fachhochschule Nordwestschweiz
(nachfolgend «FHNW» genannt) kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die FHNW zustande.
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Fachhochschule eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–. Danach und
bis zum Veranstaltungsbeginn berechnet die Fachhochschule 25% der Veranstaltungskosten, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für den Lehrgang
erfüllt. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– erhoben.
Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der FHNW unzumutbar machen, behält sich die Fachhochschule vor, die betreffende Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss informiert und die bereits einbezahlten Kosten werden im Falle der Absage zurückerstattet. Im Falle der Verschiebung des Lehrgangs hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich an die FHNW vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Kosten ergeben sich aus den aktuellen Informationsbroschüren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Kopien und dergleichen. Die Studien- und Kurskosten bleiben während der Dauer der
Veranstaltung unverändert. Nach einem Unterbruch und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs treten die dann geltenden Studien- und Kurskosten in Kraft. Die Veranstaltungskosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen. Werden die Kosten nicht fristgerecht
bezahlt, können die Teilnehmenden vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Studienkosten bleibt davon unberührt.
Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet die FHNW frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der Fachhochschule ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst, oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studien- und Kurskosten.
Die FHNW behält sich vor, Änderungen im Veranstaltungsprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.
Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist der Studienleitung mit eingeschriebenem Brief an die FHNW anzuzeigen. Teilnehmende, die die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Kosten (proportionaler Anteil zu den Gesamtkosten).
Die Fachhochschule stellt zusätzlich den anteilsmässigen Schaden ab dem Zeitpunkt des Abbruchs bis zum ordentlichen Abschluss im Zusammenhang mit Studienleitung, Studienadministration,
Material-/Lehrmittelbedarf, Raummiete, Werbeaufwand und Dozierendenhonorare in Rechnung, maximal aber 50% der Restgebühren.
Auf begründetes Gesuch hin kann die Studienleitung bei aussergewöhnlichen unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) die Kosten teilweise oder ganz erlassen. Bei
Austritt ohne eingeschrieben erfolgte Kündigung werden die ganzen noch ausstehende Studien- und Kurskosten zur Zahlung fällig.
Bei gravierenden Verstössen gegen vorhandene Regelungen und Weisungen der Fachhochschule (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) kann die FHNW in Rücksprache mit der Direktion Teilnehmende ausschliessen. Die Studien- resp. Kurskosten werden gemäss Ziffer 8 berechnet.
Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Die FHNW übernimmt keine Haftung.
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung ausserhalb des Hochschulbereichs der FHNW sind ohne schriftliche Genehmigung der MAS/DAS/CAS-Leitung untersagt. Die Urheberrechte an Master-, Diplom- und Projektarbeiten
stehen der Autorin bzw. dem Autor als Urheber/in zu. Die Urheberin bzw. der Urheber räumt der FHNW ein kostenloses, unbefristetes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an ihren bzw. seinen Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeiten dürfen nach deren Abschluss sowohl seitens der FHNW
wie auch von Autorin bzw. Autor vergütungsfrei unter Angabe der Urheberschaft verwendet werden. Die Autorin bzw. der Autor verzichtet auf mögliche Erträge aus der kommerziellen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die FHNW.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Studierendeninformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
Vor der Inkraftsetzung dieser AGB gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierten allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Programms.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Brugg ausschliesslich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.