Als zweiten Master eine künstlerische Spezialisierung oder Musikpädagogik wählen? Warum nicht beides! Wenn Sie bereits über ein abgeschlossenes Masterstudium in Performance mit Hauptfach Gesang resp. Klavier verfügen, besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines MA Musikpädagogik die künstlerische Vertiefung im Bereich Liedinterpretation mit der pädagogischen Ausbildung für ihr Instrument (Gesang o. Klavier) zu verknüpfen.
Steckbrief
- Abschluss
- Master of Arts FHNW in Musikpädagogik, Studienrichtung instrumental/vokal, Zweites künstlerisches Hauptfach Liedgestaltung
- Studienmodus
- Vollzeit
- Lernsetting
- Präsenz
- ECTS-Punkte
- 120
- Nächster Start
- 14.9.2026
- Dauer
- 4 Semester
- Sprache
- Stufe B1 in Deutsch wird vorausgesetzt
- Auslandaufenthalt
- Möglich
- Anmeldegebühr
- 200 CHF
- Semestergebühr
- Zweites Hauptfach 800 CHF
Auf einen Blick
- setzt Abschluss in MA Performance (Klavier o. Gesang) voraus
- Erarbeitung eines breiten Liedrepertoires in verschiedenen Sprachen und Stilen mit eigenen Schwerpunktsetzungen und unterschiedlichen Partner:innen
- Umsetzung eigener musikalischer und dramaturgischer Konzepte
- parallel praxisnahe pädagogische Ausbildung für Klavier resp. Gesang; Abschluss mit dem für die Anstellung an Musikschulen benötigten MA Musikpädagogik instrumental/vokal
Zukunftsaussichten
Mit einem Masterdiplom in Musikpädagogik instrumental/vokal mit dem künstlerischen Hauptfach Liedgestaltung erwerben Sie ein Doppelprofil:
Absolvent:innen dieses Studiengangs finden ihre berufliche Tätigkeit als Liedsänger:in oder als Liedbegleiter:in auf den Konzertpodien der auf Liederabende oder auf Kammermusik spezialisierten Konzertreihen.
Mit der pädagogischen Masterqualifikation werden sie zudem befähigt, Ihr Instrument bzw. Gesang anschliessend sowohl in musikalischen Bildungsinstitutionen wie auch selbständig zu unterrichten.
Der Master Musikpädagogik instrumental/vokal ist inzwischen an nahezu allen Schweizer Musikschulen Voraussetzung für eine Anstellung.
Diese Studienrichtung richtet sich an bestehende Liedduos wie auch an Liedsänger:innen und Pianist:innen, die sich gezielt und intensiv mit Liedgesang/-begleitung auseinandersetzen möchten.
Die Immatrikulation in diese Variante des Masters Musikpädagogik setzt ein abgeschlossenes Masterstudium in vokaler oder instrumentaler Performance (Gesang o. Klavier) voraus und ermöglicht es den Studierenden, ihre künstlerische Spezialisierung mit der pädagogischen Masterausbildung für ihr eigenes Instrument zu verknüpfen. Das zweite künstlerische Hauptfach ersetzt dabei das künstlerische Hauptfach instrumental/vokal.
Aufbau und Inhalte
Die BA- und MA-Studiengänge der Hochschule für Musik Basel bauen auf Modulen auf.
Der rechtlich bindende Modulplan gibt eine erste Orientierung zu Inhalten und Gewichtung der Fächer der Studienrichtung.
Den Modulbeschreibungen sind die detaillierten Inhalte und Modalitäten der einzelnen Fächer zu entnehmen.
Die Studienrichtungsreglemente treten zusammen mit der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Basel FHNW in Kraft und bilden den rechtlichen Rahmen.
Modulpläne
Modulbeschreibungen
Unter nachfolgendem Link können alle Informationen zu den Modulbeschreibungen mehrerer Hochschulen der FHNW gefunden werden.
- Filtern Sie nach Semester, der Hochschule für Musik Basel FHNW, dem gewünschten Studiengang oder anderen Kriterien, damit Sie die relevanten Modulinformationen angezeigt erhalten.
- Über den Button PDF können Sie aus jeder beliebigen Übersicht ein Dokument abrufen und für sich abspeichern.
- Die Kursanmeldungen werden im Intranet vollzogen.
Studienrichtungsreglement
Dozierende
Pädagogische Fächer
Gesang und Liedgestaltung
Tasteninstrumente
Institut Klassik
Voraussetzungen, Zulassung, Eignungsabklärung
Zum Masterstudium in Musikpädagogik instrumental/vokal mit dem künstlerischen Hauptfach Liedgestaltung zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Masterstudium in instrumentaler/vokaler Performance oder eine äquivalente Vorbildung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt).
Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Master of Arts FHNW in Musikpädagogik.
Für diesen Studiengang sind sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich.
Bewerber:innen, die nicht deutscher Muttersprache sind, müssen mindestens ein Zertifikat B1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorlegen.* Dieses muss vollständig sein, d.h., alle Kompetenzen (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen) wurden separat geprüft und gesamthaft mind. auf dem Niveau B1 bestanden.
Akzeptiert werden nur Zertifikate, die mit dem Gütesiegel ALTE-Q-Mark zertifiziert wurden (wie z.B das B1-Zertifikat des Goethe-Instituts oder das telc-Zertifikat). Das entsprechende Zertifikat ist zusammen mit der Studienplatzzusage, spätestens aber bis 31.05. einzureichen.
*Bei Schweizer:innen nicht deutscher Muttersprache gilt die Matura als Äquivalent des erforderlichen Sprachzertifikats, sofern das Fach Deutsch mindestens mit «genügend» abgeschlossen wurde.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung ist pro Studienrichtung individuell.
Termine
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-1.3. geöffnet.
Mit der Anmeldung sind folgende Dokumente eingereicht werden:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Maturzeugnis
- Bachelordiplom
- Masterdiplom
- Videoaufnahmen (Details s.u. Ablauf)
Zeitpunkt vor Ort
Die künstlerische Eignungsabklärung findet im April statt. Hier die genauen Termine nach Fach.
Zeitpunkt pädagogische Eignungsabklärung
Abgabefristen s. unter Ablauf, Pädagogische Eignungsabklärung
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse der ersten Runde werden Ende März per E-Mail bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der zweiten Runde werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.
Ablauf
Die Eignungsabklärung besteht aus zwei Prüfungsteilen – einer künstlerischen Hauptfachprüfung (in zwei Runden) und einer pädagogischen Eignungsabklärung.
Ablauf
Künstlerisches Hauptfach Liedgestaltung
Die künstlerische Hauptfachprüfung stimmt mit der Eignungsabklärung im MA Spezialisierte Performance Liedgestaltung überein.
Erste Runde: Videoaufnahme
Mit der Anmeldung muss eine Videoaufnahme eingereicht werden. Die Programmdauer auf dem Video muss mindestens 20 Minuten betragen und eine repräsentative Auswahl von Liedern aus mindestens drei verschiedenen Epochen und in mindestens zwei verschiedenen Sprachen beinhalten.
Videoanforderungen
- Die einzelnen Lieder müssen aus einer festen Kameraperspektive und ohne Schnitte aufgenommen werden.
- Hände und Gesicht der Musiker:innen müssen sichtbar sein.
- Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren.
- Die Aufnahmen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Sofern die Anforderungen erfüllt sind, dürfen auch Aufnahmen von öffentlichen Konzerten eingereicht werden.
Laden Sie die Videos auf YouTube hoch und fügen Sie die Links Ihrer Anmeldung hinzu. Wird ein zusammenhängendes Video des gesamten Programms eingereicht, sind Markierungen einzufügen, so dass die einzelnen Lieder direkt angewählt werden können.
Zweite Runde: Vorspiel/Vorsingen vor Ort
Studienbewerber:innen, die nach der ersten Runde in die engere Wahl für einen Studienplatz kommen, werden zum Vorspiel/Vorsingen vor Ort eingeladen.
Repertoireanforderungen
Vorzubereiten sind mindestens 60 Minuten Musik aus mindestens drei verschiedenen Epochen und in mindestens zwei verschiedenen Sprachen, darunter eine Gruppe von mindestens fünf zusammenhängenden Liedern. Pianist:innen bereiten zudem ein Solo-Klavierwerk mit einer Länge von mindestens 10 Minuten vor.
Die Werkauswahl kann mit der des eingereichten Videos identisch sein. Das erste Werk kann frei gewählt werden, anschliessend trifft die Prüfungskommission eine Auswahl aus dem vorbereiteten Repertoire und kann den Vortrag jederzeit unterbrechen. Pianist:innen haben zudem ein kurzes Prima-Vista-Stück zu spielen, Sänger:innen ein unbegleitetes Prima-Vista-Stück vorzusingen.
Nach dem Vorspiel/Vorsingen erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Lehrerwunsch u.a.
Pädagogische Eignungsabklärung
Die pädagogische Eignungsprüfung bezieht sich auf das im vorhergehenden Master studierte Hauptfach Klavier resp. Gesang.
Alle Kandidat:innen, die zur Eignungsabklärung vor Ort für das künstlerische Hauptfach eingeladen werden, sind aufgefordert, ein Video mit einer Lehrprobe von 20’ Dauer mit einem Schüler oder einer Schülerin des eigenen Instruments einzureichen. Der Schüler/die Schülerin kann auf Anfänger- oder Fortgeschrittenenniveau sein, das Alter ist nicht limitiert. Die Lehrprobe ist auf Deutsch abzuhalten. Ist dies externen Kandidat:innen ausnahmsweise organisatorisch nicht möglich, muss die Lektion entweder auf Englisch stattfinden oder das Video entsprechend untertitelt werden. Die Aufnahme darf nicht älter als 6 Monate sein. Laden Sie das Video auf YouTube hoch und senden Sie:
- den Link
- Informationen zum Schüler, zur Schülerin (Alter und Besonderheiten, Unterricht seit wann)
- allfällige Kopien des verwendeten Notenmaterials
- eine kurze schriftliche Reflexion Ihres Unterrichts
bis 10. April per Mail an registration.hsm@fhnw.ch.
Organisatorisches
Weitere Studienvarianten
Für die Studienrichtung MA Musikpädagogik, instrumental oder vokal sind weitere künstlerische Hauptfächer als Alternative kombinierbar.
Projekte / Ensembles
An der Hochschule für Musik Basel haben die Studierenden die Möglichkeit an diversen Projekt- und Ensembleangeboten zu partizipieren.
Zum Überblick des wiederkehrenden Angebots.
Quicklinks
Beratung und Info-Anlässe
Kontakt

Prof. Annekatrin Klein
- Telefon
- +41 61 264 58 36
- annekatrin.klein@fhnw.ch

Prof. Carl Wolf
- Telefon
- +41 79 718 81 37 (Direkt)
- carl.wolf@fhnw.ch
Info-Anlässe
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Anmeldung
MA Musikpädagogik | instrumental / vokal | Liedgestaltung
- Datum
- 14.9.2026
- Dauer
- 4 Semester
- Ort
- Campus Musik-Akademie Basel
- Hinweise
- Es finden Pflichtveranstaltungen vor dem Semesterstart statt. Details versendet die Studieren-denadministration.






