Studiengangwechsel, Hochschulwechsel und Wiederzulassung
Sie haben bereits an einer Pädagogischen Hochschule studiert und interessieren sich für einen Hochschulwechsel, einen Studiengangwechsel oder eine Wiederaufnahme des Studiums?
Zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsbedingungen je Studiengang fliessen bei einem Wechsel oder einer Wiederaufnahme des Studiums weitere Kriterien in den Zulassungsentscheid mit ein. Die Kriterien entnehmen Sie den unten aufgeführten Fällen:
*Mindestanzahl abrechenbarer ECTS-Punkte: Eine Zulassung zum Studium ist nur möglich, wenn noch genügend abrechenbare ECTS-Punkte für den Studienabschluss zur Verfügung stehen. Stehen weniger als die verlangten abrechenbare ECTS-Punkte zur Verfügung, entscheidet die Direktorin/der Direktor auf begründetes Gesuch hin über die ausnahmsweise Zulassung. (StuPo §3 Abs. 19 & 20)
Erklärung am Beispiel eines Bachelorstudiengangs: Das Studium wird durch den Kanton finanziert. Basierend auf den für die Erlangung des Studienabschlusses erforderlichen ECTS-Punkten ergibt sich für einen Bachelorstudiengang mit 180 zu erwerbenden ECTS-Punkten ein Zahlungslimit von maximal 210 ECTS-Punkten. Das bedeutet, dass beim Kanton maximal 210 ECTS-Punkte abgerechnet werden dürfen (Limit).
Eine Exmatrikulationsbestätigung zeigt auf, wie viele ECTS-Punkte im Studium erworben und wie viele ECTS-Punkte bereits abgerechnet wurden. Diese können sich unterscheiden, weil auch nicht abgeschlossene oder nichtbestandene Module abgerechnet werden.
So wird bei einem Wiedereinstieg ins Studium geprüft, wie viele ECTS-Punkte beim Abbruch des Studiums beim Kanton bereits verrechnet wurden und wie viele ECTS-Punkte für den Studienabschluss noch erbracht werden müssen. Wird das Limit von 210 ECTS überschritten, entscheidet der Direktor auf Gesuch hin über eine ausnahmsweise Zulassung.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Website «Rechtserlasse»:
- Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule FHNW
- Richtlinien zur Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule FHNW
- Richtlinien zur Anmeldung bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen
Wann ein Studienstart in welchem Fall möglich ist, entnehmen Sie bitte nachfolgender Übersicht:
Fall | Möglichkeiten |
|---|---|
Studiengangwechsel |
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Hochschulwechsel und Wiederzulassung/Wiederaufnahme |
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Sie melden sich ab dem ersten Werktag des Jahres (ab 10 Uhr) bis 15. Mai, 12 Uhr (bzw. dem nächsten Werktag, 12 Uhr) im selben Kalenderjahr an.
- Kindergarten-/Unterstufe
- Primarstufe
- Sekundarstufe I (Bachelor integriert / Master konsekutiv)
- Sekundarstufe II
- Logopädie
- Sonderpädagogik (Heilpädagogische Früherziehung / Schulische Heilpädagogik)
Sie melden sich ab dem ersten Werktag im August (ab 10 Uhr) bis 30. November, 12 Uhr (bzw. dem nächsten Werktag, 12 Uhr) im vorhergehenden Kalenderjahr an.
- Kindergarten-/Unterstufe
- Primarstufe
- Sekundarstufe I (Bachelor integriert / Master konsekutiv)
- Sekundarstufe II
Für Informationen zum Anmeldeverfahren:
Zentrale Studienadministration PH FHNW, E-Mail: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch
Für Informationen und Beratung zum Studium:
Studienberatung PH FHNW
