Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
Auch wenn Sie nicht über die formalen Zulassungsbedingungen verfügen, haben Sie die Möglichkeit zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe zugelassen zu werden - dies dank der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
Zulassung zur Ergänzungsprüfung
Zur Ergänzungsprüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden formalen Bedingungen erfüllt:
- Berufsmaturität oder
- Fachmaturität oder
- anerkannter Fachmittelschulausweis¹ oder
- Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule oder
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessender Berufserfahrung von 200 Stellenprozenten innerhalb von 7 Jahren
¹ Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises für das Berufsfeld Pädagogik, die an einer kantonalen Fachmittelschule eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erwerben können, werden nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen.
Zusätzlich ist für die Ergänzungsprüfung der Nachweis erforderlich, dass eine der Fachmaturitätsarbeit gleichwertige schriftliche Arbeit vorliegt. Ansonsten muss sie nachgeholt werden.
Reduzierte Ergänzungsprüfung
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität (nicht Pädagogik) können eine reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren. Dabei werden je nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet bzw. erlassen. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden.
Modalitäten der Anrechnung
Für die reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:
- Das Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis muss bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung (Anmeldeschluss: 31. Januar) vorliegen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig die Berufs- oder Fachmaturität abzuschliessen und die reduzierte Ergänzungsprüfung zu machen. Hingegen kann parallel zu einem BM- oder FM-Abschluss die vollständige Ergänzungsprüfung (ohne Anrechnungen) absolviert werden.
- Die Kandidatin oder der Kandidat entscheidet selbst, welche der anrechenbaren Fächer auch tatsächlich an die Ergänzungsprüfung angerechnet werden sollen. Es ist möglich, in einem bestimmten Fach die Ergänzungsprüfung abzulegen, obwohl man das Fach aufgrund der vorhandenen BM/FM anrechnen könnte (z.B. bei einer ungenügenden Note). Nach Anmeldung zur Ergänzungsprüfung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen bzgl. der Anrechnungsmöglichkeiten – danach entscheidet der Teilnehmer über die tatsächliche Anrechnung.
- In den Fächern Deutsch und Mathematik wird allen Kandidatinnen und Kandidaten der reduzierten Ergänzungsprüfung die mündliche Prüfung erlassen. Die Note aus der Berufs- oder Fachmaturität wird jedoch nicht angerechnet. Die schriftliche Deutschprüfung im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss daher mit mind. 4.0 bestanden werden.
- Die schriftliche Mathematikprüfung (nur bei BM Technik und BM Natur) kann nur angerechnet werden, wenn das Fach «Mathematik Schwerpunkt» (o. ä.) mit mind. 4.0 bestanden wurde.
- In den Fächern Geschichte, Physik, Biologie und Bildnerisches Gestalten werden die entsprechenden Noten aus den jeweiligen Maturitätszeugnissen übernommen.
Bei Fragen zur reduzierten Ergänzungsprüfung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienadministration enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2gu
Anerkennung Sprachzertifikat – Dispens Fremdsprachenprüfung
Sie können sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wenn Sie ein international anerkanntes Sprachzertifikat mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorlegen können. Zum Beispiel Englisch: First Certificate in English (FCE); Französisch: Diplôme d‘Etudes en Langue Française (DELF B2).
Diese Dispensation betrifft nur die Ergänzungsprüfung und hat keinen Einfluss auf die Wahl der Fremdsprache im Studium an der PH FHNW.
Falls Sie sich von der Fremdsprachenprüfung dispensieren lassen, wird Ihre Punktezahl gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Berufsmaturitätskonferenz in eine Note umgerechnet.
Bei der Ergänzungsprüfung werden Kompetenzen und Fähigkeiten gemäss EDK-Richtlinien für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik überprüft.
Gültigkeit der Ergänzungsprüfung
Eine bestandene Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gilt solange als Studienberechtigungsausweis, wie sich die Ergänzungsprüfung nicht wesentlich ändert (vgl. Ziffer 8 Abs. 4 der Richtlinien zur Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik für die Zulassung zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe (Kindergarten und Primarklassen 1 bis 3) und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule (PH) FHNW (111.1.06))
Ergänzungsprüfung mit freiwilligem Vorkurs
Termine und Gesuch
Es ist erfahrungsgemäss anspruchsvoll, die Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs zu absolvieren. Am ehesten gelingt dies Personen, die einen frischen schulischen Hintergrund mitbringen. An der Kantonsschule Olten und an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene in Aarau werden spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung angeboten.
Bezüglich der abweichenden Zulassungsbedingungen zum Vorkurs kompakt wenden Sie sich bitte an die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME).
- Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME
- Kantonsschule Olten
- Vorkurs (Website). Anmeldefenster jeweils ab der zweiten Januar-Woche bis zum 1. März
Der Anmeldung beim Vorkursanbieter ist eine Zulassungsbestätigung von der Pädagogischen Hochschule FHNW beizulegen.
Facharbeit
Der Vorkursanbieter anerkennt bereits verfasste äquivalente Arbeiten. Inhaber*innen einer Fach- oder Berufsmatur wird ihre Fach- bzw. Berufsmaturitätsarbeit als äquivalent angesehen.
Personen, welche keine entsprechende äquivalente Arbeit vorlegen können, können diese im Rahmen des Vorkurses verfassen.
Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs
Die Ergänzungsprüfungen 2025 finden in der Kalenderwoche 18 (schriftliche Prüfungen) und Kalenderwoche 20/21 (mündliche Prüfungen) statt. Die genauen Termine werden im März 2025 kommuniziert.
Facharbeit
Wenn Sie bereits eine Arbeit geschrieben haben, dann ist der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung zusätzlich das Formular «Gesuch um Anerkennung einer äquivalenten Facharbeit» beizufügen.
Folgende Facharbeiten, die äquivalent zu einer Fachmaturitätsarbeit sind, werden anerkannt:
- Fachmaturitätsarbeit
- Interdisziplinäre Projektarbeit (Berufsmaturitätsarbeit)
- Diplomarbeit Höhere Fachschule
- IMS F (Rudolf-Steiner Schule)
- Zertifikatsarbeiten Nachdiplomstudium (CAS/MAS)
Hierfür ist kein «Gesuch um Anerkennung einer äquivalenten Facharbeit» einzureichen.
Personen, welche noch keine gleichwertige Arbeit vorlegen können, können eine entsprechende Arbeit verfassen. Diese wird durch eine von der PH FHNW zugewiesenen Lehrkraft betreut. Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit wird diese präsentiert und bewertet. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich frühzeitig mit der zuständigen Stelle der PH FHNW in Verbindung.
Zwei Zugangswege für Personen über 27
Personen über 27 haben die Möglichkeit, die Zulassung an die PH FHNW anstatt über die Ergänzungsprüfung über das Zulassungsverfahren «sur dossier» zu erreichen. Beide Zulassungswege haben ihre Vor- und Nachteile.
Zulassungsverfahren «sur dossier» | Ergänzungsprüfung mit Vorkurs | Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs | |
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Vorteile |
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Nachteile |
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