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Pädagogische Grundlagen für Sch...

Pädagogische Grundlagen für Schulleitende | Wahlmodul oder Ergänzungsmodul

Als erfahrene Führungskraft haben Sie eine Schulleitungsaufgabe übernommen. In diesem Modul stehen pädagogische, methodische und didaktische Themen im Fokus, die es Ihnen ermöglichen, die Kernaufgabe der Schule «Bilden und Erziehen» fundiert im Schulalltag umzusetzen.

Eckdaten

ECTS-Punkte
3
Nächster Start
Mittwoch, 29.4.2026
Dauer
4.5 Tage: 2 Präsenztage, 2x0.5 Tage online, 1.5 Tage Asynchrone Arbeitszeit. Zusätzlich ca. 50h Selbststudium
Anmeldeschluss
Sa, 28.2.2026
Durchführungsort(e)
Campus Brugg-Windisch, Online
Preis
CHF 1890.–
Anmeldung

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Ziele und Nutzen

Neben bildungstheoretischen Grundlagen stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte der Didaktik (Unterrichtsplanung), Methodik (Vermittlung von Lerninhalten) und pädagogischer Ansätze und Theorien vor, erarbeiten und diskutieren diese. Ziel ist es, dass Sie die Schul- und Unterrichtsentwicklung an Ihrer Schule mit pädagogischen Grundkenntnissen bewusst begleiten können.

Wahl- und Anschlussmöglichkeiten

«Pädagogische Grundlagen für Schulleitende» ist ein Wahlmodul des CAS Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung und ein Ergänzungsmodul des DAS Schulleitung.

Daten und Ort(e)

Mi, 29.4.2026, 13.30–17.00 Uhr
Sa, 9.5.2026, 8.30–16.30 Uhr
Mi, 20.5.2026, 13.30–17.00 Uhr
Sa, 30.5.2026, 8.30–16.30 Uhr

Campus Brugg-Windisch, Online

Dozierende

  • Sven Kohler, lic. oec. et dipl. Hdl. HSG, Dozent Schulführung und Schulentwicklung, PH FHNW
  • Verena von Atzigen, Leiterin Ressort Führung und Qualitätsmanagement, PH FHNW

Voraussetzungen und Zulassung

Zielgruppe

Schulleitende

Aufnahmekriterien

Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Schulleitende ohne pädagogische Grundausbildung, mit einem akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägiger Führungserfahrung von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums.

Organisatorisches

Gebühren

CHF 1890.–

Kantonale Finanzierungen als Wahlmodul im CAS

Kanton AG: durch Kanton finanziert

Volksschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.

Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.

Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)

Volksschule im Kanton Solothurn

  • Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
  • Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
  • Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
  • Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BL: bedingt über Kanton finanziert

Kanton Basel Stadt

Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.

Kantonale Finanzierungen als Ergänzungdmodul im DAS

Kanton AG: durch Kanton finanziert

Volksschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.

Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau

Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.

Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)

Volksschule im Kanton Solothurn

Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen.
Es gibt folgende Finanzierungskategorien:

  • Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
  • Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
  • Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
  • Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BL: bedingt über Kanton finanziert

Kanton Basel Landschaft

Für Schulleitungen mit Anstellung an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn ihm eine von der vorgesetzten Stelle unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt). Werden mehrere Module gebucht, ist ab einer Kostensumme von CHF 7000.– eine Weiterbildungsvereinbarung einzureichen.

Aufwand und Abschluss

Arbeitsformen | Arbeitsaufwand

Arbeitsformen

Präsenzstudium mit verschränkter internetbasiereter Lehre und Präsenzlehre, Studienaufgaben und Selbststudium.

Arbeitsaufwand

Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium (Campus Windisch, online und asynchron) sowie im Selbststudium zu erbringen sind.

Leistungsnachweise | Abschluss

Leistungsnachweise

Das Modul kann mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Anrechnung an das CAS-Programm «Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung» müssen zwei Leistungsnachweise erbracht werden. Der Arbeitsumfang pro Leistungsnachweis beträgt rund 30 Arbeitsstunden.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Beratung und Info-Anlässe

Leitung

Verena von Atzigen, lic. oec. HSG, Leiterin Ressort Führung und Qualitätsmanagement, PH FHNW
verena.vonatzigen@fhnw.ch
+41 56 202 84 28

Anmeldung

Weiterbildung

Weiterbildung – Pädagogische Hochschule
Jasmin Berger

Jasmin Berger

Sachbearbeiterin Weiterbildung, Bereich CAS-/DAS-/MAS-Programme

Telefonnummer

+41 56 202 86 31

E-Mail

jasmin.berger@fhnw.ch

Adresse

Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch

Raum

6.2D05

Verena von Atzigen

Verena von Atzigen

Leiterin Ressort Führung und Qualitätsmanagement

Telefonnummer

+41 56 202 84 28

E-Mail

verena.vonatzigen@fhnw.ch

Adresse

Bahnhofstrasse 6 5210 Windisch

Raum

6.2B12

Angebot

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