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      Lehrerin, Logopäde, Sonderpädagogin werden – Studium PH
      Abklärung Berufseignung (ABE)

      Abklärung Berufseignung (ABE)

      Die PH FHNW setzt seit Herbstsemester 2025 auf ein Verfahren, welches die Berufseignung innerhalb des Studiums abklärt.

      Die Abklärung Berufseignung (ABE) umfasst mehrere Bestandteile:

      Bestandteile der ABE

      Begleitete Selbsterkundung und Selbstreflexion

      Vor Beginn des Studiums absolvieren die Studierenden den Online-Test «CCT» und setzen sich individuell mit den Ergebnissen auseinander. Im Gespräch mit einer Mentorin oder einem Mentor der PH FHNW werden die Ergebnisse besprochen und mögliche Entwicklungsbedarfe identifiziert.

      Gezielte Einschätzung von Basiskompetenzen

      Im ersten Praktikum erfolgt eine Einschätzung der grundlegenden sozialen und personalen Basiskompetenzen der Studierenden. Allfällige Zweifel an der Erkennbarkeit dieser Basiskompetenzen werden von der Praxislehrperson anhand vorgegebener Kriterien angegeben.

      Vertiefte Abklärung bei Zweifeln

      Sollten während des Praktikums Zweifel an den grundlegenden Basiskompetenzen für den Lehrberuf auftreten, übernimmt die Fachstelle Eignungsabklärung der PH FHNW eine vertiefte Abklärung der Studierenden.

      Warum eigentlich eine Abklärung Berufseignung? 

      Damit der Schutz der Integrität der den Studierenden anvertrauten Schüler*innen gewährleistet werden kann. Die Abklärung ist allen pädagogischen Hochschulen von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) vorgeschrieben.

      Studium

      Lehrerin, Logopäde, Sonderpädagogin werden – Studium PH

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