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      Wie gelangen Forschungsergebnisse in die Praxis oder Politik?
      30.5.2024 | Hochschule für Soziale Arbeit

      Wie gelangen Forschungsergebnisse in die Praxis oder Politik?

      Im Mai 2024 ist das Nationale Forschungsprogramm NFP76 zum Thema «Fürsorge und Zwang» offiziell abgeschlossen. Wir haben bei zwei Forscherinnen der Hochschule für Soziale Arbeit nachgefragt, wie sie einerseits den Nutzen der Ergebnisse für die Praxis oder Politik einschätzen und andererseits, wie der Wissenstransfer ihrer Projekte in die Praxis gelingt.

      NFP76 steht für ein Nationales Forschungsprogramm zum Thema «Fürsorge und Zwang» des Schweizerischen Nationalfonds SNF, bei dem auch Forschende der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Projekte umgesetzt haben. Um fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen – staatliche und auch privat veranlasste – in einem breiten Kontext zu untersuchen, beauftragte der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds SNF 2017 mit dem Nationalen Forschungsprogramm «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft». Das Programm wird im Mai 2024 beendet. Insgesamt wurden 29 Forschungsprojekte durchgeführt. Nun stellt sich die Frage, was mit den Erkenntnissen  aus den Projekten geschieht. Zwei Forscherinnen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, die je ein Projekt geleitet haben, geben Einblick in den Wissenstranfer.

      Projekt «Interventionen der Sozialarbeitenden durch HausbesucheInterventionen der Sozialarbeitenden durch Hausbesuche»

      Martina Koch, Projektleiterin des Forschungsprojektes «Interventionen der Sozialarbeitenden durch Hausbesuche», erklärt, dass die Ergebnisse des Forschungsprojektes die Praxis für die Chancen und Risiken sensibilisieren können. Denn Hausbesuche im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB können von betroffenen Einzelpersonen und Familien als einen Eingriff in die Privatsphäre wahrgenommen werden, insbesondere wenn sie mit einem Kontrollauftrag verbunden seien. Sie können aber auch ein Entgegenkommen behördlicher Sozialarbeit bedeuten, ein Interesse an der Lebenswelt der betroffenen Personen, was von einigen Betroffenen geschätzt werde, so Koch.

      Ergebnisse für Praxis und Politik

      Die Ergebnisse bieten aber nicht nur für die Praxis relevante Ergebnisse, sondern auch für die Politik. Martina Koch sagt: «Für die Politik könnte von Interesse sein, dass die Gesetzgebung bei Abklärungen einen grossen Spielraum bietet und es zudem keine verbindlichen Qualitätskriterien dafür auf nationaler Ebene gibt. Gerade weil Abklärungen und Hausbesuche in die Privatsphäre eingreifen, ist es wichtig, dass sie qualitativ hochstehend sind. Darüber braucht es nach Erachten des Forschungsteams weitere Debatten.»

      Portrait of Dr. Martina Koch, Projektleiterin des Forschungsprojektes «Interventionen der Sozialarbeitenden durch Hausbesuche»
      «Es gibt keine verbindlichen Qualitätskriterien auf nationaler Ebene»
      Dr. Martina Koch, Projektleiterin des Forschungsprojektes «Interventionen der Sozialarbeitenden durch Hausbesuche»

      Instrumente für den Arbeitsalltag – erarbeitet mit Expert*innen aus dem Kindes- und Erwachsenenschutz

      Basierend auf den Ergebnissen des Forschungsprojektes wurden in drei Workshops mit rund 30 Fachpersonen aus der Praxis zwei Instrumente für die Praxis erarbeitet. Martina Koch erläutert: «Wir haben gemeinsam mit Sozialarbeitenden, die Abklärungen im Auftrag einer KESB durchführen, mit Mitarbeitenden von KESB und von Sozialpädagogischen Familienbegleitungen und mit Beiständinnen und Beiständen eine Broschüre erarbeitet, die fünf Spannungsfelder von Hausbesuchen und von Abklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz beschreibt. Als zweites Instrument entstand ein Leitfaden mit zahlreichen Reflexionsfragen, der für die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung von Hausbesuchen verwendet werden kann.» Der Wissenstransfer erfolgte sowohl durch diese Workshops als auch durch die Instrumente, die auf einer Webseite heruntergeladen werden können.

      Projekt «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung»

      Im Projekt «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung» von Gabriela Antener wurde durch das Forschungsteam aufgearbeitet, wie die Vormundschafts- und Erwachsenenschutz-Behörden seit 1970 bis heute Menschen mit Behinderungen in die Verfahren einbezogen haben. Gabriela Antener meint dazu: «Damit konnten wir zeigen, dass sich einiges verändert hat: Die Behörden bemühen sich heute mehr, die Betroffenen einzubeziehen, sie zum Beispiel anzuhören. Aber es zeigt sich auch, dass dies noch nicht immer ausreichend gelingt und dass die Praxis uneinheitlich ist.» Die Behörden müssen insgesamt viel spezifischer auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderung eingehen. Dazu gehöre etwa eine verständliche und barrierefreie Kommunikation, und eine ausreichende Orientierung und Information zum Verfahren, den Mitwirkungsmöglichkeiten und ‑rechten, so Antener. Die Forschungsergebnisse des Projektes zeigen nicht nur den Handlungsbedarf auf, sondern basierend darauf lassen sich auch Empfehlungen für die verschiedenen Stakeholder wie beispielweise die KESB oder die Politik ableiten. «Darüber hinaus bilden die Forschungsergebnisse die Grundlage, um von Menschen mit Behinderung erfahrenes Unrecht und Leid anzuerkennen – und künftig hoffentlich zu vermeiden», ergänzt Gabriela Antener.

      Portrait of Prof. Gabriela Antener, Projektleiterin Forschungsprojekt «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung»
      «Die Behörden müssen insgesamt viel spezifischer auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderung eingehen»
      Prof. Gabriela Antener, Projektleiterin Forschungsprojekt «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung»

      Studierende und Weiterbildungsteilnehmende profitieren von den Erkenntnissen

      Gabriela Antener erklärt den Praxistransfer konkret: «Die Ergebnisse dieses Projektes fliessen in die Lehre ein – also in die Ausbildung unserer angehenden Sozialarbeitenden an der FHNW. Und auch Weiterbildungsteilnehmende profitieren vom neuen Wissen in Angeboten zu adressatengerechter und barrierefreier Kommunikation.»

      Das Forschungsteam hat zudem auf der Grundlage der Forschungsergebnisse zwei Leitfäden zum Erwachsenenschutz-Verfahren verfasst. Der eine Leitfaden richtet sich an Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen. Er ist in Leichter Sprache geschrieben und wurde in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zielgruppe und Fachpersonen aus der Praxis entwickelt. Er gibt Hinweise, wie sich die Betroffenen auf Gespräche bei der KESB vorbereiten können. Der Leitfaden für Fachpersonen richtet sich an Behördenmitglieder und Mitarbeitende der KESB und Fachstellen. Er gibt Anregungen, wie die Fachpersonen die Kommunikation mit Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Verfahrensschritten angemessen gestalten können. 

      Die beiden Leitfäden werden auf der Webseite der FHNW publiziert und stehen als barrierefreie Webinhalte oder Downloads zur Anwendung bereit.  

      Weitere informationen zum Thema

      News: Forschende der hochschule für Soziale Arbeit an nationalem Förderprogramm beteiligt.

      Webseite des Nationale Förderprogramms NFP 76

      Ergebnisse des NFP 76 in Buchform: Die Ergebnisse der Forschungsprojekte des NFP 76 sind in Buchform im Buchhandel erhältlich oder gratis zum Download verfügbar. 

      Die FHNW

      Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
      Gabriela Antener

      Prof. Gabriela Antener

      Lecturer, Institute for Integration and Participation, FHNW School of Social Work

      Telefonnummer

      +41 62 957 20 46

      E-Mail

      gabriela.antener@fhnw.ch

      Adresse

      Riggenbachstrasse 16 4600 Olten

      Martina Koch

      Prof. Dr. Martina Koch

      Research associate, Institute for the Study and Development of Social Work as a Profession, FHNW School of Social Work

      Telefonnummer

      +41 62 957 24 76

      E-Mail

      martina.koch@fhnw.ch

      Adresse

      Riggenbachstrasse 16 4600 Olten

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