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Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen

Allgemeines Anrechnungsverfahren für alle Personen, Pädagogische Hochschule FHNW

Pädagogische Hochschule


Mit einem Anrechnungsgesuch können Sie bereits vor Studienbeginn erbrachte Studien- und Bildungsleistungen für eine Anrechnung ans Studium prüfen lassen.

«Ich war bereits vor einem Jahr provisorisch zum Studium zugelassen und hatte einige Unsicherheiten bezüglich des Anrechnungsentscheids. Die zuständige Stelle reagierte aber sehr kulant und der ganze Prozess war wirklich schnell und unkompliziert. Darüber war ich sehr froh! Meine Fragen wurden jederzeit freundlich und hilfreich beantwortet.»
Theresa Beks

Anrechenbare Leistungen

Formale Studienleistungen
Nicht-formale Bildungsleistungen auf Hochschulstufe
Unterrichtspraxis auf der Zielstufe

Gleichwertigkeit und Grundsätze

Vor Studienbeginn bereits erbrachte Studien- und Bildungsleistungen werden angerechnet, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  • sie für die Erlangung des Diploms relevant sind und bezüglich den zu erreichenden Kompetenzen, ihres Umfangs und ihrer Zielsetzung mit den im betreffenden Studiengang der PH FHNW geforderten Leistungen als gleichwertig erachtet werden.
  • die erbrachten Leistungen dokumentiert (Hinweise zum Inhalt oder Ähnliches) und kreditiert worden sind.

Der Vergleich zwischen bereits erworbenen Studien- und Bildungsleistungen mit den im PH-Studium zu erwerbenden Leistungen erfolgt auf der Ebene der relevanten Studienbereiche und deren Module (vergleichen Sie dazu die Übersicht zu den betreffenden Studiengängen oder die detaillierte Modulübersicht der Studiengänge).

Zu beachten ist, dass auch bei auf den ersten Blick gegebener inhaltlicher Äquivalenz Anrechnungen oft nur beschränkt möglich sind. Gewisse Module sind zwingend zu absolvieren und können auf keinen Fall angerechnet werden. Dies ergibt sich aus den besonderen Anforderungen eines PH-Studiums, das berufsbezogen ist und bei dem daher fachliche oder theoretische Inhalte und berufliche Praxis in engstem Bezug stehen müssen.

Jeder eingegangene Antrag wird auf Basis dieser Grundsätze individuell durch ein Fachgremium vertieft geprüft.

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien zur Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen der PH FHNW (PDF)

In welchem Umfang können Studienleistungen angerechnet werden?

In der Regel werden Anrechnungen aufgrund bereits absolvierter, formaler Bildungsleistungen auf Hochschulstufe vorgenommen und gemäss äquivalenter Inhalte an einzelne Module des Studiengangs angerechnet. Aufgrund des modularen Aufbaus der Studiengänge können keine ganzen Studienjahre oder Semester ans Studium angerechnet werden.

Je nach Umfang der Anrechnungen verringert sich somit der Workload, der pro Semester geleistet werden muss. Es ist nicht gewährleistet, dass sich mit einer Anrechnung die Studiendauer verkürzt.

Für die Studienvariante Quereinstieg gelten unterschiedliche Regelungen. Die Anrechnungsmöglichkeiten unterscheiden sich von den Regelstudiengängen und sind aufgrund der speziellen Studienkonzeption begrenzt.

Keine (oder sehr begrenzte) Anrechnung aus dem Zulassungsdokument.

Zeitliche Begrenzung der Anrechenbarkeit

Eine Anrechnung von Studienleistungen, die ohne Abschluss des gesamten Bildungsgangs oder Studiums erworben wurden, ist möglich, sofern ein Nachweis für diese Leistungen vorliegt und diese in der Regel nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

Anrechnungsgesuch

Gesuch stellen

Allgemeines Anrechnungsgesuch

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 100. Die Gebühr ist mit der Gesucheinreichung fällig und kann per Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden.

Fristen

Anrechnungsgesuche sind einzureichen bis spätestens 1. September (bei einem Studienstart im September), respektive 1. Februar (bei einem Studienbeginn im Frühjahrssemester).

Eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Die Gesuche werden durch ein Expertengremium geprüft. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Hinweise:

  • Für einen Studienstart im Herbstsemester: Für Gesuche, die bis am 30.4. vollständig bei uns eingehen, können wir einen Entscheid bis zur Semester-Hauptbelegung (anfangs Juli) gewährleisten.
  • Für einen Studienstart im Frühjahrssemester: Für Gesuche, die bis am 30.11. vollständig bei uns eingehen, können wir einen Entscheid bis zur Semester-Hauptbelegung (anfangs Januar) gewährleisten.
  • Dossiers werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig sind und alle verlangten Unterlagen und Dokumente vorliegen.
  • Das Gesuch um Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen gilt nicht als Anmeldung zum Studiengang.

Kontakt

Bei Fragen hilft Ihnen das Team «Zulassung und Anerkennung» der Zentralen Studienadministration gerne weiter: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch

Pädagogische Hochschule Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

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