Schule und Qualität | Wahlmodul oder Ergänzungsmodul
Das Modul vermittelt Ihnen Grundkenntnisse, damit Sie an Ihrer eigenen Schule ein ganzheitliches Qualitätsmanagement nach dem Modell von Q2E aufbauen und weiterentwickeln können.
Eckdaten
ECTS-Punkte
3
Nächster Start
Mittwoch, 7.1.2026
Dauer
4.5 Tage: 2 Präsenztage, 2x0.5 Tage online, 1.5 Tage Asynchrone Arbeitszeit. Zusätzlich ca. 50h Selbststudium
Anmeldeschluss
Fr, 7.11.2025
Durchführungsort(e)
Campus Brugg-Windisch, Online
Preis
CHF 1890.–
Die Anmeldefrist ist abgelaufen, das Angebot jedoch noch nicht gestartet. Eventuell können wir Sie noch aufnehmen. Nehmen Sie bitte Kontakt auf mit uns.
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Ziele und Nutzen
Im Modul setzen Sie sich mit verschiedenen Evaluations- und Feedbackverfahren und -Instrumenten auseinander. Dabei steht immer die Frage im Zentrum, wie die Qualitätskultur an der Schule praxisnah und wirkungsorientiert gestaltet werden kann. Die Rolle der Führungspersonen bei der Gestaltung und Steuerung von schulischen Entwicklungs- und Evaluationsprozessen ist dabei von zentraler Bedeutung und wird an verschiedenen Praxisbeispielen reflektiert.
Führungs- und Fachpersonen mit Interesse an pädagogisch wirksamer Schulführung
Aufnahmekriterien
Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an Schulleitende, Lehrpersonen und pädagogische Fachpersonen mit einem akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule und einschlägiger Berufspraxis von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Studiums.
Organisatorisches
Gebühren
CHF 1890.–
Kantonale Finanzierungen als Wahlmodul im CAS
Kanton AG: durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)
Volksschule im Kanton Solothurn
Die unter «Preis» ausgeschriebenen Weiterbildungskosten werden in der Regel vom Kanton oder von der Gemeinde getragen. Es gibt folgende Finanzierungskategorien:
Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BS: bedingt durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Basel Stadt
Zusatzqualifikationen für Lehrpersonen Basel-Stadt können auf Antrag ganz oder teilweise von der Volksschulleitung Basel-Stadt bezahlt werden. Angaben zur Anmeldung und Finanzierung finden sich in der aktuell gültigen Weisung (www.edubs.ch/zq) betreffend Finanzierung von Erweiterungsstudiengängen, Zusatzqualifikationen, Nachqualifikationen und Masterstudiengängen der Volksschulen Basel-Stadt.
Kantonale Finanzierungen als Ergänzungsmodul im DAS
Kanton AG: durch Kanton finanziert
Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist. Für eine allfällige Mitfinanzierung von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.
Kanton SO: CHF 945 sind durch die Teilnehmenden zu bezahlen (Kategorie C)
Volksschule im Kanton Solothurn
Kategorie A: Der Kanton finanziert das Angebot zu 100%.
Kategorie B: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren das Angebot zu je 50%. Die Zustimmung der Schulleitung für den Kursbesuch gilt als Kostengutsprache für den Gemeindeanteil.
Kategorie C: Der Kanton und die Gemeinde finanzieren einen variablen Teil der Kosten. Die Teilnehmenden bezahlen den verbleibenden Teil der Kosten.
Kategorie D: Die Teilnehmenden bezahlen die Kosten selbst. Eine allfällige Mitfinanzierung klären die Teilnehmenden mit der Schulleitung.
Kanton BL: bedingt über Kanton finanziert
Kanton Basel Landschaft
Für Schulleitungen mit Anstellung an einer öffentlichen Volksschule im Kanton Basel-Landschaft übernimmt der Kanton die Gebühren, wenn ihm eine von der vorgesetzten Stelle unterschriebene Fortbildungsvereinbarung vorliegt (Platzzahl ist beschränkt). Werden mehrere Module gebucht, ist ab einer Kostensumme von CHF 7000.– eine Weiterbildungsvereinbarung einzureichen.
Aufwand und Abschluss
Arbeitsformen | Arbeitsaufwand
Arbeitsformen
Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium (Campus Windisch, online und asynchron) sowie im Selbststudium zu erbringen sind.
Arbeitsaufwand
Das Modul umfasst 3 ECTS, das entspricht einem Umfang von 90 Stunden, die über Präsenzstudium (Campus Windisch, online und asynchron) sowie im Selbststudium zu erbringen sind.
Leistungsnachweise | Abschluss
Leistungsnachweise
Das Modul kann mit einem schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Anrechnung an das CAS-Programm «Schulentwicklung und pädagogisch wirksame Schulführung» müssen zwei Leistungsnachweise erbracht werden. Der Arbeitsumfang pro Leistungsnachweis beträgt rund 30 Arbeitsstunden.
Die Anmeldefrist ist abgelaufen, das Angebot jedoch noch nicht gestartet. Eventuell können wir Sie noch aufnehmen. Nehmen Sie bitte Kontakt auf mit uns.