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Militär, Zivildienst und Zivilschutz

Gerne unterstützt die FHNW Sie bei der optimalen Koordination von Studium und Wehrpflicht.

Militärische Schulen (RS, UOS und OS) und längere Zivildiensteinsätze können nicht reibungslos ohne Unterbruch des Studiums absolviert werden. Deshalb rät Ihnen die FHNW dringend, die RS oder den Ersteinsatz im Zivildienst bereits vor Studienbeginn zu leisten.

Konflikte zwischen Studium und Militärdienst

Konflikte zwischen Studium und Militärdienst sind entsprechend der Verordnung über die Militärdienstpflicht (7. Abschnitt: Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten) folgendermassen zu lösen:

  • Suchen Sie eine Lösung von der zivilen Seite - also zum Beispiel Vereinbarung mit Dozierenden betreffend der Verschiebung eines Abgabetermins
  • Ist eine zivile Lösung nicht möglich, können Sie für einzelne Absenzen im Dienst ein Gesuch um persönlichen Urlaub stellen
  • Wenn keine zivile Lösung und militärisch kein persönlicher Urlaub möglich ist, stellen Sie ein Gesuch um Dienstverschiebung.

Neuerungen ab 1. Januar 2018

Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der Armee (WEA)» gibt es ab 2018 jährlich nur noch zwei Termine für den Start der Rekrutenschulen. Die Sommer-Rekrutenschule dauert neu 18 Wochen, beginnt in der KW 26 und endet in der KW 43. Somit überschneiden sich der Start des Studiums in der KW 38 und das Ende der RS um 6 Wochen.

Gemäss Vereinbarung der Armee mit den Hochschulen und Fachhochschulen ist es ab 2018 möglich, dass abverdienende Kader die Rekrutenschule nach 15 Wochen verlassen können und ab KW 41 das Studium regulär aufnehmen können. Zudem können für Einführungstage an den Hochschulen bis max. 5 Tage Urlaub gewährt werden. Damit überschneidet sich das Studium und Rekrutenschule nur noch um 3 Wochen und das ist somit machbar.

Ausbildungsgutschriften der Armee für Studierende

Ebenfalls ab dem 1.1.2018 können höhere Unteroffiziere und Offiziere, welche nach Ihrer militärischen Kaderausbildung eine zivile Weiterbildung (z. B. ein Bachelor-Studium an der FHNW) starten, die Kosten wie z. B. Studiengebühren, Lehrmittel etc. mittels einer Ausbildungsgutschrift von der Armee zurückerstatten lassen.

Anrechnung Beförderungsdienste und kaufmännische Dienste

Beförderungsdienste und kaufmännische Tätigkeiten können in einzelnen Studiengängen angerechnet werden.

Dienstverschiebungen für Militär oder Zivilschutz

Wiederholungskurse sind je nach Lage im Semester und Studiengang gut mit dem Studium vereinbar. Manchmal überschneiden sich jedoch Verpflichtungen des Studiums (z.B. Zwischenprüfungen, Prüfungsvorbereitung) mit den Terminen des Aufgebots. In diesen Fällen kann ein Gesuch um Dienstverschiebung gestellt werden.

Dienstverschiebungen müssen mit dem entsprechenden Formular beim zuständigen kantonalen Kreiskommando oder bei der aufbietenden Zivilschutzstelle rechtzeitig eingereicht werden. Gemäss MDV Art 32 heisst das 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung oder 3 Tage nach Kenntnis des Grundes. Das Formular muss vorgängig von der Beratungsstelle Militär, Zivildienst und Zivilschutz der jeweiligen Hochschule unterzeichnet werden. Das Formular muss dazu beim zuständigen Studiengangssekretariat eingereicht werden.

Beratungsstellen Militär, Zivildienst und Zivilschutz der einzelnen Hochschulen der FHNW

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