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Behinderung und Studium

Studierende mit Behinderung sind an der FHNW willkommen.

Ein Studium an der FHNW ist auch mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung möglich. Einem behinderungs- bzw. beeinträchtigungsbedingten Nachteil von Studienanwärterinnen und Studienanwärtern sowie von Studierenden wird angemessen Rechnung getragen.

Die Hochschulen der FHNW regeln die Zuständigkeit für die Entscheide zum Nachteilsausgleich in ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Bei Fragen zu Anpassungsmassnahmen für den Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Ansprechstellen Nachteilsausgleich

Mehr Informationen zum Hochschulstudium für Menschen mit Beeinträchtigungen finden Sie auf der nationalen Plattform swissuniability.ch.

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