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Studiengangwechsel, Hochschulwechsel und Wiederzulassung

Sie haben bereits an einer Pädagogischen Hochschule studiert und interessieren sich für einen Hochschulwechsel, einen Studiengangwechsel oder eine Wiederaufnahme des Studiums?

Bei einem Wechsel oder einer Wiederaufnahme des Studiums sind einige Besonderheiten zu beachten. Im FAQ-Dokument werden die einzelnen Fälle beschrieben.

Zum FAQ Studiengangwechsel, Hochschulwechsel und Wiederzulassung (PDF)

Studienstart und nötige Anmeldung

Sie können das Studium sowohl im Frühjahrssemester wie im Herbstsemester beginnen bzw. wiederaufnehmen. Das ist auch dann möglich, wenn ein Studiengang nur per Herbstsemester für Neueintretende öffnet.

Ausnahme: Bei den Studiengängen Logopädie und Sonderpädagogik ist eine Wiederaufnahme nur per Herbstsemester möglich.

Offizielles Anmeldefenster per Herbstsemester

Sie melden sich ab 10 Uhr am ersten Werktag im Januar (Bezirk Brugg/AG) bis 15. Mai im selben Kalenderjahr an.

Offizielles Anmeldefenster per Frühjahrssemester

Sie melden sich ab 10 Uhr am ersten Werktag im August bis 30. November im vorhergehenden Kalenderjahr an.

Anrechnungsgesuch

Gleichzeitig mit der Anmeldung zum Studium muss in jedem Fall zwingend ein Anrechnungsgesuch bereits erbrachter Studienleistungen eingereicht werden.

Zur Gesucheingabe

Die Prüfung einer Wiederzulassung, eines Studiengangwechsels oder eines Hochschulwechsels kann erst erfolgen, wenn die vollständigen Anmeldeunterlagen und das Anrechnungsgesuch vorliegen.

Kontakte

Für Informationen zum Anmeldeverfahren:
Zentrale Studienadministration PH FHNW, E-Mail: enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2g=

Für Informationen und Beratung zum Studium:
Studienberatung PH FHNW

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