Aus- und Weiterbildung für die Gesellschaft: wir sind wirkungsvoll
Interessieren Sie sich, an der FHNW im Mandat oder Lehrauftrag tätig zu sein? Gastdozierende und Referierende sind ein wichtiger Bestandteil der Praxisorientierung der FHNW. Der Einsatz erfolgt in kleinem Pensum oder in unregelmässigen Abständen und wird per Honorar entschädigt. Voraussetzung ist, dass ein wesentlicher Teil der beruflichen Erfahrung ausserhalb einer Hochschule gesammelt wurde. Bei Interesse setzen Sie sich bitte direkt mit dem Bereich (z.B. Institut) in Verbindung, der mit Ihren fachlichen Kompetenzen übereinstimmt.
Bei Fragen zu Ihrer Honorarvereinbarung oder der Honorarzahlung wenden Sie sich bitte an Ihre Auftraggeberin / Ihren Auftraggeber der FHNW oder an das entsprechende Sekretariat.
Der Einsatz aller Honorarempfangenden an der FHNW ist mit den AGB für Honorarvereinbarungen geregelt.
Personen mit Wohnsitz in einem EU- / EFTA-Land und mit Erwerbstätigkeit im Wohnsitzland bleiben dort sozialversicherungspflichtig. Zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht müssen sie ein von der zuständigen ausländischen Behörde ausgefülltes Formular A1 vorlegen.
Die Abrechnung der Honorare findet monatlich statt. Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz jeweils zum 25. des Monats. Fällt der 25. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auszahlung vorher. Die FHNW stellt die Lohnabrechnungen elektronisch zu. Sie erhalten Ihre Lohndokumente mittels IncaMail, einer Dienstleistung der Schweizerischen Post. Die Anwendung und Möglichkeiten von IncaMail Schritt für Schritt erklärt.
Falls Sie eine Adressänderung melden möchten, können Sie dies elektronisch übermitteln: