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Durchführung garantiert

Life Sciences
CAS Umweltrecht und Vollzug

CAS Umweltrecht und Vollzug

Im schweizweit ersten CAS zum Umweltrecht für Nicht-Jurist*innen sowie Jurist*innen ohne vertiefte Vorkenntnisse eignen Sie sich fundiertes Fachwissen zur praktischen Umsetzung an. Die Weiterbildung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über das nationale und internationale Umweltrecht sowie konkrete Umsetzungshilfen.

Eckdaten

Abschluss
Certificate of Advanced Studies FHNW Umweltrecht und Vollzug
ECTS-Punkte
15
Nächster Start
18.9.2026
Dauer
18 Tage
Anmeldeschluss
7.8.2026
Unterrichtssprache
Deutsch
Durchführungsort(e)
Muttenz und Online
Preis
CHF 7 900 (Early Bird)*

*Frühbucherrabatt gültig bis 3 Monate vor Startdatum, danach zum Normaltarif von CHF 8 600.

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Ziele und Nutzen

Stärken Sie Ihre Fach- und Umsetzungskompetenz im Umweltrecht und gewinnen Sie Sicherheit im praktischen Vollzug. Diese berufsbegleitende Weiterbildung vermittelt Ihnen einen systematischen Überblick über die relevanten Gesetzgebungen und zeigt Ihnen auf, wie nationales und internationales Umweltrecht ineinandergreifen. Sie lernen, rechtliche Anforderungen einzuordnen, Handlungsspielräume zu erkennen und diese fachgerecht umzusetzen.
Nach Abschluss des CAS-Programms können Sie:

  • die Umweltregulierung in der Schweiz verstehen, einordnen und in Ihrem beruflichen Kontext anwenden.
  • die Rollen und Aufgaben der beteiligten Akteur*innen erkennen, verstehen und in Entscheidungsprozesse einbeziehen.
  • die wichtigsten internationalen Umweltverträge sowie deren Entwicklung verstehen und deren Bedeutung für die Praxis einschätzen.
  • erkennen, wie sich das internationale und schweizerische Umweltrecht gegenseitig beeinflussen.
  • Ihr Wissen zielgerichtet in einer Projektarbeit anwenden.

Sie schliessen die Weiterbildung mit einer praxisbezogenen Gruppenarbeit und einer schriftlichen Prüfung ab.  

Weiterführendes MAS-Programm
Das CAS-Programm ist Bestandteil des MAS-Programms Nachhaltigkeit und Umweltinnovation.

Zielpublikum

Das CAS richtet sich an Nicht-Jurist*innen sowie an Jurist*innen ohne vertiefte Vorkenntnisse im Umweltrecht sowie an Personen, die sich für die Zusammenhänge von Recht und Umwelt interessieren.

Aufbau und Inhalte

Diese berufsbegleitende Weiterbildung ist modular aufgebaut. Die fünf thematisch fokussierten Module decken zentrale Umweltbereiche ab – von Gewässerschutz über Klimaschutzrecht bis zum Chemikalienrecht. Aufgrund aktueller Entwicklungen können einzelne Inhalte angepasst oder aktualisiert werden.

Modul 1: Einführung in das schweizerische und in das internationale Umweltrecht


Das Einführungsmodul vermittelt einen Überblick über die wichtigsten schweizerischen umweltrechtlichen Regelungen, die Rollen und Kompetenzen der Behörden und die Handlungsräume der staatlichen und nicht staatlichen Akteure. Weiter werden Geschichte und Prinzipien des internationalen (UNO-Umweltrecht, WTO-Umweltrecht, Umweltrechtskonventionen) und regionalen Umweltrechts (regionale Umweltkonventionen und Richtlinien der OECD, der OSZE, der ECE, der EU und des Europarates) dargelegt, die für das Umweltrecht in der Schweiz und für die Tätigkeit von Schweizer Akteur*innen im Ausland massgebend sind.

Schweizerisches Umweltrecht
• Rechtliche Grundbegriffe, Funktionen der verschiedenen staatlichen Ebenen, Gesetzgebungsverfahren, Entwicklung des schweizerischen Umweltrechts
• Das Umweltrecht im Überblick, Umweltschutzgesetz und verwandte Gesetzgebungen (z. B. Gewässerschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz, Klima und Energie)
• Übersicht über die Verordnungen zum Umweltschutzgesetz

Internationales Umweltrecht
• Quellen, Akteur*innen, Struktur und Entwicklung des Umweltvölkerrechts
• Prinzipien des internationalen Umweltrechts, Soft Law, Verfahren (Informations-, Warn- und Konsultationspflichten; z. B. UVP und Aarhus-Konvention)
• Das internationale Umweltrecht im Umfeld des internationalen Handelsrechts und der Menschenrechte

Modul 2: Gewässer, Biodiversität, Wald, Boden und Raumplanung

Hier wird auf den Schutz der Umweltmedien Wasser und Boden sowie von Ökosystemen eingegangen. Dabei spielt die Raumplanung in der Schweiz eine wichtige Rolle. Über die Entwicklung und den Aufbau des klassischen Raumplanungsrechts in der Schweiz wird an weitere raumwirksame Tätigkeiten aus jüngerer Zeit angeknüpft. Es wird aufgezeigt, wie sich die Raumplanung als Instrument des Umweltschutzes weiterentwickelt. Die Wirksamkeit völkerrechtlicher Umweltnormen in der Schweiz wird am Beispiel des Rheins dargelegt und diskutiert und mit Regelungen zu grenzüberschreitenden Fliessgewässern und über das Meer ergänzt.

Schweizerisches Umweltrecht
• Raumplanungsrecht, Gewässerschutzrecht und Bodenschutzrecht
• Schutz der Biodiversität in der Schweiz (namentlich Biotopschutz, Landschaftsschutz, Moorbiotop- und -landschaftsschutz, Artenschutz, Gentechnik im Ausserhumanbereich, Umgang mit gefährlichen Organismen)

Internationales Umweltrecht
• Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll), das Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Protokoll), die Konventionen von Bonn und Bern, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
• Rheinschutzregime
• UN-Wasserlaufkonvention, die UNECE-Binnengewässerkonvention
• Schutz des Meeres

Modul 3: Das Luftreinhaltungs- und das Klimaschutzrecht

Klimaschutz und Energiefragen gehören heute zu den wichtigsten Herausforderungen, grundlegende Fragen der Lebensgestaltung, der Ökonomie und der politischen Handlungsspielräume hängen damit zusammen. Die Luft ist heute in der Schweiz wesentlich sauberer als vor einer Generation. Das hat damit zu tun, dass im regionalen Umweltrecht wirksame Instrumente des präventiven Umweltschutzes ausgearbeitet worden sind, die im globalen Klimaschutzregime eine weltweite Verbreitung erfahren sollen.

Schweizerisches Umweltrecht
• Luftreinhalteverordnung und deren Vollzug
• CO₂-Gesetzgebung und Klimaprojekte im Inland

Internationales Umweltrecht
• Die 1979 Luftreinhaltekonvention LRTAP (Genfer Konvention) und ihre Protokolle
• Die 1985 Wiener Konvention zum Schutz des stratosphärischen Ozons
• Die 1992 UN-Klimakonvention und ihre Vollzugsinstrumente
• Klimaschutz Compliance in der Schweiz: CO2 Gesetzgebung, internationale Klimaschutzprojekte

Modul 4: Das Umweltrecht im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Organismen

Die Regulierung des Umgangs mit gefährlichen und potenziell gefährlichen Stoffen ist ein Kernbereich des Umweltrechts. Zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien wird ein Cradle-to-Cradle-Ansatz angestrebt, wobei die prinzipielle Unterscheidung zwischen Produkt und Abfall zunehmend verschwindet. Dabei ist der Blick auch auf die Dissipation von Stoffen zu richten. Diese gelangen während und nach der Nutzung mehr oder weniger unkontrolliert in die Umwelt, wo sie sich weiterverbreiten, verändern und auch akkumulieren können.
Wegen ihrer Positionierung mitten in Europa und ihrer exportorientierten Wirtschaft sind für die Schweiz das EU-Chemikalienrecht (REACH) sowie die Informationspflichten und Partizipationsrechte des europäischen Wirtschaftsraums (ECE-Recht) bei grenzüberschreitender Umweltgefährdung von besonderer Bedeutung.

Schweizerisches Umweltrecht
• Das schweizerische Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Chemikalienverordnung, Pflanzenschutzmittelverordnung und Zulassungsverfahren)
• Schutz vor Chemikalien im kantonalen Vollzug
• Informationspflichten und Arbeitnehmerschutz
• Die Störfallverordnung und die Umweltverträglichkeitsprüfung
• Spezifische Aspekte zum Umweltstrafrecht und zum Umwelthaftungsrecht

Internationales Umweltrecht
• Das europäische Chemikalienrecht (REACH)
• Das ECE-Recht zum vorsorglichen Schutz vor grenzüberschreitender Gefährdung
• Die internationale Regulierung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen (UNEP-Chemikalien-Konventionen, Mianmata-Konvention)

Modul 5: Das Abfall- und das Altlastenrecht in der Schweiz

Bei der Abfallbewirtschaftung stehen die Vermeidung, die Wiederverwertung und die umweltgerechte Entsorgung im Vordergrund. Eine zentrale Rolle nimmt die Abfallverwertung ein: Abfälle enthalten viele Wertstoffe, die zurückgewonnen und aufbereitet wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen muss zwingend der Wandel von der Abfallwirtschaft hin zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft stattfinden.
Kernaufgaben des internationalen Abfallrechts sind die grenzüberschreitende Kontrolle der Verbringung von gefährlichen Abfällen und die Regulierung international vernetzter Recyclingaktivitäten.
Bei der Altlastensanierung werden belastete Standorte systematisch dokumentiert und mit Blick auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und von Wasser, Boden und Luft saniert.

Schweizerisches Umweltrecht
• Die Abfallgesetzgebung (USG, Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen)
• Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft
• Das Altlastenrecht

Internationales Umweltrecht
• Internationales und regionales europäisches Abfallrecht, die Basler Konvention von 1989, die Abfallrichtlinien von OECD und EU
• Die POP- und PIC-Konventionen
• Kreislaufwirtschaft

Zulassungsvoraussetzungen

Mindestens eine der folgenden Zulassungsbedingungen ist erfüllt:

  • Hochschulabschluss (mindestens Bachelordiplom) und einschlägige Berufspraxis.
  • Diplom HF (Höhere Fachschule CH), eidgenössisches Diplom oder eidgenössischer Fachausweis und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem dem Weiterbildungsprogramm fachlich entsprechenden oder verwandten Fachgebiet.
  • Folgende Voraussetzungen sind kumulativ erfüllt:
    • Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einem dem Weiterbildungsprogramm fachlich entsprechenden oder verwandten Fachgebiet.
    • Verschiedene Weiterbildungen (unternehmensinterne oder CAS/MAS/DAS) erfolgreich absolviert oder einen tertiären Bildungsgrad bei fortgeschrittener Teilnahme bzw. Teilleistung (> 50%) abgebrochen.

Da der Unterricht und die Lehrmaterialien in deutscher Sprache sind, werden Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1) vorausgesetzt.

Organisatorisches

Unterrichtsform

Das Programm beinhaltet:

  • 18 Unterrichtstage, jeweils am Freitag
  • eine programmbegleitende Projektarbeit in einer Kleingruppe (3–4 Teilnehmende)
  • eine schriftliche Abschlussprüfung

Der Unterricht findet jeweils entweder ganztägig online oder ganztägig in Präsenz (FHNW Campus Muttenz) statt.

Downloads

Programmspezifisch

  • Factsheet CAS Umweltrecht und Vollzug FHNW (PDF)
  • Programmbeschreibung CAS Umweltrecht und Vollzug FHNW (PDF)

Generelle Dokumente

  • Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsprogramme HLS (PDF)
  • Programmreglement CAS HLS (PDF)
  • Weiterbildungsordnung der Hochschule für Life Sciences FHNW (PDF)

Weiterbildung

Life Sciences
Übersicht Weiterbildung
Adrian Ettwein

Adrian Ettwein, lic.iur. HSG, Rechtsanwalt / Attorney-at-Law

Programmleiter CAS Umweltrecht und Vollzug

Telefonnummer

+41 44 533 46 00

E-Mail

ettwein@ettwein.ch

Adresse

Hochschule für Life Sciences FHNW Hofackerstrasse 30 4132 Muttenz

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Elzbieta Lehmann und Nicole Widmann
Telefonnummer

+41 61 228 55 40

E-Mail

weiterbildung.lifesciences@fhnw.ch

Adresse

Hochschule für Life Sciences FHNW Hofackerstrasse 30 4132 Muttenz

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