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      Lehrerin, Logopäde, Sonderpädagogin werden – Studium PH
      Nachteilsausgleich im Studium an der PH FHNW

      Nachteilsausgleich im Studium an der PH FHNW

      Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragt werden.

      Der Nachteilsausgleich hat das Ziel, aus Behinderungen und chronischen Erkrankungen resultierende Nachteile im Studium aufzuheben oder zu verringern. Er umfasst Massnahmen zur Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen und wird individuell auf die Behinderung abgestimmt. Die inhaltlichen Anforderungen des Studiums bleiben dabei unverändert.

      Ein verfügter Nachteilsausgleich ist in der Regel für das gesamte Studium gültig.

      Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich an der FHNW finden Sie in den «Richtlinien über das Studium unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs».

      Voraussetzungen

      Für den Nachteilsausgleich müssen Sie ein aktuelles (nicht älter als 2 Jahre) ärztliches Zeugnis einreichen. Dieses umfasst in der Regel eine Diagnose, eine Einschätzung der studienrelevanten Einschränkungen sowie Aussagen zum voraussehbaren Verlauf.

      Antrag auf Nachteilsausgleich

      Schreiben Sie bitte eine Mail an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.

      Im Anschluss erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen zur Antragsstellung (inkl. Eingabeformular).

      Bearbeitungszeiten und Fristen

      Wenn Sie neu ins Studium einsteigen, reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich am besten direkt mit der Anmeldung zum Studium bei uns ein.

      Stellen Sie den Antrag auf jeden Fall so früh wie möglich. Eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen muss eingeplant werden.

      Fristen während des Studiums 

      Nach Ablauf der zweiten Semesterwoche können wir keine Umsetzung für das laufende Semester mehr garantieren. Das bedeutet konkret: Anträge müssen bis spätestens Kalenderwoche 39 im Herbstsemester und Kalenderwoche 11 im Frühjahrssemester eingereicht werden.

      Fristen bei der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik

      Anträge müssen bis spätestens Ende Kalenderwoche 3 eingereicht werden.

      Fristen beim Zulassungsverfahren «sur dossier»

      Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung zum Zulassungsverfahren inklusive Einreichung des Antrags auf Nachteilsausgleich.

      Die Anträge müssen spätestens bis 30. April für das Verfahren im Frühjahr und 31. Oktober für das Verfahren im Herbst eingereicht werden, d.h. bis Ende der vorgegebenen Anmeldefrist für das Zulassungsverfahren «sur dossier».

      Bitte fragen Sie vorher bei nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch nach, welche Unterlagen benötigt werden, und reichen dann alles vollständig ein.

      Kontakt

      Haben Sie noch Fragen zum Nachteilsausgleich an der PH FHNW? Informieren Sie sich bei der Studienberatung. Das Beratungsangebot steht Studieninteressierten und Studierenden gleichermassen zur Verfügung.

      Für einen Termin oder weitere Informationen schreiben Sie bitte an:
      nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch

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