Wichtige Informationen zu Versicherungen und Vorsorge für Studierende
Versicherungen
Die Studierenden der FHNW sind selbst dafür verantwortlich, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. In der Schweiz gibt es obligatorische Versicherungen (Krankenversicherung und AHV) sowie freiwillige, private Versicherungen.
Die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zum Thema sind im Merkblatt der FHNW (PDF) zusammengefasst.
Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, kurz: Krankenversicherung) gewährleistet allen in der Schweiz wohnhaften Personen Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung. Informationen zu den verfügbaren Versicherungsangeboten für Studierende bietet der neutrale Prämienrechner des BAG.
Hier finden sich weitere allgemeine Informationen zur OKP.
Informationen zur Krankenversicherung von ausländischen Studierenden finden sich hier.
Unfallversicherung
Studierende gehören zu den wenigen Personengruppen, die nicht der obligatorischen Unfallversicherung des Bundes unterliegen. Das bedeutet, dass sich nicht-erwerbstätige Studierende unbedingt privat gegen Unfall versichern müssen. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Unfallversicherung finden sich hier.
Beiträge an AHV, IV und EO
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen.
Alle für Studierende relevanten Informationen zur AHV finden sich im Merkblatt.
Erwerbstätige Studierende
Erwerbstätige Studierende sind durch ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle während der Arbeitszeit versichert, gegen Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit aber nur, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber durchschnittlich mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten. Die Leistungen richten sich aber dann lediglich nach dem Erwerbseinkommen während des Studiums, das häufig nicht existenzsichernd ist. Studierende sind also auch mit Erwerbstätigkeit angehalten, sich über zusätzliche Möglichkeiten mittels privater Versicherung zu informieren, zum Beispiel eine Invaliditätskapitalversicherung oder eine Lebensversicherung.
Für erwerbstätige Studierende ist es ausserdem relevant, ob ihr Arbeitgeber über eine Krankentaggeld-Versicherung verfügt. Diese ersetzt bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit über die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht hinaus den Lohn zu 80%. Wenn keine betriebliche Krankentagegeldversicherung vorhanden ist, wird empfohlen, eine private Taggeldversicherung abzuschliessen. Es wird empfohlen, sich bei der Krankenversicherung über entsprechende Absicherungsmöglichkeiten zu informieren. Ein krankheitsbedingter Verlust des Erwerbseinkommens sollte die Finanzierung des Studiums und die damit verbundenen laufenden Kosten nicht gefährden.
