Zusammenarbeit als Kernauftrag – gemeinsam auf dem Weg zu einer Schule für alle.
Auf dem Weg zu einer Schule, in der alle Kinder gemeinsam lernen, sind unterschiedliche Akteur*innen gefragt. Durch Zusammenarbeit wird es möglich, Potentiale zu entfalten und sich Herausforderungen zu stellen.
Der Kongress 2026 fokussiert auf die zentrale Rolle der Zusammenarbeit und beleuchtet vier wesentliche Dimensionen sowie deren gegenseitige Verschränkung:
Politische Zusammenarbeit – Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die geeignete Rahmenbedingungen für eine Schule für alle schaffen.
Qualifizierung von Fachkräften – Bedeutung der Aus- und Weiterbildung für professionelles Handeln in einer Schule für alle.
Schulische Praxis – Multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Heilpädagog*innen, Schulleitungen und weiteren Fachkräften im täglichen Schulbetrieb.
Partizipation von Schüler*innen und Eltern – Einbezug ihrer Perspektiven, um eine Schule für alle zu gestalten.
Mit Hauptvorträgen, Referaten und praxisorientierten Workshops bietet der Kongress eine Plattform, um Erfahrungen, Best Practices sowie Strategien auszutauschen, die eine erfolgreiche Umsetzung einer Schule für alle auf den genannten Ebenen ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Kongressseite.
Reservieren Sie sich das Datum des 14. Schweizer Kongresses für Heilpädagogik: Dienstag, 1.9.2026 bis Mittwoch, 2.9.2026
Tragen Sie sich in die Infoliste ein, und wir benachrichtigen Sie, sobald alle Informationen vorliegen und die Anmeldung möglich ist.
Zielgruppen
Assistenzpersonen
Berufseinsteigende
Dozierende an Hochschulen
Fachpersonen heilpäd. Früherziehung
Lehrpersonen DaZ
Lehrpersonen Sek II
Lehrpersonen Zyklus 1
Lehrpersonen Zyklus 2
Lehrpersonen Zyklus 3
Logopäd*innen
Mitarbeitende an Hochschulen
Praxislehrpersonen
Schulische Heilpädagog*innen
Schulleitende
Schulsozialarbeitende
Sonderpädagogische Fachpersonen
Wiedereinsteigende
Kosten und kantonale Finanzierungen
CHF 490 (exkl. Material/Verpflegung CHF 40)
Kanton AG: über Kanton finanziert, Material/Verpflegung CHF 40
Finanzierung Kanton Aargau
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten
Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: über Kanton finanziert (Kategorie A), Material/Verpflegung CHF 40
Finanzierung Kanton Solothurn
Volksschule im Kanton Solothurn
Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen. Es gibt folgende Finanzierungskategorien:
Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten
Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.
Kanton BL: über Kanton finanziert, Material/Verpflegung CHF 40
Finanzierung Kanton Basel Landschaft
Volksschule im Kanton Basel Landschaft
Für Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren (Platzzahl ist beschränkt).
Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten
Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.
Kanton BS: über Kanton finanziert, Material/Verpflegung CHF 40
Finanzierung Kanton Basel Stadt
Volksschule im Kanton Basel Stadt
Für Lehrpersonen der Volksschule mit Anstellung im Kanton Basel-Stadt übernimmt der Kanton die Gebühren (Platzzahl ist beschränkt).
Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten
Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.