Zivil- und Militärdienst

    Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Militär- oder Zivildienst.

    Militärdienst

    Angehörige der Armee (AdA) sind grundsätzlich zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet. Gesuche auf Dienstverschiebung werden nur unterstützt, wenn der AdA durch die unmittelbare Ableistung wesentliche Nachteile erleidet, beispielsweise eine Verlängerung der Studiendauer. Es wird dringend empfohlen, den Militärdienst nach Möglichkeit während des Studiums zu absolvieren, um die Anzahl der am Ende des Studiums ausstehenden Diensttage zu minimieren. Alternativ zur kompletten Dienstverschiebung können Teilableistungen, Dienstunterbrechungen oder das Beantragen einzelner Urlaubstage in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise kann zumindest ein Teil der Dienstpflicht erfüllt werden, was dazu beiträgt, den Rückstand an ausstehenden Diensttagen zu verringern.

    Weitere Informationen zum Militärdienst finden Sie hier:

    Gründe für eine Dienstverschiebung

    Ein Dienstverschiebungsgesuch wird in folgenden Fällen von der ZSA unterstützt:

    • Fehlzeiten während der Vorlesungszeit
    • Prüfungen
    • Verfassen der Bachelor- oder Masterthesis
    • Praktika & Exkursionen

    Gesuche aus privaten Gründen müssen selbständig eingereicht werden.

    Dienstverschiebungsgesuche

    Das Antragsformular für Dienstverschiebung ist vollständig auszufüllen und per E-Mail an die Zentrale Studienadministration zu senden. Die ZSA leitet den Antrag dann an die zuständige kantonale Militärbehörde weiter. Die Entscheidung über den Antrag wird direkt an den Antragstellenden kommuniziert.

    Bei einem Gesuch um Teildienstleistung wird der Dienst verkürzt durchgeführt (entweder durch verspätetes Einrücken oder vorzeitiges Abtreten). Eine Dienstunterbrechung kann beantragt werden, wenn nur wenige Freitage benötigt werden, die sich mitten in der Dienstleistung befinden. Dienstverschiebungsanträge müssen spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eingereicht werden, oder unverzüglich bei unvorhergesehenen Ereignissen.

    Urlaubsgesuche

    Bei wenigen Fehltagen kann auch ein Urlaubsgesuch gestellt werden. Zuständig für Urlaubsgesuche ist der Kommandant. Bei ihm wird das Urlaubsgesuch mindestens 4 Wochen vor Dienstantritt bzw. unverzüglich bei unvorhersehbaren Gründen eingereicht.

    Zivilschutz

    Informationen zu Dienstverschiebungsgesuchen im Zivilschutz finden Sie auf den Websites der kantonalen Zivilschutzstellen.

    Zivildienst

    Informationen zur Dienstverschiebung im Zivildienst finden Sie auf der Website der Bundesamt für Zivildienst.

    Dreispitz Basel / Münchenstein

    Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW

    Freilager-Platz 1

    4142 Münchenstein b. Basel