Nachteilsausgleich im Studium an der PH FHNW
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragt werden.
Der Nachteilsausgleich hat das Ziel, aus Behinderungen und chronischen Erkrankungen resultierende Nachteile im Studium aufzuheben oder zu verringern. Er umfasst Massnahmen zur Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen und wird individuell auf die Behinderung abgestimmt. Die inhaltlichen Anforderungen des Studiums bleiben dabei unverändert. Ein verfügter Nachteilsausgleich ist in der Regel für das gesamte Studium gültig.
Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich an der FHNW finden Sie in den «Richtlinien über das Studium unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs».
Für den Nachteilsausgleich müssen Sie ein aktuelles (in der Regel nicht älter als 2 Jahre) ärztliches Zeugnis oder das Attest einer fachkundlichen Instanz einreichen. Dieses umfasst in der Regel eine Diagnose, eine Einschätzung der studienrelevanten Einschränkungen sowie Aussagen zum voraussehbaren Verlauf.
Zur Antragsstellung füllen Sie das von uns bereitgestellte Antragsformular aus und senden es zusammen mit dem Zeugnis oder dem Attest bei uns ein.
Im Antragsformular schildern Sie kurz Ihre chronische Erkrankung oder Behinderung, legen die erwarteten Auswirkungen auf das Studium, die Ergänzungsprüfung oder das Zulassungsverfahren dar und machen Vorschläge zum Nachteilsausgleich.
Ihre Fragen zu möglichen Anpassungen und andere Anliegen rund um den Nachteilsausgleich können Sie in einem anschliessenden persönlichen Beratungstermin klären.
Möchten Sie einen Antrag stellen? Schicken Sie uns bitte eine Mail an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.
Daraufhin erhalten Sie von uns die detaillierten Informationen zur Antragsstellung inkl. Antragsformular.
Haben Sie noch Fragen zum Nachteilsausgleich an der PH FHNW?
Das Beratungsangebot steht Studieninteressierten und Studierenden gleichermassen zur Verfügung.
Für einen Termin oder weitere Informationen schreiben Sie bitte an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.
