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14.3.2019 | Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik

Das BAG anerkennt im Bereich Strahlenschutz den Kurs zur Radonfachperson an der FHNW

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG bietet die Radonfachstelle der Deutschschweiz, die sich an der Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW befindet, einen Kurs zur Weiterbildung als Radonfachperson an. Dieser erfolgt neu als eine vom BAG anerkannte Ausbildung im Strahlenschutz.

Das natürliche radioaktive Edelgas Radon entsteht beim Zerfall von Uran in der Erde und gelangt mit der Bodenluft in die Häuser. Beim Einatmen gelangen die Radonfolgeprodukte in die Lunge, können sich dort ablagern und das Lungengewebe bestrahlen. Dies kann zu Lungenkrebs führen. Gemäss der Weltgesundheitsorganisation WHO stellt Radon neben dem Rauchen den gefährlichsten Krebserreger im Wohnbereich dar.

Seit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung StSV im Jahre 1994 engagiert sich das BAG deshalb für die Information, Prävention und Verminderung der Radongasexposition in unseren Gebäuden.

Der Kurs an der Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik FHNW gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, bei dem Messungen durchgeführt und Sanierungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Radonfachpersonen können sich auf der BAG-Liste der Radonfachpersonen eintragen lassen. Diese Liste, wie auch die Liste der anerkannten Radonmessstellen, ist auf www.ch-radon.ch zu finden.

Gesetzliche Werte für Radon wurden an die WHO-Werte angeglichen

Mit der revidierten eidgenössischen Strahlenschutzverordnung StSV, welche seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, wurden die aktuellen Definitionen der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Werte für Radon überarbeitet und in Richtung der Werte der WHO angeglichen. Diese Neudefinition der Radonwerte wird zu einer vermehrten Nachfrage nach Beratungen im Zusammenhang mit Radonprävention und Radonsanierungen führen.

Beim Bauen muss die Radonbelastung künftig in der ganzen Schweiz stärker beachtet werden. Für das natürliche, radioaktive Gas Radon gilt neu ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in Wohn- Aufenthaltsräumen sowie an Arbeitsplätzen. Dieser soll bei Neubauten und Renovationen berücksichtigt werden. Somit wird der bereits in der Norm SIA 180 implementierte bauliche Radonschutz auch vom Strahlenschutzrecht gestützt.

Die Rolle der Radonfachpersonen ist neu in der Verordnung verankert, die Anerkennung von Radonmessstellen sowie deren Pflichten rechtlich dokumentiert. Für Radonfachpersonen wird eine Teilnahme an Weiterbildungen obligatorisch. Diese soll sicherstellen, dass erlernte Kompetenzen im Strahlenschutz regelmässig wiederholt und das Know-how zu neuen Entwicklungen im Strahlenschutz aktualisiert wird.

Die Ausbildung zur Radonfachperson findet alle zwei Jahre statt. Interessierte Personen können sich melden unter radon@fhnw.ch.

Weitere Auskünfte

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik
Franco Fregnan / Antoine Geiser
Radonfachstelle Deutschschweiz
Hofackerstrasse 30
4132 Muttenz
T +41 61 228 55 48
radon@fhnw.ch
www.fhnw.ch/radon

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
3003 Bern
radon@bag.admin.ch
T +41 58 464 68 80
www.ch-radon.ch

Medienmitteilungen 2019

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