Mandate und Lehraufträge
Wichtiger Hinweis:
Ab 01.01.2026 muss die FHNW auf Grund neuer Anforderungen bei der Datenübermittlung an verschiedene Kantonale- und Bundes-Stellen weitere Personendaten liefern.
Aktuell erhalten Gastdozierende und Referierende von der Personaladministration der FHNW die E-Mail-Anfrage (Absender _mb_pad.services@fhnw.ch) mit Ihrem Personalstammblatt im Anhang.
Important note:
From January 1, 2026, the FHNW will be required to provide additional personal data to various cantonal and federal agencies due to new data transfer requirements.
Currently, guest lecturers and speakers receive an email request from the FHNW Human Resources department (sender: _mb_pad.services@fhnw.ch) with their personnel master sheet attached.
Aus- und Weiterbildung für die Gesellschaft: wir sind wirkungsvoll
Interessieren Sie sich, an der FHNW im Mandat oder Lehrauftrag tätig zu sein? Gastdozierende und Referierende sind ein wichtiger Bestandteil der Praxisorientierung der FHNW. Der Einsatz erfolgt in kleinem Pensum oder in unregelmässigen Abständen und wird per Honorar entschädigt.
Prüfen Sie, ob Sie dem Anforderungsprofil Fachhochschule entsprechen. Dieses umfasst Expertise in einem Fachgebiet sowie Erfahrung in der Wissenschaft und in der Praxis. Bewerbungen von Personen ohne Praxiserfahrung oder ohne Hochschulqualifikation kommen für diese Funktion leider nicht in Frage.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, richten Sie Ihre Initiativbewerbung an die Leitung des Studiengangs oder des Instituts, in welchem Sie tätig sein und Ihre Expertise einbringen möchten. Die Kontaktadressen dieser Personen finden Sie unter folgendem Link:
Übersicht Hochschulen FHNW
Bei personaltechnischen Fragen wenden Sie sich an die zuständige personalverantwortliche Person gemäss folgender Liste:
Ansprechstellen Personal FHNW
Bei Fragen zu Ihrer Honorarvereinbarung oder der Honorarzahlung wenden Sie sich bitte an Ihre Auftraggeberin / Ihren Auftraggeber der FHNW oder an das entsprechende Sekretariat.
Der Einsatz aller Honorarempfangenden an der FHNW ist mit den AGB für Honorarvereinbarungen geregelt.
Die Sozialbeiträge in der Schweiz sind wie folgt (Stand 1.1.2025):
Weitere massgebende Merkblätter und Richtlinien sind
Personen mit Wohnsitz in einem EU- / EFTA-Land und mit Erwerbstätigkeit im Wohnsitzland bleiben dort sozialversicherungspflichtig. Zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht müssen sie ein von der zuständigen ausländischen Behörde ausgefülltes Formular A1 vorlegen.
Die Abrechnung der Honorare findet monatlich statt. Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz jeweils zum 25. des Monats. Fällt der 25. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auszahlung vorher.
Die FHNW stellt die Lohnabrechnungen elektronisch zu. Sie erhalten Ihre Lohndokumente mittels IncaMail, einer Dienstleistung der Schweizerischen Post. Die Anwendung und Möglichkeiten von IncaMail Schritt für Schritt erklärt.
Falls Sie eine Adressänderung melden möchten, können Sie dies elektronisch übermitteln: