
Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik
Auch wenn Sie nicht über die formalen Zulassungsbedingungen verfügen, haben Sie die Möglichkeit zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe zugelassen zu werden - dies dank der Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik.
Das Erklärvideo zum Zulassungsverfahren und der Ergänzungsprüfung in einem separaten Fenster öffnen (17:25 min)
Zulassung zur Ergänzungsprüfung
Zur Ergänzungsprüfung zugelassen wird, wer eine der folgenden formalen Bedingungen erfüllt:
- Berufsmaturität oder
- Fachmaturität oder
- anerkannter Fachmittelschulausweis¹ (FMS/DMS) oder
- Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule (HMS/WMS) oder
- eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessender Berufserfahrung von 200 Stellenprozenten innerhalb von 7 Jahren
¹ Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises für das Berufsfeld Pädagogik, die an einer kantonalen Fachmittelschule eine anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erwerben können, werden nicht zur Ergänzungsprüfung zugelassen.
Zusätzlich ist für die Ergänzungsprüfung der Nachweis erforderlich, dass eine der Fachmaturitätsarbeit gleichwertige schriftliche Arbeit vorliegt. Ansonsten muss sie nachgeholt werden.
Reduzierte Ergänzungsprüfung
Ab der Ergänzungsprüfung 2023 können Personen mit einer abgeschlossenen Berufsmaturität oder Fachmaturität (nicht Pädagogik) eine reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik absolvieren. Dabei werden je nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsfächer aus der Berufs- oder Fachmaturität angerechnet bzw. erlassen. In diesen Fächern muss dann im Rahmen der Ergänzungsprüfung keine Prüfung mehr absolviert werden.
Modalitäten der Anrechnung
Für die reduzierte Ergänzungsprüfung Niveau Fachmaturität Pädagogik gelten folgende Voraussetzungen und Modalitäten:
- Das Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnis muss bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung (Anmeldeschluss: 31. Januar) vorliegen. Es ist nicht möglich, gleichzeitig die Berufs- oder Fachmaturität abzuschliessen und die reduzierte Ergänzungsprüfung zu machen. Hingegen kann parallel zu einem BM- oder FM-Abschluss die vollständige Ergänzungsprüfung (ohne Anrechnungen) absolviert werden.
- Die Kandidatin oder der Kandidat entscheidet selbst, welche der anrechenbaren Fächer auch tatsächlich an die Ergänzungsprüfung angerechnet werden sollen. Es ist möglich, in einem bestimmten Fach die Ergänzungsprüfung abzulegen, obwohl man das Fach aufgrund der vorhandenen BM/FM anrechnen könnte (z.B. bei einer ungenügenden Note). Nach Anmeldung zur Ergänzungsprüfung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen bzgl. der Anrechnungsmöglichkeiten – danach entscheidet der Teilnehmer über die tatsächliche Anrechnung.
- In den Fächern Deutsch und Mathematik wird allen Kandidatinnen und Kandidaten der reduzierten Ergänzungsprüfung die mündliche Prüfung erlassen. Die Note aus der Berufs- oder Fachmaturität wird jedoch nicht angerechnet. Die schriftliche Deutschprüfung im Rahmen der Ergänzungsprüfung muss daher mit mind. 4.0 bestanden werden.
- In den Fächern Geschichte, Physik, Biologie und Bildnerisches Gestalten werden die entsprechenden Noten aus den jeweiligen Maturitätszeugnissen übernommen (bzw. der Durchschnitt bei 2 Teilnoten).
- Die schriftliche Mathematikprüfung kann nur angerechnet werden, wenn sie mit mind. 4.0 bestanden wurde.
Bei Fragen zur reduzierten Ergänzungsprüfung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienadministration enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2gu
Prüfungsanforderungen
Tipp zu Anmeldeformularen generell
Um die Formulare elektronisch ausfüllen zu können,
- laden Sie die Anmeldeformulare lokal auf Ihren Rechner herunter und
- öffnen Sie die Dateien mit Acrobat Reader (die "Vorschau"-App von MacOS unterstützt z. B. die hinterlegten Formeln nicht)
Es ist dies zwingend notwendig, da sonst im Formular keine automatischen Berechnungen erfolgen. Unvollständige Formulare können nicht akzeptiert werden.
Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs
Termine und Anmeldeformular
Ergänzungsprüfungen 2023
Anmeldezeitraum: 01.09.2022 bis 31.01.2023
Anmeldeformulare Ergänzungsprüfung: Erstmalige Anmeldung oder für Wiederholende (werden Ende August 2022 aufgeschaltet)
Die Ergänzungsprüfungen 2023 finden in der Kalenderwoche 18 (schriftliche Prüfungen) und Kalenderwoche 20/21 (mündliche Prüfungen) statt. Die genauen Termine werden im März 2023 kommuniziert.
Facharbeit
Wenn Sie bereits eine Arbeit geschrieben haben, dann ist der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung zusätzlich das Formular «Gesuch um Anerkennung einer äquivalenten Facharbeit» beizufügen.
Folgende Facharbeiten, die äquivalent zu einer Fachmaturitätsarbeit sind, werden anerkannt:
- Fachmaturitätsarbeit
- Interdisziplinäre Projektarbeit (Berufsmaturitätsarbeit)
- Diplomarbeit Höhere Fachschule
- IMS F (Rudolf-Steiner Schule)
- Zertifikatsarbeiten Nachdiplomstudium (CAS/MAS)
Hierfür ist kein «Gesuch um Anerkennung einer äquivalenten Facharbeit» einzureichen.
Personen, welche noch keine gleichwertige Arbeit vorlegen können, können eine entsprechende Arbeit verfassen. Diese wird durch eine von der PH FHNW zugewiesenen Lehrkraft betreut. Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit wird diese präsentiert und bewertet. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich frühzeitig mit der zuständigen Stelle der PH FHNW in Verbindung.
Ergänzungsprüfung mit freiwilligem Vorkurs
Termine und Formulare
Es ist erfahrungsgemäss anspruchsvoll, die Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs zu absolvieren. Am ehesten gelingt dies Personen, die einen frischen schulischen Hintergrund mitbringen. An der Kantonsschule Olten und an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene in Aarau werden spezielle Kurse zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung angeboten.
Bezüglich der abweichenden Zulassungsbedingungen zum Vorkurs kompakt wenden Sie sich bitte an die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME).
- Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME
- Kantonsschule Olten
Der Anmeldung beim Vorkursanbieter ist eine Zulassungsbestätigung von der Pädagogischen Hochschule FHNW beizulegen. Diese Bestätigung kann direkt bei der PH FHNW mit folgendem Formular eingefordert werden: Gesuch um Feststellung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung
Facharbeit
Der Vorkursanbieter anerkennt bereits verfasste äquivalente Arbeiten. Inhaber*innen einer Fach- oder Berufsmatur wird ihre Fach- bzw. Berufsmaturitätsarbeit als äquivalent angesehen.
Personen, welche keine entsprechende äquivalente Arbeit vorlegen können, können diese im Rahmen des Vorkurses verfassen.
Zwei Zugangswege für Personen über 30
Personen über 30 haben die Möglichkeit, die Zulassung an die PH FHNW anstatt über die Ergänzungsprüfung über das Zulassungsverfahren «sur dossier» zu erreichen. Beide Zulassungswege haben ihre Vor- und Nachteile.
Zulassungsverfahren «sur dossier» | Ergänzungsprüfung mit Vorkurs | Ergänzungsprüfung ohne Vorkurs | |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Kontakt
Bei Fragen zur Ergänzungsprüfung steht Ihnen die Zentrale Studienadministration gerne zur Verfügung:
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