Nachteilsausgleich im Studium an der PH FHNW
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragt werden.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, aus Behinderungen und chronischen Erkrankungen resultierende Nachteile im Studium aufzuheben oder zu verringern. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet Massnahmen zur Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen – und zwar in einer Form, die auf Ihre Behinderung abgestimmt ist. Die inhaltlichen Anforderungen des Studiums bleiben hierbei unverändert.
Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich an der FHNW finden Sie in den «Richtlinien über das Studium unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs».
Voraussetzungen
Für den Nachteilsausgleich müssen Sie ein aktuelles ärztliches Zeugnis einreichen. Dieses umfasst in der Regel eine Diagnose, eine Einschätzung der studienrelevanten Einschränkungen sowie Aussagen zum voraussehbaren Verlauf.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Schreiben Sie bitte eine Mail an bmFjaHRlaWxzYXVzZ2xlaWNoLnBoQGZobncuY2g=, um alle notwendigen Informationen und das Antragsformular zu erhalten.
Bearbeitungszeiten und Fristen
Idealerweise stellen Sie Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich direkt bei der Anmeldung zum Studium. Bitte reichen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich in jedem Fall so frühzeitig wie möglich ein. Eine Bearbeitungszeit von ungefähr 8 Wochen muss eingeplant werden.
Zu beachten: nach Ablauf der zweiten kursorischen Semesterwoche können wir keine Umsetzung fürs laufende Semester mehr garantieren.
Spezialfall: Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
Nehmen Sie an der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik teil, müssen Sie Ihren Antrag bis spätestens Ende der dritten Kalenderwoche einreichen.
Spezialfall: Zulassungsverfahren «sur dossier» für Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I
Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung zum Zulassungsverfahren inklusive Einreichung des Antrags auf Nachteilsausgleich, da eine Bearbeitungszeit zu berücksichtigen ist.
Zu beachten: Der vollständige Antrag muss bis spätestens Ende der jeweiligen Anmeldefrist (Ende April / Ende Oktober) eingereicht werden.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen zum Nachteilsausgleich an der PH FHNW? Informieren Sie sich bei der Studienberatung. Das Beratungsangebot steht Studieninteressierten und Studierenden gleichermassen zur Verfügung.
Für einen Termin oder weitere Informationen schreiben Sie bitte an:
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