
Ich will ins Ausland
Sie wollen ein Austauschsemester oder Ihre Thesisarbeit im Ausland absolvieren? Hier finden Sie alle nötigen Infos.
Was kann ich im Ausland absolvieren?
- Sie können bis zu zwei Semester oder auch die Thesisarbeit an einer Partnerschule im Ausland absolvieren.
- Ausgewählte Masterstudierende können in Linköping (Schweden), Prag oder Bologna einen Double-Degree erwerben. Dies ist besonders attraktiv für Masterstudierende, die anschliessend eine Promotion anstreben.
- Studierende ab dem 3. Semester können sich für eine Teilnahme an den FHNW-Studierendenprojekten in China, Indien, USA oder Asien bewerben.
- Weiter besteht die Möglichkeit, über IAESTE ein Auslandspraktikum zu machen.
Die Studierenden werden vom International Office zu den entsprechenden Infoveranstaltungen eingeladen.
Ich will ins Ausland: Wie muss ich vorgehen?
- Entscheiden: Welches Land, welche Hochschule soll es sein?
- Klären: Angebot, Nominations-/Bewerbungsfristen, Unterrichtssprache und Zulassungskriterien der Wunschhochschule. Ausserdem sollten Sie die Kosten/Finanzierung des Auslandsaufenthalts klären.
- Absprechen: Mit Studiengangleitung besprechen, welcher Zeitpunkt optimal ist, welche Fächer belegt werden müssen, um die nötige Anzahl ECTS zu erreichen. Ggf. müssen noch die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Bei Thesisarbeiten: Inhalt der Thesis sowie Begleitdozierende an Gasthochschule und HLS festlegen.
- Informieren Sie mit dem Einverständnis des STGL das International Office (aW50ZXJuYXRpb25hbC5saWZlc2NpZW5jZXNAZmhudy5jaA==).
- Das International Office löst daraufhin die erforderlichen Dokumente aus und nominiert Sie bei der Gasthochschule.
- Ausfüllen: Füllen Sie die erhaltenen Dokumente aus und holen Sie die nötigen Unterschriften ein.
- Das International Office prüft die SEMP-Dokumente und löst nach Antritt des Aufenthalts die Zahlung aus.
- Klären Sie Auslandsversicherung, Visum, Unterkunft und nötige Impfungen. Einige nützliche Informationen hat das eda zusammengestellt.
- Informieren Sie die Studierendenadministration über den geplanten Aufenthalt.
- NACH dem Aufenthalt: Erstellen Sie den Final Report und den Erlebnisbericht und informieren Sie die Studierendenadministration mit dem Transcript of Records.
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