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14. Schweizer Kongress...

14. Schweizer Kongress für Heilpädagogik

Zusammenarbeit als Kernauftrag – gemeinsam auf dem Weg zu einer Schule für alle.

Auf dem Weg zu einer Schule, in der alle Kinder gemeinsam lernen, sind unterschiedliche Akteur*innen gefragt. Durch Zusammenarbeit wird es möglich, Potentiale zu entfalten und sich Herausforderungen zu stellen.

Der Kongress 2026 fokussiert auf die zentrale Rolle der Zusammenarbeit und beleuchtet vier wesentliche Dimensionen sowie deren gegenseitige Verschränkung: 

  • Politische Zusammenarbeit – Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die geeignete Rahmenbedingungen für eine Schule für alle schaffen. 
  • Qualifizierung von Fachkräften – Bedeutung der Aus- und Weiterbildung für professionelles Handeln in einer Schule für alle.
  • Schulische Praxis – Multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Heilpädagog*innen, Schulleitungen und weiteren Fachkräften im täglichen Schulbetrieb. 
  • Partizipation von Schüler*innen und Eltern – Einbezug ihrer Perspektiven, um eine Schule für alle zu gestalten. 

Mit Hauptvorträgen, Referaten und praxisorientierten Workshops bietet der Kongress eine Plattform, um Erfahrungen, Best Practices sowie Strategien auszutauschen, die eine erfolgreiche Umsetzung einer Schule für alle auf den genannten Ebenen ermöglichen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Kongressseite.

Reservieren Sie sich das Datum des 14. Schweizer Kongresses für Heilpädagogik: Dienstag, 1.9.2026 bis Mittwoch, 2.9.2026

Tragen Sie sich in die Infoliste ein, und wir benachrichtigen Sie, sobald alle Informationen vorliegen und die Anmeldung möglich ist.

Zielgruppen

  • Assistenzpersonen
  • Berufseinsteigende
  • Dozierende an Hochschulen
  • Fachpersonen heilpäd. Früherziehung
  • Lehrpersonen DaZ
  • Lehrpersonen Sek II
  • Lehrpersonen Zyklus 1
  • Lehrpersonen Zyklus 2
  • Lehrpersonen Zyklus 3
  • Logopäd*innen
  • Mitarbeitende an Hochschulen
  • Praxislehrpersonen
  • Schulische Heilpädagog*innen
  • Schulleitende
  • Schulsozialarbeitende
  • Sonderpädagogische Fachpersonen
  • Wiedereinsteigende

Kosten und kantonale Finanzierungen

CHF 490 (exkl. Material/Verpflegung CHF 40)

Kanton AG: über Kanton finanziert, Material/Verpflegung CHF 40

Finanzierung Kanton Aargau

Volksschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.

Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten

Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.

Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.

Kanton SO: über Kanton finanziert (Kategorie A), Material/Verpflegung CHF 40

Finanzierung Kanton Solothurn

Volksschule im Kanton Solothurn

Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen.
Es gibt folgende Finanzierungskategorien:

  • Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
  • Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
  • Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
  • Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.

Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten

Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.

Kanton BL: über Kanton finanziert, Material/Verpflegung CHF 40

Finanzierung Kanton Basel Landschaft

Volksschule im Kanton Basel Landschaft

Für Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren (Platzzahl ist beschränkt).

Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten

Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.

Kanton BS: über Kanton finanziert, Material/Verpflegung CHF 40

Finanzierung Kanton Basel Stadt

Volksschule im Kanton Basel Stadt

Für Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Stadt übernimmt der Kanton die Gebühren (Platzzahl ist beschränkt).

Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten

Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.

  1. Datum und Zeit

    1.9.2026–2.9.2026 iCal

  2. Ort

    Fachochschule Nordwestschweiz FHNW
    Campus Brugg-Windisch
    Bahnhofstrasse 6
    5210 Windisch

  3. Veranstaltet durch

    Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik
    Pädagogische Hochschule FHNW

Die FHNW

Die Pädagogische Hochschule der Nordwestschweiz

Anmeldung auf die Infoliste

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