Spitzensport und Studium
Die PH FHNW ermöglicht Spitzensportler*innen eine «Duale Karriere von Spitzensport und Studium». Sie schafft Rahmenbedingungen, um es Athlet*innen zu ermöglichen, in ihrer Sportart Leistungen auf höchstem Niveau zu erbringen und zeitgleich ihr Studium innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens abzuschliessen.
Grundsätzlich müssen die studierenden Spitzensportler*innen alle Auflagen im jeweiligen Studiengang der Pädagogischen Hochschule FHNW erfüllen. Die Studienbedingungen werden aber mit Hilfe eines individuellen Learning Contract um so viel zeitliche Flexibilität erweitert, wie es für eine erfolgreiche sportliche Laufbahn in der jeweiligen Situation erforderlich ist, wie beispielsweise um eine verlängerte Studiendauer oder reduzierte Präsenzpflicht bei Abwesenheiten durch Trainings- und Wettkampfteilnahmen. Weiter profitieren die Studierenden von einer individuellen Beratung und Begleitung durch eine*n «PH-Coach*in»: Jeweils vor Semesterbeginn findet ein verbindliches Gespräch statt, in welchem die Studierenden gemeinsam mit ihrer/ihrem PH-Coach*in aufgrund des Wettkampf- und Trainingsplans das kommende Semester planen.
Studieren im Status «Spitzensportler*in»
Um von den Bedingungen für Studierende im Status «Spitzensportler*in» zu profitieren, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Für alle Sportarten im Zuständigkeitsbereich von Swiss-Olympic: Besitz Swiss-Olympic (Talents-) Card oder Empfehlung durch den für die sportliche Förderung hauptverantwortlichen Sportverband bzw. Sportverein
- Für alle anderen Sportarten: Nachgewiesenes Potenzial für eine Laufbahn als Leistungssportler*in, auf nationaler oder internationaler Ebene
- Mitglied eines nationalen (Nachwuchs-)Kaders
- Mitglied eines Vereins der obersten beiden nationalen Ligen in der betreffenden Sportart
- Trainer*in solcher Sportler*innen oder Schiedsrichter*in eines Vereins der obersten beiden nationalen Ligen oder auf internationalem Niveau.
Bei Rücktritt aus dem Leistungssport oder des Verlusts der Qualifikation/Kaderzugehörigkeit entfallen die Ausnahmeregelungen.
Studierende im Status «Spitzensportler*in» haben grundsätzlich die Möglichkeit,
- die Studiendauer auf entsprechenden Antrag über die gemäss Studienreglement vorgegebene maximale Studiendauer hinaus zu verlängern,
- ausnahmsweise Lehrveranstaltungen im Hauptstudium zu besuchen, auch wenn das entsprechende Grundstudium noch nicht abgeschlossen ist, sofern die dazu erforderlichen Kompetenzvoraussetzungen gegeben sind, resp. selbst erworben werden,
- sich nachträglich gemäss Learning Contract für Lehrveranstaltungen anzumelden,
- sich bei kurzfristigen Veränderungen des Trainings- und Wettkampfplans bzw. allfälligen Verletzungen auch nach Ablauf der offiziellen Fristen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an- und abzumelden (Anmeldung nur unter Voraussetzung gegebener Kapazität),
- individuelle Termine für Prüfungen und Nachprüfungen zu vereinbaren, sofern die gesetzten aufgrund der Trainings- und Wettkampfplanung nicht eingehalten werden können,
- sich von der Präsenzpflicht dispensieren zu lassen (ausser für Veranstaltungen in den Berufspraktischen Studien), sofern sie die Verantwortung für das Erreichen der Kompetenzziele dieser Lehrveranstaltung selbst übernehmen,
- Praktika, Mentorate und Reflexionsseminare flexibel im Rahmen der für den betreffenden Studiengang für diese Gefässe vorgesehenen Zeitfenster festzulegen,
- den allfälligen Sprachaufenthalt in kleineren Abschnitten zu absolvieren, als im jeweiligen Studienreglement vorgesehen ist (wobei insgesamt die vorgegebene Gesamtdauer erreicht werden muss).
Haben Sie noch Fragen zum Angebot? Für weitere Informationen oder Beratung wenden Sie sich an die PH Coach*innen: studiumundspitzensport.ph@fhnw.ch
Telefonische und persönliche Auskünfte
Generelle Infos
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