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Ergänzungsprüfung Niveau Fach...

Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik

Auch wenn Sie nicht über die formalen Zulassungsbedingungen verfügen, haben Sie die Möglichkeit zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe zugelassen zu werden - dies dank der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:

  • Zulassung zur Ergänzungsprüfung
  • Reduzierte Ergänzungsprüfung
  • Anerkennung Sprachzertifikat
  • Prüfungsanforderungen und Musterprüfungen
  • Prüfungstermine
  • Ergänzungsprüfung mit freiwilligem Vorkurs
  • Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs
  • Gültigkeit der Ergänzungsprüfung
  • Zwei Zugangswege für Personen über 27
  • Kontakt

Zulassung zur Ergänzungsprüfung

Zur Ergänzungsprüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden formalen Bedingungen erfüllt:

  • Berufsmaturität oder
  • Fachmaturität oder
  • anerkannter Fachmittelschulausweis¹ oder
  • Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule oder
  • eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessender Berufserfahrung von 200 Stellenprozenten innerhalb von 7 Jahren (nachzuweisen mittels Formular und entsprechenden Dokumenten (bspw. Arbeitszeugnisse))

¹ Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises für das Berufsfeld Pädagogik, die an einer kantonalen Fachmittelschule eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erwerben können, werden nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen.

Reduzierte Ergänzungsprüfung

Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität (nicht Pädagogik) können eine reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren. Dabei werden je nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet bzw. erlassen. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden.

Berufsmaturität Natur, Landschaft und Lebensmittel
  • Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Mathematik schriftlich – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen, sofern diese mind. 4.0 beträgt
  • Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
  • Physik – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
  • Biologie – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
Berufsmaturität Technik, Architektur und Life Sciences
  • Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Mathematik schriftlich – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen, sofern diese mind. 4.0 beträgt
  • Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
  • Physik – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
Berufsmaturität Gestaltung und Kunst
  • Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
  • Bildnerisches Gestalten – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
Berufsmaturität Gesundheit und Soziales
  • Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Geschichte – die Note aus dem BM-Zeugnis wird übernommen
Fachmaturität (nicht Pädagogik)
  • Deutsch mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Mathematik mündlich – die Prüfung wird erlassen
  • Geschichte – die Note aus dem FM-Zeugnis wird übernommen
  • Bildnerisches Gestalten – die Note aus dem FM-Zeugnis bei Fachrichtung Kunst wird übernommen

Modalitäten der reduzierten Ergänzungsprüfung

Für die reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:

Modalitäten
  • Das Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis muss bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung (Anmeldeschluss: 31. Januar) vorliegen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig die Berufs- oder Fachmaturität abzuschliessen und die reduzierte Ergänzungsprüfung zu machen. Hingegen kann parallel zu einem BM- oder FM-Abschluss die vollständige Ergänzungsprüfung (ohne Anrechnungen) absolviert werden.
  • Die Kandidatin oder der Kandidat entscheidet selbst, welche der anrechenbaren Fächer auch tatsächlich an die Ergänzungsprüfung angerechnet werden sollen. Es ist möglich, in einem bestimmten Fach die Ergänzungsprüfung abzulegen, obwohl man das Fach aufgrund der vorhandenen BM/FM anrechnen könnte (z.B. bei einer ungenügenden Note). Nach Anmeldung zur Ergänzungsprüfung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen bzgl. der Anrechnungsmöglichkeiten – danach entscheidet der Teilnehmer über die tatsächliche Anrechnung.
  • In den Fächern Deutsch und Mathematik wird allen Kandidatinnen und Kandidaten der reduzierten Ergänzungsprüfung die mündliche Prüfung erlassen. Die Note aus der Berufs- oder Fachmaturität wird jedoch nicht angerechnet. Die schriftliche Deutschprüfung im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss daher mit mind. 4.0 bestanden werden.
  • Die schriftliche Mathematikprüfung (nur bei BM Technik und BM Natur) kann nur angerechnet werden, wenn das Fach «Mathematik Schwerpunkt» (o. ä.) mit mind. 4.0 bestanden wurde.

Bei Fragen zur reduzierten Ergänzungsprüfung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienadministration zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch.

Anerkennung Sprachzertifikat – Dispens Fremdsprachenprüfung

Sie können sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wenn Sie ein international anerkanntes Sprachzertifikat mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorlegen können. Zum Beispiel Englisch: First Certificate in English (FCE); Französisch: Diplôme d‘Etudes en Langue Française (DELF B2).

Diese Dispensation betrifft nur die Ergänzungsprüfung und hat keinen Einfluss auf die Wahl der Fremdsprache im Studium an der PH FHNW.

Falls Sie sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wird Ihre Punktezahl gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Berufsmaturitätskonferenz in eine Note umgerechnet.

Umrechnungstabellen Fremdsprachenzertifikate

Englisch

First Certificate in English (FCE) B2 und BEC Vantage – Business English Certificate B2

Für Zertifikate bis 2014

Punkte aus Certificate
ergibt Note für Ergänzungsprüfung
92–100
6.0
83–91
5.5
74–82
5.0
65–73
4.5
55–64
4.0

Für Zertifikate ab 2015

Punkte aus Certificate
ergibt Note für Ergänzungsprüfung
180–190
6.0
175–179
5.5
170–174
5.0
165–169
4.5
160–164
4.0

Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English und BEC Higher: Note 6.0

Französisch

Diplôme d´Etudes de Langue Française (DELF) B2 und Diplôme de Française Professionel Secrétariat B2

Punkte aus Diplôme
ergibt Note für Ergänzungsprüfung
90–100
6.0
80–89.5
5.5
70–79.5
5.0
60–69.5
4.5
50–59.5
4.0

Diplôme Approfondi de Langue Française (DALF) C1: Note 6.0

Prüfungsanforderungen und Musterprüfungen

Bei der Ergänzungsprüfung werden Kompetenzen und Fähigkeiten gemäss EDK-Richtlinien für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik überprüft.

Prüfungsaufbau

Prüfungen finden in folgenden Fächern beziehungsweise Fachbereichen statt:

  • Erstsprache (Deutsch):
    180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich
  • Französisch oder Englisch:
    180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich
  • Mathematik:
    180 Minuten schriftlich und 15 Minuten mündlich
  • Naturwissenschaften:
    60 Minuten schriftlich (Biologie)
    60 Minuten schriftlich (Chemie)
    60 Minuten schriftlich (Physik)
  • Geistes- und Sozialwissenschaften:
    60 Minuten schriftlich (Geschichte)
    60 Minuten schriftlich (Geografie)
  • Musischer Fachbereich (Wahlpflichtfach: Sport oder Musik oder Bildnerisches Gestalten):
    je nach Fachbereich praktische Prüfung
Bestehensnormen

Die Noten der Teilprüfungen sowie die Gesamtnote werden in ganzen und halben Noten ausgedrückt. Die Gesamtnote im einzelnen Fach setzt sich zusammen aus den Noten der Teilprüfungen und wird durch das arithmetische Mittel errechnet, wobei von 0.25 oder 0.75 auf den nächsten halben oder ganzen Notenwert aufgerundet wird. Die Ergänzungsprüfung gilt als bestanden, wenn alle der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Durchschnitt aller sechs Prüfungsnoten muss mindestens 4.0 betragen.
  • Höchstens zwei Noten dürfen ungenügend sein.
  • Die Summe der Notenabweichung von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 1.0 Punkte.
  • Erstsprache mindestens 4.0.
Nachteilsausgleich

Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich erfolgt in der Regel mit der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 8 Wochen zu rechnen. Bei Teilnehmenden an der Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Pädagogik ist eine Einreichung des Antrags bis jeweils Ende der dritten Kalenderwoche erforderlich.

Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.

Studieninteressierte wenden sich mit Fragen zum Nachteilsausgleich und zur Gesuchstellung bitte an nachteilsausgleich.ph@fhnw.ch.

Richtlinien Nachteilsausgleich

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Prüfungstermine

Die Ergänzungsprüfungen finden in den Kalenderwochen 18 bis 21 statt.

Die genauen Prüfungstermine der Ergänzungsprüfung 2026 werden sobald wie möglich veröffentlicht.

Ergänzungsprüfung mit freiwilligem Vorkurs

Termine und Gesuch

Es ist erfahrungsgemäss anspruchsvoll, die Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs zu absolvieren. Am ehesten gelingt dies Personen, die einen frischen schulischen Hintergrund mitbringen. An der Kantonsschule Olten und an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene in Aarau werden spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung angeboten.

Bezüglich der abweichenden Zulassungsbedingungen zum Vorkurs kompakt wenden Sie sich bitte an die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME).

Zeitlicher Ablauf Ergänzungsprüfung mit Vorkurs (PDF).

  • Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME

    • Vorkurs (Website). Anmeldefenster jeweils ab der zweiten Januar-Woche bis zum 1. März
    • Vorkurs kompakt (Website). Anmeldefenster jeweils 1. August bis 15. September.
  • Kantonsschule Olten

    • Vorkurs (Website). Anmeldefenster jeweils ab der zweiten Januar-Woche bis zum 1. März

Der Anmeldung beim Vorkursanbieter ist eine Zulassungsbestätigung von der Pädagogischen Hochschule FHNW beizulegen.

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Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs

Zeitlicher Ablauf Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs (PDF).

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Gültigkeit der Ergänzungsprüfung

Eine bestandene Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gilt solange als Studienberechtigungsausweis, wie sich die Ergänzungsprüfung nicht wesentlich ändert (vgl. Ziffer 8 Abs. 4 der Richtlinien zur Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik für die Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe (Kindergarten und Primarklassen 1 bis 3) und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW (111.1.06))

Zwei Zugangswege für Personen über 27

Personen über 27 haben die Möglichkeit, die Zulassung an die PH FHNW anstatt über die Ergänzungsprüfung über das Zulassungsverfahren «sur dossier» zu erreichen. Beide Zulassungswege haben ihre Vor- und Nachteile.

 
Zulassungsverfahren «sur dossier»
Ergänzungsprüfung mit Vorkurs
Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs
Vorteile
  • kurzer Durchlauf
  • kostengünstig
  • hohe Erfolgsquote (ca. 80%)
  • kurzer Durchlauf
  • kostengünstig
  • Musterprüfungen vorhanden
Nachteile
  • nur wenige Vorbereitungsmöglichkeiten, keine Musterprüfung
  • Erfolgsquote 40%
  • relativ langer Weg bis Studienbeginn (Ausnahme: Vorkurs kompakt der AME)
  • Kosten für Vorkurs
  • während Vorkurs nur reduzierte Berufstätigkeit möglich
  • Prüfungsergebnisse liegen erst nach Anmeldung an PH vor
  • Vorbereitung muss selbständig erfolgen
  • Erfolgsquote ca. 40%
  • Prüfungsergebnisse liegen erst nach Anmeldung an PH vor

Kontakt und FAQ

Bei Fragen zur Ergänzungsprüfung steht Ihnen die Zentrale Studienadministration gerne zur Verfügung:
zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch

FAQ Ergänzungsprüfung (PDF)

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