Zu Hauptinhalt springenZur Suche springenZu Hauptnavigation springenZu Footer springen
Logo der Fachhochschule Nordwestschweiz
Studium
Weiterbildung
Forschung und Dienstleistungen
Internationales
Die FHNW
De
Standorte und KontaktBibliothek FHNWKarriere an der FHNWMedien
Logo der Fachhochschule Nordwestschweiz
  • Studium
  • Weiterbildung
  • Forschung und Dienstleistungen
  • Internationales
  • Die FHNW
De
Standorte und KontaktBibliothek FHNWKarriere an der FHNWMedien
Sozi...
Integration u...
Sozialhilfevollzug in fünf Kantonen...

Sozialhilfevollzug in fünf Kantonen der Schweiz (HarmSoz)

Die Sozialhilfe beruht schweizweit auf unterschiedlichen Sozialhilfegesetzen und die Gemeinden sind für den Vollzug verantwortlich. In der Studie wird verdeutlicht, inwiefern sich zwischen Sozialdiensten Unterschiede in der Fallbearbeitung und den gesprochenen Leistungen ausmachen lassen.

Ausgangslage und Fragestellung

In der Schweiz beziehen etwa 270’000 Menschen wirtschaftliche Sozialhilfe. Die Sozialhilfe soll nicht bloss die Existenz sichern, sondern auch die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Schweizweit existieren viele unterschiedliche Herangehensweisen in der Unterstützung von Armutsbetroffenen, da die Gemeinden für die konkrete Ausgestaltung zuständig sind. Deshalb ist unklar, welche finanziellen Leistungen und Unterstützung gesprochen werden, wenn eine Person in verschiedenen Gemeinden der Schweiz einen Antrag auf Sozialhilfe stellt. Dieser Frage ging ein Ende Oktober 2023 abgeschlossenes Forschungsprojekt der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW nach. Zur Beantwortung wurden zwei fiktive Fallbeschreibungen erstellt, die von 31 Sozialdiensten aus den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Aargau, Zürich und Schaffhausen im Rahmen persönlicher Interviews bearbeitet wurden. Die Studie hatte zum Ziel, Unterschiede im Sozialhilfevollzug sichtbar zu machen und die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren.

Ausgewählte Ergebnisse

Im Forschungsprojekt offenbarten sich innerhalb und zwischen den Kantonen grosse Unterschiede im Vollzug der Sozialhilfe. Eine der beiden Fallbeschreibungen thematisierte die Situation eines 58-jährigen Mannes, der vor vier Jahren seinen Job verloren hat und nach dem Aufbrauchen seiner Ersparnisse einen Antrag auf Sozialhilfe stellt. In der Bearbeitung des fiktiven Falles zeigten sich beispielsweise Unterschiede im Umgang mit der Übernahme der Mietkosten, dem Vorbezug des Freizügigkeitsvermögens oder dem Umgang mit ausstehenden Krankenkassenprämien.

Eine einheitliche Regelung solcher Aspekte wird in der Schweiz mit den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) angestrebt. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor, dass dem fiktiven Klienten das Freizügigkeitsguthaben aus der zweiten Säule überlassen wird und er es frühestens mit der AHV-Frühpensionierung mit 63 beziehen muss. Einige Sozialdienste orientieren sich in ihrem Handeln konsequent an den SKOS-Richtlinien. Andere weichen von den Richtlinien ab und verlangen bereits ab 60 Jahren einen Vorbezug des Freizügigkeitsvermögens. In diesen Fällen wird die Sozialhilfe mit 60 eingestellt. In der Fallbearbeitung zeigte sich, dass einige Sozialdienste nicht nur einen Vorbezug des Freizügigkeitsguthaben mit 60 verlangen, sondern dass damit die bis dahin bezogene Sozialhilfe auch rückerstattet werden muss. Der Vorbezug des BVG-Vermögens wird auch von Sozialdiensten in Kantonen verlangt, in denen keine gesetzliche Grundlage für den Vorbezug besteht.

Im Schlussbericht sind das Projekt und die Ergebnisse ausführlich dargestellt (PDF zum Download).

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Nebst der wissenschaftlichen Aufbereitung der Studienresultate hatte das Forschungsprojekt zum Ziel, Fachpersonen, Politik und Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren. Ziel war es, die Debatten zur Sozialhilfe, die oft sehr emotional geführt werden, durch die Bereitstellung verlässlicher empirischer Daten zu versachlichen. Für die Sensibilisierung von Politik und Öffentlichkeit waren Zeitungsberichte ausgehend von den Studienresultaten geplant. Diesbezüglich konnten verschiedene Veröffentlichungen realisiert werden:

  • Tamedia Beitrag zum BVG-Vorbezug: «Lotterie bei zweiter Säule. Wer in der falschen Gemeinde wohnt, kann Altersvorsorge verlieren.»
  • Beitrag in der Thurgauer Zeitung zum BVG-Vorbezug: «Unübliche Praxis im Thurgau: Bevor sie Sozialhilfe leisten, verlangen viele Gemeinden einen Pensionskassen-Vorbezug»
  • Beitrag der Schaffhauser AZ zum BVG-Vorbezug: «Der Flickenteppich»
  • Beitrag in der Zeitschrift für Sozialhilfe (ZeSo) zum BVG-Vorbezug: «Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben ist weitverbreitet.»
  • Beitrag des Beobachters zum Thema Wohnen: «Wie Sozialämter Mieterinnen und Mieter plagen»
  • Beitrag in der Zeitschrift für Sozialhilfe (ZeSo) zum Thema Wohnen: «Umgang mit überhöhten Mieten in der Sozialhilfe.»
  • Kommentar der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS): «Vergleich von Sozialhilfeleistungen: Kommentar der SKOS»
  • Beitrag im Tagesanzeiger: «Sozialhilfebezüger müssen ihre Pensionskasse nicht aufbrauchen»
Projekttitel

Sozialhilfevollzug in fünf Kantonen der Schweiz (HarmSoz)

Schlussbericht

IRF-Eintrag
Download Schlussbericht

Projektteam

Dr. Benedikt Hassler
Dr. Christophe Roulin

Fachliche Begleitung

Nicole Hauptlin, Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS)
Zoë von Streng, Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS)

Projektbeirat

Prof. Dr. Carlo Knöpfel, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

Dauer

1.4.2022-31.10.2023

Finanzierung

Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft
Ernst Göhner Stiftung
AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

Institut

Institut Integration und Partizipation

Zusammenarbeit in Forschung und Dienstleistungen

Soziale Arbeit
Forschung und Dienstleistungen Soziale Arbeit
Christophe Roulin

Dr. Christophe Roulin

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut Integration und Partizipation, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

Telefonnummer

+41 62 957 21 27

E-Mail

christophe.roulin@fhnw.ch

Adresse

Riggenbachstrasse 16 4600 Olten

Benedikt Hassler

Dr. Benedikt Hassler

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut Integration und Partizipation, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

Telefonnummer

+41 62 957 25 35

E-Mail

benedikt.hassler@fhnw.ch

Adresse

Riggenbachstrasse 16 4600 Olten

hsa_iip_pr_teaser

Angebot

  • Studium
  • Weiterbildung
  • Forschung & Dienstleistungen

Über die FHNW

  • Hochschulen
  • Organisation
  • Leitung
  • Facts and Figures

Hinweise

  • Datenschutz
  • Accessibility
  • Impressum

Support & Intranet

  • IT Support
  • Login Inside-FHNW

Member of: