Gemeinsam mit den Austauschstudent:innen werden die internationalen Student:innen zu den International Student Activities der FHNW eingeladen, wo sie Wissenswertes über das Student:innenleben an der HGK Basel und das Leben in der Schweiz erfahren.
Einreise in die Schweiz
Internationale Student:innen aus EU- und EFTA-Ländern benötigen für die Einreise in die Schweiz einen gültigen Pass oder Identitätskarte. Für Angehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten gelten Übergangsbestimmungen.
Internationale Student:innen mit Staatsangehörigkeit aus Nicht-EU- und EFTA-Ländern müssen persönlich bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Land / Wohnsitz ein nationales Visum «D» beantragen. Informationen zu den Migrationsbestimmungen erteilen die Schweizer Vertretungen im Ausland.
Konsultieren Sie bitte das Staatssekretariates für Migration (SEM), wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Visum benötigen.
Sobald Student:innen in die Schweiz eingereist sind, müssen sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den örtlichen Behörden anmelden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:
Migrationsamt Basel-Stadt
Amt für Migration Basel Landschaft
Zur Anmeldung müssen Sie mehrere Dokumente mitbringen, eine Liste finden Sie auf der Website des jeweiligen Migrationsamtes.
Kontaktieren Sie bitte das International Office für weitere Informationen.
Wohnen
Die HGK Basel bietet keine Wohnungsmöglichkeiten an. Die Internationalen Student:innen sind selbst dafür verantwortlich, eine passende Unterkunft in Basel oder Umgebung zu finden.
Auf folgenden Internetseiten finden Sie Wohnungs- und Zimmerangebote:
- https://wove.ch
- http://www.wgzimmer.ch/
- http://www.students.ch
- http://www.studentenwohnheim.ch/
- http://markt.unibas.ch/category/wohnen-angebot
Sollten Sie vor Studienbeginn noch keine Wohnung gefunden haben, raten wir Ihnen, bereits einige Wochen vor Studienbeginn anzureisen, um eine geeignete Unterkunft zu finden.
Krankenversicherung
Student:innen, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Wenn Sie keine Krankenversicherung abschliessen, werden Ihnen die Schweizer Behörden eine Krankenversicherung zuweisen, die sehr teuer werden kann. Stellen Sie also sicher, dass Sie die 3-Monats-Frist nicht verpassen! Mehr über die Anforderungen an die Schweizer Krankenversicherung finden Sie hier.
Die Basiskrankenversicherung deckt die medizinische Behandlung bei Krankheit und Unfall ab.
EU / EFTA Student:innen
Wenn Sie im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind, können Sie sich von der von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, sofern Ihre Versicherung einen gleichwertigen Schutz bietet. Stellen Sie sicher, dass Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz tun. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
Nicht - EU / EFTA Student:innen
Sie können sich auch von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie über eine private Versicherung verfügen, die der schweizerischen Krankenversicherung gleichwertig ist. Wenn Ihre private Versicherung die Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie sich bei einem zugelassenen Schweizer Krankenversicherer versichern lassen.
Viele internationale Student:innen entscheiden sich für swisscare, aber Sie können Ihre Versicherung frei wählen.
Semestergebühren
CHF 700 (CH); CHF 1.000 (EU); CHF 1.250 (Nicht-EU/EFTA)
Semesterplan / Modulbeschreibungen
Der Semesterplan wird ca. 3 Wochen vor Semesterbeginn vom jeweiligen Institut an die Studierenden versandt. Die aktuelle Modulbeschreibungen finden sie unter diesem Link.
Kontakt

International Office HGK Basel
- Telefon
- +41 61 228 42 12 (Zentrale)
Campus HGK Basel
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel
Freilager-Platz 1
4142 Münchenstein b. Basel
