Zivil- und Militärdienst
Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Militär- oder Zivildienst.
Angehörige der Armee (AdA) sind grundsätzlich zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet. Gesuche auf Dienstverschiebung werden nur unterstützt, wenn der AdA durch die unmittelbare Ableistung wesentliche Nachteile erleidet, beispielsweise eine Verlängerung der Studiendauer. Es wird dringend empfohlen, den Militärdienst nach Möglichkeit während des Studiums zu absolvieren, um die Anzahl der am Ende des Studiums ausstehenden Diensttage zu minimieren. Alternativ zur kompletten Dienstverschiebung können Teilableistungen, Dienstunterbrechungen oder das Beantragen einzelner Urlaubstage in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise kann zumindest ein Teil der Dienstpflicht erfüllt werden, was dazu beiträgt, den Rückstand an ausstehenden Diensttagen zu verringern.
Weitere Informationen zum Militärdienst finden Sie hier:
Ein Dienstverschiebungsgesuch wird in folgenden Fällen von der ZSA unterstützt:
- Fehlzeiten während der Vorlesungszeit
- Prüfungen
- Verfassen der Bachelor- oder Masterthesis
- Praktika & Exkursionen
Gesuche aus privaten Gründen müssen selbständig eingereicht werden.
Das Antragsformular für Dienstverschiebung ist vollständig auszufüllen und per E-Mail an die Zentrale Studienadministration zu senden. Die ZSA leitet den Antrag dann an die zuständige kantonale Militärbehörde weiter. Die Entscheidung über den Antrag wird direkt an den Antragstellenden kommuniziert.
Bei einem Gesuch um Teildienstleistung wird der Dienst verkürzt durchgeführt (entweder durch verspätetes Einrücken oder vorzeitiges Abtreten). Eine Dienstunterbrechung kann beantragt werden, wenn nur wenige Freitage benötigt werden, die sich mitten in der Dienstleistung befinden. Dienstverschiebungsanträge müssen spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eingereicht werden, oder unverzüglich bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Bei wenigen Fehltagen kann auch ein Urlaubsgesuch gestellt werden. Zuständig für Urlaubsgesuche ist der Kommandant. Bei ihm wird das Urlaubsgesuch mindestens 4 Wochen vor Dienstantritt bzw. unverzüglich bei unvorhersehbaren Gründen eingereicht.
Informationen zu Dienstverschiebungsgesuchen im Zivilschutz finden Sie auf den Websites der kantonalen Zivilschutzstellen.
Informationen zur Dienstverschiebung im Zivildienst finden Sie auf der Website der Bundesamt für Zivildienst.