Zulassung zum Studium an der PH FHNW

    Es gibt verschiedene Wege, um zum Studium an der PH FHNW zugelassen zu werden. Je nach Bildungsabschluss stehen Ihnen unterschiedliche Studiengänge offen.

    Zulassungsbedingungen nach Studiengängen

    Wissen Sie schon, auf welcher Schulstufe Sie unterrichten möchten? Hier sehen Sie, mit welchem Abschluss Sie die Zulassung erhalten.

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    Welcher Bildungsabschluss für welchen Studiengang?

    Hier finden Sie eine Übersicht über die Bildungsabschlüsse und Möglichkeiten der Zulassung zu den Studiengängen der PH FHNW.

    Eine Textversion der Grafik «Welcher Bildungsabschluss für welchen Studiengang?» folgt direkt anschliessend

    Gymnasiale Maturität

    Direkte Zulassung für

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe
    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Fachmaturität Pädagogik

    Direkte Zulassung für

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe

    Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Fachmaturität andere Richtung

    Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe

    Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Berufsmaturität

    Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe

    Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Anerkannter Fachmittelschulausweis

    Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe

    Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Diplom anerkannter Handelsmittelschule

    Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe

    Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Abschluss einer mind. 3-jährigen Berufsausbildung und anschliess. Berufserfahrung von mind. 200%

    Zulassung via Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik, via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe

    Zulassung via Zulassungsverfahren «sur dossier» oder Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität sowie Passerelle Berufsmaturität–Universität

    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert
    • Logopädie

    Keine Zulassung für

    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Sekundarstufe II
    • Sonderpädagogik

    Hochschulabschluss (FH, Uni)

    Direkte Zulassung für

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe
    • Sekundarstufe I – Bachelor-/Masterstudiengänge integriert oder
    • Sekundarstufe I – Master konsekutiv
    • Logopädie
    • Sonderpädagogik

    Lehrdiplom

    Zulassung via Stufen-/ oder Facherweiterungsstudium für

    • Kindergarten-/Unterstufe
    • Primarstufe
    • Sekundarstufe I

    Direkte Zulassung für

    • Logopädie
    • Sonderpädagogik

    Stufenerweiterungen und Facherweiterungen

    Verfügen Sie bereits über ein Lehrdiplom? Möchten Sie auf einer anderen Stufe unterrichten? Oder möchten Sie Ihre Unterrichtsbefähigung um eines oder mehrere zusätzliche Fächer erweitern? Mit den berufsbegleitenden Stufen- und Facherweiterungen der PH FHNW ist dies möglich.

    Mehr zu den Stufen- und Facherweiterungen

    Studiengangwechsel, Hochschulwechsel und Wiederzulassung

    Sie haben bereits an einer Pädagogischen Hochschule studiert und interessieren sich für einen Hochschulwechsel, einen Studiengangwechsel oder eine Wiederaufnahme des Studiums? Für Hochschul- oder Studiengangwechsel oder die Wiederaufnahme des Studiums nach einem Unterbruch gelten besondere Bestimmungen.

    Mehr Informationen zu Studiengangwechsel, Hochschulwechsel, Wiederzulassung

    Zulassung mit einem ausländischen Bildungsabschluss

    Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss und sind unsicher, ob dieser zur Zulassung berechtigt?

    Für Studieninteressierte aus Deutschland gilt die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), welche zur direkten Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I integriert und Logopädie berechtigt.

    Bei Bildungsabschlüssen anderer Länder erfolgt die Abklärung der Gleichwertigkeit zu den verlangten Schweizer Qualifikationen gemäss den Beurteilungskriterien von swissuniversities. Orientieren Sie sich an diesen Kriterien oder lassen Sie Ihre Zulassung durch die Zentrale Studienadministration prüfen. Reichen Sie dazu bitte per E-Mail folgende Unterlagen ein:

    • Lebenslauf
    • Abitur- oder Reifezeugnis
    • Semesterzeugnisse der letzten drei Schuljahre
    • Beglaubigte Übersetzungen sofern nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache

    E-Mail an: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch

    Sprachkompetenznachweis Deutsch

    Sie haben ein ausländisches Diplom und/oder Deutsch ist nicht Ihre Muttersprache? Dann gilt es, folgende zusätzliche Zulassungsvoraussetzung zu beachten: Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die den Studienberechtigungsausweis nicht an einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe ll im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen einen Nachweis der Sprachkompetenz Niveau C2 gemäss europäischem Referenzrahmen erbringen.

    Anerkannt werden folgende Zertifikate:

    • Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (Niveaustufe 3, DSH-3)
    • telc Deutsch C2

    Der Nachweis ist mit der Anmeldung zum Studium, spätestens jedoch bei Studienbeginn vorzulegen. Wird die Zulassung zum Studium mit dem Zulassungsverfahren «sur dossier» erworben, muss der Nachweis C2 Deutsch bereits mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren eingereicht werden.

    Anerkennung ausländisches Lehrdiplom

    Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig.

    Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihr ausländisches Diplom mit dem entsprechenden schweizerischen Diplom. Kann Ihr Diplom anerkannt werden, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, welche die Gleichwertigkeit mit dem schweizerischen Diplom ausweist. Liegen wesentliche Ausbildungsunterschiede vor, erfolgt die Anerkennung erst nach erfolgreichem Absolvieren von Ausgleichsmassnahmen.

    Informationen zur Anerkennung ausländischer Lehrdiplome bei der EDK

    Zugang als Hörer*in

    Auch wenn Sie an der Pädagogischen Hochschule FHNW nicht immatrikuliert sind, können Sie viele Veranstaltungen als Hörer*in besuchen und sich individuell weiterbilden.

    Mehr zu Hörer*in

    Sind Sie unsicher, ob Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen sind?

    Gerne prüfen wir Ihre Zulassungsmöglichkeiten. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch mit folgendem Inhalt:

    • Angabe gewünschter Studiengang
    • aktueller Lebenslauf
    • Abschlusszeugnis / gegebenenfalls Diplome

    Weitere Informationen und Beratungen

    Übersicht über die Gebühren
    Gebührenordnung Ausbildung

    Studium für Menschen mit einer Behinderung
    Nachteilausgleich PH FHNW

    Sonstige Fragen
    FAQs und Kontaktmöglichkeiten