Gerne unterstützt die FHNW Sie bei der optimalen Koordination von Studium und Wehrpflicht.
Militärische Schulen (RS, UOS und OS) und längere Zivildiensteinsätze können nicht reibungslos ohne Unterbruch des Studiums absolviert werden. Deshalb rät Ihnen die FHNW dringend, die RS oder den Ersteinsatz im Zivildienst bereits vor Studienbeginn zu leisten.
Konflikte zwischen Studium und Militärdienst
Konflikte zwischen Studium und Militärdienst sind entsprechend der Verordnung über die Militärdienstpflicht (7. Abschnitt: Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten) folgendermassen zu lösen:
- Suchen Sie eine Lösung von der zivilen Seite - also zum Beispiel Vereinbarung mit Dozierenden betreffend der Verschiebung eines Abgabetermins
- Ist eine zivile Lösung nicht möglich, können Sie für einzelne Absenzen im Dienst ein Gesuch um persönlichen Urlaub stellen
- Wenn keine zivile Lösung und militärisch kein persönlicher Urlaub möglich ist, stellen Sie ein Gesuch um Dienstverschiebung.
Hinweis Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel
Hinweis Hochschule für Informatik
Hinweis Pädagogische Hochschule
Hinweis Hochschule für Technik und Umwelt
Neuerungen ab 1. Januar 2018
Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der Armee (WEA)» gibt es ab 2018 jährlich nur noch zwei Termine für den Start der Rekrutenschulen. Die Sommer-Rekrutenschule dauert neu 18 Wochen, beginnt in der KW 26 und endet in der KW 43. Somit überschneiden sich der Start des Studiums in der KW 38 und das Ende der RS um 6 Wochen.
Hinweis Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel
Hinweis Hochschule für Informatik
Hinweis Pädagogische Hochschule
Hinweis Hochschule für Technik und Umwelt
Ausbildungsgutschriften der Armee für Studierende
Ebenfalls ab dem 1.1.2018 können höhere Unteroffiziere und Offiziere, welche nach ihrer militärischen Kaderausbildung eine zivile Weiterbildung (z. B. ein Bachelor-Studium an der FHNW) starten, die Kosten wie z. B. Studiengebühren, Lehrmittel etc. mittels einer Ausbildungsgutschrift von der Armee zurückerstatten lassen.
Anrechnung Beförderungsdienste und kaufmännische Dienste
Beförderungsdienste und kaufmännische Tätigkeiten können in einzelnen Studiengängen angerechnet werden.
Pädagogische Hochschule
Anrechnungen sind im Bereich von nicht-formalen und informellen Bildungsleistungen möglich, sie sind aber an Bedingungen geknüpft. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite «Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen».
Hochschule für Wirtschaft
In den Bachelor-Studiengängen Betriebsökonomie und Business Administration (International Management) ist eine Anrechnung möglich.
Kontextbereich: Anrechnung für höhere Unteroffiziere 4 ECTS, für Of 6 ECTS auf Antrag. Nachweis (Schlussqualifikation) und strukturiertes Interview an der Hochschule für Wirtschaft FHNW erforderlich.
Kontakt: Prof. Dr. Ivan Köhle, ivan.koehle@fhnw.ch
Dienstverschiebungen für Militär oder Zivilschutz
Wiederholungskurse sind je nach Lage im Semester und Studiengang gut mit dem Studium vereinbar. Manchmal überschneiden sich jedoch Verpflichtungen des Studiums (z.B. Zwischenprüfungen, Prüfungsvorbereitung) mit den Terminen des Aufgebots. In diesen Fällen kann ein Gesuch um Dienstverschiebung gestellt werden.
Dienstverschiebungen müssen mit dem entsprechenden Formular beim zuständigen kantonalen Kreiskommando oder bei der aufbietenden Zivilschutzstelle rechtzeitig eingereicht werden. Gemäss MDV Art 32 heisst das 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung oder 3 Tage nach Kenntnis des Grundes. Das Formular muss vorgängig von der Beratungsstelle Militär, Zivildienst und Zivilschutz der jeweiligen Hochschule unterzeichnet werden. Das Formular muss dazu beim zuständigen Studiengangssekretariat eingereicht werden.