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      Online
      Info-Anlass
      Mittwoch,
      20. August 2025

      Life Sciences
      CAS Umweltrecht und Vollzug

      CAS Umweltrecht und Vollzug

      Schweizerisches und internationales Umweltrecht: Grundlagen und Anwendung

      Eckdaten

      Abschluss
      Certificate of Advanced Studies FHNW Umweltrecht und Vollzug
      ECTS-Punkte
      12
      Nächster Start
      19.09.2025
      Dauer
      18 Tage
      Anmeldeschluss
      Fr, 8.8.2025
      Unterrichtssprache
      Deutsch
      Durchführungsort(e)
      Muttenz und Online
      Preis
      CHF 6390
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      Dieses CAS-Programm vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um in unterschiedlichen Rollen und Funktionen zum Vollzug des Umweltrechts und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen. Zuerst werden die rechtlichen Grundbegriffe und das Gesetzgebungsverfahren sowie das Zusammenspiel von Umweltvölkerrecht und Landesrecht erklärt. In der Folge werden das Umweltrecht und seine Instrumente vorgestellt und in ausgewählten Gebieten praxisbezogen vertieft und diskutiert.

      Inhalt

      Das Umweltrecht ist ein eigenständiges Gebiet des internationalen und des innerstaatlichen Rechts. Es ist wirtschaftlichen, soziologischen, historischen, kulturellen und politischen Einflüssen ausgesetzt und daher sehr dynamisch. Die Inhalte des CAS-Programms können deshalb vom vorgefassten Programm abweichen.

      Modul 1: Einführung in das schweizerische und in das internationale Umweltrecht

      Das Einführungsmodul vermittelt einen Überblick über die wichtigsten schweizerischen umweltrechtlichen Regelungen, die Rollen und Kompetenzen der Behörden und die Handlungsräume der staatlichen und nicht staatlichen Akteure. Weiter werden Geschichte und Prinzipien des internationalen (UNO- Umweltrecht, WTO-Umweltrecht, Umweltrechtskonventionen) und regionalen Umweltrechts (regionale Umweltkonventionen und Richtlinien der OECD, der OSZE, der ECE, der EU und des Europarates) dargelegt, die für das Umweltrecht in der Schweiz und für die Tätigkeit von Schweizer Akteur*innen im Ausland massgebend sind.

      Schweizerisches Umweltrecht

      • Rechtliche Grundbegriffe, Funktionen der verschiedenen staatlichen Ebenen, Gesetzgebungsverfahren, Entwicklung des schweizerischen Umweltrechts
      • Das Umweltrecht im Überblick, Umweltschutzgesetz und verwandte Gesetzgebungen (z. B. Gewässerschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz, Klima und Energie)
      • Übersicht über die Verordnungen zum Umweltschutzgesetz

      Internationales Umweltrecht

      • Quellen, Akteur*innen, Struktur und Entwicklung des Umweltvölkerrechts
      • Prinzipien des internationalen Umweltrechts, Soft Law, Verfahren (Informations-, Warn- und Konsultationspflichten; z. B. UVP und Aarhus-Konvention)
      • Das internationale Umweltrecht im Umfeld des internationalen Handelsrechts und der Menschenrechte
      Modul 2: Gewässer, Biodiversität, Wald, Boden und Raumplanung

      Hier wird auf den Schutz der Umweltmedien Wasser und Boden sowie von Ökosystemen eingegangen. Dabei spielt die Raumplanung in der Schweiz eine wichtige Rolle. Über die Entwicklung und den Aufbau des klassischen Raumplanungsrechts in der Schweiz wird an weitere raumwirksame Tätigkeiten aus jüngerer Zeit angeknüpft. Es wird aufgezeigt, wie sich die Raumplanung als Instrument des Umweltschutzes weiterentwickelt. Die Wirksamkeit völkerrechtlicher Umweltnormen in der Schweiz wird am Beispiel des Rheins dargelegt und diskutiert und mit Regelungen zu grenzüberschreitenden Fliessgewässern und über das Meer ergänzt.

      Schweizerisches Umweltrecht

      • Das Raumplanungsrecht
      • Das Gewässerschutzrecht
      • Das Bodenschutzrecht
      • Der Schutz der Biodiversität in der Schweiz (namentlich Biotopschutz, Landschaftsschutz, Moorbiotop- und -landschaftsschutz, Artenschutz, Gentechnik im Ausserhumanbereich, Umgang mit gefährlichen Organismen)

      Internationales Umweltrecht

      • Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll), das Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Protokoll), die Konventionen von Bonn und Bern, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
      • Das Rheinschutzregime
      • Die UN-Wasserlaufkonvention, die UNECE-Binnengewässerkonvention
      • Der Schutz des Meeres
      Modul 3: Das Luftreinhaltungs- und das Klimaschutzrecht

      Klimaschutz und Energiefragen gehören heute zu den wichtigsten Herausforderungen, grundlegende Fragen der Lebensgestaltung, der Ökonomie und der politischen Handlungsspielräume hängen damit zusammen. Die Luft ist heute in der Schweiz wesentlich sauberer als vor einer Generation. Das hat damit zu tun, dass im regionalen Umweltrecht wirksame Instrumente des präventiven Umweltschutzes ausgearbeitet worden sind, die im globalen Klimaschutzregime eine weltweite Verbreitung erfahren sollen.

      Schweizerisches Umweltrecht

      • Die Luftreinhalteverordnung und ihr Vollzug: die Rollen des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden; die Vollzugsinstrumente
      • Die CO2-Gesetzgebung; Klimaprojekte im Inland

      Internationales Umweltrecht

      • Die 1979 Luftreinhaltekonvention LRTAP (Genfer Konvention) und ihre Protokolle
      • Die 1985 Wiener Konvention zum Schutz des stratosphärischen Ozons
      • Die 1992 UN-Klimakonvention und ihre Vollzugsinstrumente
      • Klimaschutz Compliance in der Schweiz: CO2 Gesetzgebung, internationale Klimaschutzprojekte
      Modul 4: Das Umweltrecht im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Organismen

      Die Regulierung des Umgangs mit gefährlichen und potenziell gefährlichen Stoffen ist ein Kernbereich des Umweltrechts. Zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien wird ein Cradle-to-Cradle-Ansatz angestrebt, wobei die prinzipielle Unterscheidung zwischen Produkt und Abfall zunehmend verschwindet. Dabei ist der Blick auch auf die Dissipation von Stoffen zu richten. Diese gelangen während und nach der Nutzung mehr oder weniger unkontrolliert in die Umwelt, wo sie sich weiterverbreiten, verändern und auch akkumulieren können.
      Wegen ihrer Positionierung mitten in Europa und ihrer exportorientierten Wirtschaft sind für die Schweiz das EU-Chemikalienrecht (REACH) sowie die Informationspflichten und Partizipationsrechte des europäischen Wirtschaftsraums (ECE-Recht) bei grenzüberschreitender Umweltgefährdung von besonderer Bedeutung.

      Schweizerisches Umweltrecht

      • Das schweizerische Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Chemikalienverordnung, Pflanzenschutzmittelverordnung und Zulassungsverfahren)
      • Schutz vor Chemikalien im kantonalen Vollzug
      • Informationspflichten und Arbeitnehmerschutz
      • Die Störfallverordnung und die Umweltverträglichkeitsprüfung
      • Spezifische Aspekte zum Umweltstrafrecht und zum Umwelthaftungsrecht

      Internationales Umweltrecht

      • Das europäische Chemikalienrecht (REACH)
      • Das ECE-Recht zum vorsorglichen Schutz vor grenzüberschreitender Gefährdung
      • Die internationale Regulierung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen (UNEP-Chemikalien-Konventionen, Mianmata-Konvention)
      Modul 5: Das Abfall- und das Altlastenrecht in der Schweiz

      Bei der Abfallbewirtschaftung stehen die Vermeidung, die Wiederverwertung und die umweltgerechte Entsorgung im Vordergrund. Eine zentrale Rolle nimmt die Abfallverwertung ein: Abfälle enthalten viele Wertstoffe, die zurückgewonnen und aufbereitet wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen muss zwingend der Wandel von der Abfallwirtschaft hin zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft stattfinden.
      Kernaufgaben des internationalen Abfallrechts sind die grenzüberschreitende Kontrolle der Verbringung von gefährlichen Abfällen und die Regulierung international vernetzter Recyclingaktivitäten.
      Bei der Altlastensanierung werden belastete Standorte systematisch dokumentiert und mit Blick auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und von Wasser, Boden und Luft saniert.

      Schweizerisches Umweltrecht

      • Die Abfallgesetzgebung (USG, Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen)
      • Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft
      • Das Altlastenrecht

      Internationales Umweltrecht

      • Internationales und regionales europäisches Abfallrecht, die Basler Konvention von 1989, die Abfallrichtlinien von OECD und EU
      • Die POP- und PIC-Konventionen
      • Kreislaufwirtschaft

      Organisatorisches

      Zielpublikum

      Das CAS-Programm richtet sich an Nicht-Jurist*innen sowie an Jurist*innen ohne vertiefte Vorkenntnisse im Umweltrecht.
      Das CAS-Programm richtet sich auch an Hochschulabsolvent*innen aller Fachrichtungen oder an Personen mit äquivalenter Qualifikation, die sich für die Zusammenhänge von Recht und Umwelt interessieren.

      Die Aufnahmekriterien sind in der Programmbeschreibung definiert.

      Lernziele

      Die Teilnehmenden schliessen das CAS-Programm mit einer Projektarbeit und einer schriftlichen Prüfung ab.

      Bei Abschluss kennen die Teilnehmenden:

      • die Umweltregulierung in der Schweiz,
      • die unterschiedlichen Rollen und Funktionen der Stakeholder im schweizerischen Umweltrecht,
      • die wichtigsten völkerrechtlichen Umweltverträge,
      • die Entwicklung des Umweltvölkerrechts,
      • das Zusammenspiel zwischen dem schweizerischen und dem internationalen Umweltrecht.
      Unterrichtsform

      Das Programm beinhaltet:

      • 18 Unterrichtstage, jeweils am Freitag
      • eine programmbegleitende Projektarbeit in einer Kleingruppe (2-4 Teilnehmende)
      • eine schriftliche Abschlussprüfung

      Am Unterricht kann in Präsenz (FHNW Campus Muttenz) und/oder online teilgenommen werden. 

      Dozierende

      Die Weiterbildung wird von anerkannten Fachexpert*innen aus der Praxis durchgeführt.

      Weiterführendes MAS-Programm

      Das CAS-Programm ist Bestandteil des MAS-Programms Umwelttechnik und -management

      Downloads

      Programmspezifisch

      • Factsheet CAS Umweltrecht und Vollzug FHNW
      • Programmbeschreibung CAS Umweltrecht und Vollzug FHNW

      Generelle Dokumente

      • Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsprogramme HLS
      • Programmreglement CAS HLS
      • Weiterbildungsordnung der Hochschule für Life Sciences FHNW

      MAS Umwelttechnik und -management

      Der CAS Umweltrecht und Vollzug kann als Teil des MAS Umwelttechnik und -management oder als in sich abgeschlossenes Weiterbildungsprogramm absolviert werden.

      Hier geht's zum MAS Umwelttechnik und -management

      Weiterbildung

      Life Sciences
      Übersicht Weiterbildung
      Adrian Ettwein

      Adrian Ettwein, lic.iur. HSG, Rechtsanwalt / Attorney-at-Law

      Programmleiter CAS Umweltrecht und Vollzug

      Telefonnummer

      +41 44 533 46 00

      E-Mail

      ettwein@ettwein.ch

      Adresse

      Hochschule für Life Sciences FHNW MAS Umwelttechnik und -management Hofackerstrasse 30 4132 Muttenz

      null null
      Elzbieta Lehmann und Nicole Widmann
      Telefonnummer

      +41 61 228 55 40

      E-Mail

      weiterbildung.lifesciences@fhnw.ch

      Adresse

      Hochschule für Life Sciences FHNW Hofackerstrasse 30 4132 Muttenz

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      Hochschule für Life Sciences FHNW

      Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
      Hochschule für Life Sciences

      Hofackerstrasse 30

      4132 Muttenz

      E-Mailinfo.lifesciences@fhnw.ch

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