
Bewerben
Hier finden Sie alle Informationen zu Zulassung, Aufnahmeverfahren, Gebühren, Stipendien und Förderung, Fristen sowie Anmeldung.
Zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten mit folgenden Qualifikationen:
- Fachhochschul-Bachelor oder Fachhochschul-Diplom in Allgemeiner Sozialer Arbeit, Sozialer Arbeit, Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Soziokultureller Animation mit einer Gesamtnote von mindestens «5» bzw. «C» oder bestandener Aufnahmeprüfung.
- Bachelor oder Diplom in einer anderen geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplin, einem Nachweis über 1500 Stunden Praxiserfahrung in der Sozialen Arbeit und bestandener Aufnahmeprüfung.
Erlass der Aufnahmeprüfung
Als Ersatz bzw. Äquivalent zur Aufnahmeprüfung kann der Nachweis folgender ausserordentlicher Leistungen anerkannt werden:
- Abgeschlossene Module eines Master-Studiums an einer anderen Hochschule bzw. Universität
- Abgeschlossene hochschulische/universitäre Weiterbildungen (CAS, DAS, MAS) im Bereich Sozialer Arbeit
- Publikationen in Fachzeitschriften
- Ausgewiesene Führungserfahrung
Provisorische Zulassung
Interessierte, die erst kurz vor Beginn des Master-Studiums ihr Bachelor-Studium abschliessen, können zur provisorischen Aufnahme ihr «Transcript of records» einreichen, das die bisherigen Bewertungen umfasst. Zur definitiven Zulassung bedarf es des Nachweises, dass auch im Abschlusszeugnis die Mindestnote erlangt wurde. Ist dies nicht gegeben, muss zur definitiven Aufnahme eine schriftliche Zusatzleistung erbracht werden. Umfang und Inhalt dieser Zusatzleistung wird in Absprache mit der/dem Verantwortlichen des Aufnahmeverfahrens vereinbart.
Sprachkenntnisse
Bewerber und Bewerberinnen, die nicht deutscher Muttersprache sind bzw. das Vorstudium in Deutsch absolviert haben, müssen aktive Sprachkenntnisse in Deutsch auf Niveau C2 (Goethe-Institut oder Zentrale Oberstufenprüfung ZOP) nachweisen.
Internationale Studierende
Für Studierende aus dem Ausland gelten dieselben Zulassungsbedingungen.
Rechtsgrundlagen
Das Aufnahmeverfahren umfasst folgende Schritte:
- Anmeldung zum Studium
- Formale und inhaltliche Prüfung der Anmeldung durch die Aufnahmekommission
- Entscheidung der Aufnahmekommission
- Gegebenenfalls Einladung, sich zur Aufnahmeprüfung anzumelden
- Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
- Durchführung der schriftlichen Aufnahmeprüfung
- Bewertung der Aufnahmeprüfung und Zulassungsentscheid
Schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung
Zur Aufnahmeprüfung zugelassen sind ausschliesslich Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zum Studium angemeldet haben und von der Aufnahmekommission zur Anmeldung eingeladen worden sind.
Termine
Die Termine werden von der Aufnahmekommission individuell festgelegt. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 1 Monat für die Vorbereitung benötigen.
Durchführung
Die Aufnahmeprüfung findet vor Ort in Olten oder online statt. Die detaillierten Angaben erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung.
Dauer
Muss die vollständige Aufnahmeprüfung absolviert werden, dauert diese in der Regel fast einen ganzen Tag. Die Dauer von Teilprüfungen ist entsprechend kürzer. Die genaue Zeit wird in der Einladung bekannt gegeben.
Prüfungsaufgaben
Die Aufnahmeprüfung ist eine schriftliche und mündliche Prüfung. Die Kandidatinnen und Kandidaten erbringen anhand mehrerer Fragestellungen den Nachweis, dass sie die erforderlichen Eingangskompetenzen für das Master-Studium in Sozialer Arbeit erfüllen.
Prüfungsregeln
- Die Prüfung wird in Einzelarbeit gelöst.
- Darf benutzt werden: zur Prüfungsvorbereitung empfohlenen Standardwerke, weitere Bücher und Publikationen sowie Lehrunterlagen aus früheren Studien, handschriftliche Notizen sowie ausgedruckte Prüfungsvorbereitungen
- Bitte beachten Sie zudem, dass Sie sich an der Prüfung mit einem amtlichen Ausweis wie Identitätskarte oder Pass ausweisen müssen.
Nicht gestattet
ist das Mitbringen und Verwenden von digitalen Dokumenten. Ferner ist jegliche Kommunikation mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten sowie mit Personen ausserhalb des Prüfungsraumes untersagt. Ein Regelverstoss führt zum Ausschluss aus der Prüfung und damit zu «Nicht-Bestehen» der Prüfung.
Bestehen der Prüfung
Die Bewertung der Leistungen erfolgt mit dem System der 6er-Notenskala. Die Aufnahmeprüfung gilt dann als bestanden, wenn die Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten mindestens als genügend (Note 4) beurteilt werden.
Wiederholung
Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese an einem der nächsten publizierten Termine wiederholt werden. Das Studium kann erst nach Bestehen der Prüfung aufgenommen werden.
Einmalig | |
Anmeldung | CHF 200 |
Aufnahmeprüfung | CHF 300 |
Diplom | CHF 300 |
Pro Semester | |
Semester(1) | CHF 700 |
Beurlaubung gültig ab Studienjahr 2020/2021 | CHF 100 |
Material | CHF 60 |
Studierendenorganisation | CHF 10 |
(1) Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem Schweizer Kanton oder im Fürstentum Liechtenstein sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Andere Studierende erkundigen sich bitte bei der Ausbildungsadministration über die aktuellen Beiträge.
Die Gebühren sind auch bei einer Abmeldung nach Einreichung des Bewerbungsdossiers zu bezahlen. Weitere Informationen:
- Gebührenordnung der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW (Rahmenordnung gültig ab Studienjahr 2020/2021)
- Gebührenordnung der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (gültig ab Studienjahr 2020/2021)
Überblick über die wichtigsten Stellen für Stipendien und Förderungsmöglichkeiten für Master-Studierende:
Stipendien der Wohnkantone
Für Stipendien sind grundsätzlich die Wohnortkantone der Studierenden zuständig. Stipendiengesuche müssen schriftlich bei der kantonalen Stipendienstelle eingereicht werden. Formulare sind bei diesen Stellen erhältlich.
Stipendien von anderen Institutionen
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium sind neben den kantonalen Stipendien auch Ausbildungsbeiträge des Bundes oder von Stiftungen (müssen nach Studienabschluss meistens nicht zurückbezahlt werden). Ausserdem gibt es einige öffentliche oder private Institutionen, die in bestimmten Fällen Gelder zur Verfügung stellen. Eine gute Übersicht bieten die Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf.
Die Schweizerische Studienstiftung identifiziert und unterstützt als nationale Institution der Begabtenförderung die Besten auf Bachelor- und Masterstufe. Gefördert werden ausgezeichnete Studierende, deren Persönlichkeit, Kreativität und intellektuelle Fähigkeiten auf zukünftige Leistungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Politik hinweisen. Die FHNW ist Mitglied des Fördervereins der Schweizerischen Studienstiftung und unterstützt damit die Förderung ausgezeichneter Studierender an der Fachhochschule.
Die Hirschmann-Stiftung richtet sich explizit Master-Studierende. Mit dem Hirschmann-Stipendium werden Studierende gefördert, die im Bachelor-Studium überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben und die ein konsekutives Master-Studium an einer vom Bund anerkannten Fachhochschule absolvieren wollen. Das Stipendium bevorzugt Menschen, welche auch ausserhalb des Studiums engagiert sind.
Stiftungsverzeichnis
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern führt ein Online-Stiftungsverzeichnis, in welchem alle Stiftungen unter Bundesaufsicht eingetragen sind. Mit der freien Suche nach Stiftungsnamen, Zweck und Schlagworten kann nach ggf. für Stipendien relevanten Stiftungen gesucht werden.
Kontakt und weitere Auskünfte
Studienberatung Master-Studium
Studium
Sie können sich laufend für das Master-Studium anmelden.
Das Herbstsemester beginnt in der Woche 38, das Frühlingssemester in der Woche 8.
Download Anmeldeformular zum Master-Studium
Aufnahmeprüfung
Die Termine werden von der Aufnahmekommission individuell festgelegt.
Anmeldeschluss jeweils bis spätestens 1 Monat vor Prüfungsbeginn.
Anmeldungen werden laufend entgegengenommen.
Download Anmeldeformular zum Master-Studium