Zulassung, Prüfungsordnung und Studienreglemente
Zulassung zum Musik-Studium Bachelor/Master of Arts
Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige zum Zulassungsverfahren an die Hochschule für Musik Basel. Weitere Informationen entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung der HSM Basel und den Studienrichtungsreglementen, zu finden auf den Studienrichtungsseiten.
Bachelor of Arts in Musik
Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium zugelassen wird, wer die gesetzlich festgelegten Zulassungskriterien erfüllt:
- eine anerkannte gymnasiale Maturität oder
- eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Musik oder
- eine anerkannte Berufsmaturität oder
- der Abschluss einer anderen anerkannten allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe II
- der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung
Vom Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine aussergewöhnliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
- Zulassung zur Eignungsabklärung
- Bestandene Preselektion auf Grund der elektronisch eingereichten Unterlagen (wo verlangt)
- Bestandene Eignungsabklärung vor Ort
- Entscheid über die Zulassung zum Studium
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann pro Studiengang/Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Zulassung mit Auflagen
Studienbewerber:innen, die bei der praktischen (künstlerischen) Eignungsabklärung überzeugen, den theoretischen Teil der Eignungsabklärung jedoch nicht oder nur knapp bestehen, können mit Auflagen zum ersten Studienjahr zugelassen werden. Bei Nichterfüllen der Auflagen kann das Studium nicht fortgesetzt werden.
Studienplatzbeschränkung
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird jährlich festgelegt. ln der Folge vergibt die HSM Basel FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in den Studiengängen (Bachelor/Master) der FHNW, ihre Studienplätze in einem rangorientierten Verfahren an die bestrangierten, d.h. bestgeeigneten Studienbewerberinnen und Studienbewerber.
Zulassung zur Eignungsabklärung
Zur Eignungsabklärung eingeladen wird, wer die Zulassungskriterien erfüllt und die vollständigen Anmeldeunterlagen gemäss Ausschreibung fristgerecht einreicht.
Weitere Informationen
entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung und den Studienrichtungsreglementen, zu finden auf den Studienrichtungsseiten.
Master of Arts
Zulassungskriterien
Zum Masterstudium zugelassen wird, wer über einen Bachelor-Abschluss in Musik oder Musik und Bewegung verfügt oder eine äquivalente Vorbildung nachweist.
Kriterien MuST: Siehe Studiengangsseite
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
- Zulassung zur Eignungsabklärung
- Bestandene Preselektion auf Grund der elektronisch eingereichten Unterlagen (wo verlangt)
- Bestandene Eignungsabklärung vor Ort
- Entscheid über die Zulassung zum Studium
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann pro Studiengang/Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Zulassung mit Auflagen
Studienbewerber:innen, die bei der praktischen (künstlerischen) Eignungsabklärung überzeugen, den theoretischen Teil der Eignungsabklärung jedoch nicht oder nur knapp bestehen, können mit Auflagen zum ersten Studienjahr zugelassen werden. Bei Nichterfüllen der Auflagen kann das Studium nicht fortgesetzt werden.
Studienplatzbeschränkung
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird jährlich festgelegt. In der Folge vergibt die HSM Basel FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in den Studiengängen (Bachelor/Master) der FHNW, ihre Studienplätze in einem rangorientierten Verfahren an die bestrangierten, d.h. bestgeeigneten Studienbewerberinnen und Studienbewerber.
Zulassung zur Eignungsabklärung
Zur Eignungsabklärung eingeladen wird, wer die Zulassungskriterien erfüllt und die vollständigen Anmeldeunterlagen gemäss Ausschreibung fristgerecht einreicht.
Weitere Informationen
entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung und den Studienrichtungsreglementen, zu finden auf den Studienrichtungsseiten.
